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Rücksichtsvoll durch den Wald

Wie verbringen Sie gerne Ihre Freizeit?
Radfahren, wandern, waldbaden, reiten, Schwammerl suchen oder einfach nur zu spazieren sind nur einige der Aktivitäten, wie man Oberösterreichs Natur und die Wälder nutzen kann. Unser heimischer Wald ist als Naherholungsgebiet für alle da. Der Wald ist jedoch vor allem auch Lebensraum für Pflanzen und heimische Wildtiere. Ein respektvolles Miteinander der Waldnutzer zum Schutz der Wildtiere ist dabei unerlässlich. Die Verantwortung gegenüber Flora und Fauna sollte daher jeder bewusst leben.

 

Gebote oberösterreichischer Wälder einhalten

Um die vielfältigen Möglichkeiten unserer Wälder zu entdecken und ein harmonisches Miteinander im Wald zu führen, ist es wichtig, Gebote zu beachten, die

 

sich an der natürlichen Lebensweise der Wildtiere orientieren.

 

  • Hunde an der Leine führen
  • Sich ruhig verhalten; kein Herumschreien
  • Ruhe frühmorgens und abends erhalten
  • Auf den gekennzeichneten Wegen bleiben
  • Müll in Mistkübeln oder Zuhause entsorgen
  • Acht auf den Untergrund geben; keine Pflanzen oder Blumen niedertreten

 

Werden diese Regeln nicht beachtet, wird das Wild unnötig aufgescheucht und in ihrem

Lebensraum eingeschränkt. Die Tiere brauchen ihre Ruhephasen, denn durch Stress

können sie Schäden im Wald verursachen, oder beim Flüchten über Straßen getötet werden.

 

Sportler werden um Mithilfe gebeten

Mountainbiker und Jäger

Der Wald bietet gerade Sportlern und Aktiven zahlreiche Möglichkeiten. Sie werden im Besonderen gebeten, umsichtig zu agieren und vor allem auf den markierten Wegen zu bleiben. Wege, die explizit mit Warntafeln gekennzeichnet sind, sind zu vermeiden. Solche Warntafeln dienen nämlich meistens der eigenen Sicherheit der Sportler. Führt kein Weg daran vorbei, können Radfahrer oder Mountainbiker alternativ ihr Rad auch schieben. Sie werden dabei aber um Vorsicht gebeten, um Unfälle zu vermeiden.

 

 

 

Rücksicht ist das A und O

Wenn man den gemeinsamen Lebensraum nutzen will, muss jede und jeder auch im Sinne der heimischen Wildtiere handeln. Denn die heimischen Wildtiere sind untrennbar mit der Natur verbunden. Wenn sich alle Freizeitnutzer sowie unsere Jäger an die Spielregeln im Wald halten, werden auch künftig interessante Walderlebnisse und erholsame Wanderungen durch die Wälder möglich sein. Mit Verständnis der nicht jagenden Bevölkerung, klaren Regelungen und einem gegenseitigen Entgegenkommen kann ein positives Miteinander entstehen.

Mit dem Hund durch die Natur

Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem der die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann keineswegs Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen, wie Jagdterrier oder Rhodesien Ridgeback, stärker als so manche Erziehung und Hundetraining. Einige Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Wachtel oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden. Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.

 

Dürfen, sollen, müssen: Worauf Hundehalter zu achten haben

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportler, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, müssen nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtig sowie befolgt werden.

Hunde an die Leine

 

  • Im Wald

Im Wald sollten Hunde abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen.

 

  • Im Feld und auf der Wiese

Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer und im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.

Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.

 

  • Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.

 

 

Hundebesitzer aufgepasst: Viele Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer wissen nicht, dass berechtigte Jägerinnen und Jäger wildernde Hunde laut Gesetz erschießen dürfen. Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, ist es ihnen erlaubt, Hunde, die ihrem Halter davon gelaufen sind und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet, abseits öffentlicher Anlagen, Wild hetzen zu erschießen. Nur ausgebildete Jagdhunde, Blinden-, Polizei-, Hirtenhunde sowie sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind.

 

Anzumerken ist jedoch, dass keine Jägerin und kein Jäger gerne auf Hunde zielt oder schießt, doch wenn diese dem Wild oder auch Menschen Schaden zufügen, ist deren Schutz die gesetzliche Pflicht des Weidmanns.

 

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2013/11/Jagdrecht-16-Anlage-2.4.pdf sowie unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/wildschutz/ oder im OÖ Hundehaltegesetz unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

Mountainbiker und Jäger

Gemeinschaftliche Nutzung des Lebensraumes Wald

Bergaussicht WaldImmer mehr Freizeitsportler und –nutzer zieht es hinaus in unsere schöne Natur und in die oberösterreichischen Wälder. Vor allem jetzt im Sommer halten sich Mountainbiker und Radfahrer sowie Wanderer häufig draußen im Wald auf, um Erholung zu suchen und ihren oftmals stressigen Alltag auszugleichen. Die überwiegende Mehrheit der Naturliebhaber achtet dabei respektvoll auf die Lebensräume, wie Wald, Feld sowie Wiesen und hält sich an die Verhaltensregeln im Wald, um das Wild nicht in ihrem Lebensraum aufzuscheuchen. Damit ein jeder, Mensch und Tier, die Natur nachhaltig genießen, setzen wir Jäger uns für ein harmonisches Miteinander ein.

