Warum unsere Wildtiere oft eine artgerechte Fütterung brauchen

Der Temperaturabsturz hat auch vor Oberösterreich nicht Halt gemacht, auch wenn es dazwischen wieder wärmer ist. Eisige Kälte und der erste Schnee gaben uns jedenfalls einen Vorgeschmack für die kommenden Monate. In dieser kalten und kargen Zeit sind auch unsere Wildtiere stark gefordert. Gegen die Kälte haben die Wildtierarten ihr Winterkleid und auch die Fettreserven wärmen; mit der Nahrung wird es allerdings knapper: Viele Wildtiere finden aufgrund der modernen Kulturlandschaft zum Zeil wenig Nahrung, ohne deren Nutzung eventuell Schäden für den Menschen einher gehen. Um hier entgegen zu wirken, hat sich der oberösterreichische Landesjagdverband klar pro Wildtierfütterung in Gebieten, die dies erfordern, bekannt.

 

Wieso die Wildtiere überhaupt zusätzliche Fütterungen benötigen

Konkret geht es bei der Wildtierfütterung darum, dass unsere Wildtiere zwar gut an den Winter – mit ihrem Winterfell und der vorhergegangenen Feistzeit, also das Anfressen von Fettreserven –, aber nicht an unsere zum Teil intensive Kulturlandschaft angepasst sind. Der Bau von Häusern, Straßen und Firmengebäuden wandert immer weiter in die Naturgebiete und letztlich leiden so die Lebensräume von Hirsch, Reh, Rebhuhn und Co. darunter. Die Oö. Jägerschaft achtet gemeinsam mit einigen Landwirten grundsätzlich darauf, den heimischen Wildtieren durch Lebensraumverbesserungen sowie durch Schaffung von Äsungsflächen genügend Nahrung zu bieten. Durch die mittlerweile stark eingeschränkten Wanderungsmöglichkeiten in unserer zerschnittenen und zersiedelten Kulturlandschaft, hat beispielsweise das Rotwild jedoch kaum mehr die Chance, jene Äsungsflächen im Winter aufzusuchen, die es gerne aufsuchen würde. Durch die zahlreichen und unterschiedlichste Naturnutzung des Menschen, können Wildtiere auch die in der kalten Jahreszeit notwendige Ruhe nicht einhalten; zu oft werden sie dabei gestört und verbrauchen mehr Energie als ihnen lieb ist. So kann der Winter schnell zur Notzeit werden. Daher füttern Oberösterreichs Jägerinnen und Jäger bestimmte Wildarten, damit sie leichter zu Nahrung kommen, aber auch, damit sie mache Lebensraumbereiche meiden, wo sie nicht willkommen sind.

Wenn sich große Pflanzenfresser wie Rehe oder Hirsche nämlich in Not befinden, stillen sie ihren Hunger auch an jungen Trieben oder gar an der Rinde der Bäume.  Um hier artgerecht und gezielt entgegen zu steuern, werden Wildtierfütterung installiert. Wesentlich ist, dass nur dort gefüttert wird, wo es die Wildtiere auch wirklich brauchen. Grundsätzlich ist das Füttern des Rehwildes zwischen dem 16. September und dem 15. Mai und des Rotwildes zwischen 16. Oktober und 15. Mai erlaubt. Zu früher Beginn ist aber aus verschiedensten Gründen nicht sinnvoll.

 

Ist die Wildfütterung für unsere Wildtiere überhaupt gesund?

Die Wildfütterung wird von einigen Gruppen in Frage gestellt. Schlussendlich ist sie aber ein Ausgleich für die vom Menschen verursachte Verschärfung der „Schere“ zwischen dem Äsungsangebot im Sommer- und Winterlebensraum, quasi ein Ersatz für verloren gegangenen Winterlebensraum. Tatsache ist aber auch, dass eine Fütterung nur dann Sinn macht, wenn alle Komponenten richtig ausgeführt werden; vom richtigen Futtermittel bis zum Standort und der regelmäßigen Vorlage etc.

Mit einer ordentlichen und artgerechten Wildtierfütterung bietet die Oö. Jägerschaft eine wichtige Unterstützung zur Erhaltung einer interessanten und nachhaltig nutzbaren Anzahl an Wildtieren. Es geht hier auch um den jagdlichen Tierschutzgedanken, jagdrechtliche Aspekte, aber auch um die gezielte Lenkung von Wildtieren in einer immer intensiver genutzten Kulturlandschaft zur Vermeidung von Schäden.

 

So sieht die Wildtierfütterung in der Praxis aus

Oberösterreichs Jägerinnen und Jäger versorgen das heimische Wild mit art- und wiederkäuergerechtem Futter, das nicht zu energiereich ist und genügend Rohfaseranteil enthält. Futtermittel sind gutes Heu, Silage oder auch eine Mischung mit geringem Getreideanteil. Dabei wird die Wildfuttermischung  aus den diversen Komponenten optimal auf die Nährstoffversorgung des Wildes im Winter abgestimmt. Die Standorte der Futterplätze sind an übersichtlichen und trockenen Stellen und bestehen entweder aus Futterkrippen, Futtertischen – an denen das Futter durchgehend für das Wild bereitliegt – oder aus Futterautomaten, aus welchen das Futter aus Vorratsbehältern selbstständig nachrinnt.

 

 

Ein Appell an die Nichtjägerschaft

Der OÖ LJV bittet alle Naturnutzerinnen und Naturnutzer, Wildtiere auf keinen Fall zu füttern. Eine falsche Fütterung kann bei den Tieren ernsthafte Schäden verursachen. Durch das oftmals „gut gemeinte Leckerli“, wie altes Brot oder biologische Küchenabfälle, wird die Verdauung von Reh und Hirsch jedoch beeinträchtigt und die Tiere werden krank oder verenden qualvoll!

 

 

Das Jagdsystem erklärt: Wer darf wo jagen?

Dürfen Jäger eigentlich überall jagen? Darf ein Jäger auch in meinem Garten jagen? Vielleicht haben Sie sich diese oder ähnliche Fragen bereits selbst gestellt. In diesem Blogbeitrag erklärt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner das System der Jagd in Oberösterreich.

Jagen in