 

 

Die erlaubte Nutzung der Waldwege

Im Forstgesetzt ist geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und nutzen darf. Jedoch gibt es wie immer auch einige Ausnahmen. So ist zum Beispiel das Befahren, dazu zählen auch das Radfahren und Mountainbiken, nur mit einer Erlaubnis des Waldeigentümers beziehungsweise des Forststraßenerhalters gestattet.

Diese Zustimmung kann an einzelne Personen ergehen oder auch allgemein gültig sein und zum Beispiel mittels Beschilderungen vor Ort, an Bäumen oder Zäunen erteilt werden.

In Österreich hat sich das Mountainbiken zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung entwickelt. Am liebsten wird dabei in der Natur, über Stock und Stein, gefahren. Das Abenteuer Mountainbiking kann aufgrund des Durchquerens der heimischen Wälder aber auch illegal sein. Diesen illegalen Radfahrern drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.

 

Projekte für mehr Miteinander

Für einen unbeschwerten Mountainbike-Ausflug in Oberösterreichs Wäldern ist vom Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich ein spezielles „Vertragsmodell“ sowie eine eigene Initiative entwickelt worden. Dafür wurden Vereinbarungen mit den Waldeigentümern getroffen, dass Forststraßen für Radfahrer sowie für das Mountainbiking freigegeben werden. Jedoch nur für jene Strecken und Wege, die für eine vermehrte Nutzung, durch den Menschen, wild ökologisch vertretbar sind.

 

Im Rahmen dieses Vertragsmodells wurden auch Verhaltensregeln aufgestellt, um ein harmonisches Miteinander im Wald, zwischen den Freizeitnutzern, den Jägern sowie den Waldbesitzern, zu regeln. Die „Fair Play“-Regeln sind praktische Tipps für das Radfahren im Wald und sollten von bewussten Waldnutzern beherzigt werden.

 

  1. Fahre nur auf gekennzeichneten, markierten und freigegebenen Wegen
  2. Beim Biken sind die Ruhezeiten der Wildtiere, frühmorgens und abends, einzuhalten
  3. Hinterlasse keine Spuren wie Müll
  4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle und fahre nicht über frisch gepflanzte Bäume oder Sträucher
  5. Respektiere andere NaturnutzerInnen und behindere oder bringe Wanderer, Spaziergeher oder andere Radfahrer nicht in Gefahr
  6. Nimm Rücksicht auf die Tiere. Freizeitnutzer sind Gäste im Wald
  7. Handle verantwortungsvoll
  8. Tu dir und der Umwelt was Gutes

 

Jeder ist Verantwortlich

Die sportlichen Aktivitäten der zahlreichen Freizeitnutzer im Wald beeinflussen das Verhalten und die Physiologie der heimischen Wildtiere. Jedes Verhalten, sei es angepasst oder auch nicht, wirkt sich auf die Natur aus. Die stark, unkontrollierte Landnutzung von Freizeitsportlern, zum Beispiel während der Ruhezeiten in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, stresst die Wildtiere und scheucht sie oft unnötig auf. Auf der Flucht könnten sich die Tiere schwer verletzen. Häufige Störungen können einen Herzstillstand verursachen und bis zum Tod führen. Aber nicht nur das Wild leidet, wenn unachtsame Freizeitnutzer wie Mountainbiker durch den Wald fahren. Auch forstwirtschaftlich interessante Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen, denn das gehetzte Wild frisst aus Mangel an geeigneten Möglichkeiten anderer Nahrungsaufnahmen junge Triebe und dies führt zu verstärktem Verbiss und somit zu Schäden im Wald .

 

Fairness und eine gegenseitige Rücksichtnahme bilden daher die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Mit gemeinsamen Verhaltensregeln wird der Wald auch weiterhin einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bieten.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/medien/artikel-fur-regionalzeitungen/winterliche-freitzeitaktivitaten-und-wildtiere/ und die offiziellen Mountainbike-Strecken in Oberösterreich finden Sie hier http://www.oberoesterreich.at/aktivitaeten/sommer/mountainbiken.html?utm_source=Domain&utm_medium=Weiterleitung&utm_term=www.biken.at&utm_content=Domain-Weiterleitung&utm_campaign=Biken+Weiterleitung

Wintersportler

Rücksichtsvoll durch die verschneite Natur

Endlich ist der langersehnte Winter ins Land eingekehrt und hat unsere schöne oberösterreichische Landschaft mit einer dicken, weißen Hülle überzogen. Nachdem die Festtage auch bei mir deutlich, sichtbare Nachwirkungen zeigen, bin auch ich höchsterfreut, wenn ich mir im Rahmen meiner jagdlichen Verpflichtungen bei der Revierbetreuung die „Buglkraxn“ und die Schneeschuhe anschnallen darf, um meine Rehe zu füttern. Weiterlesen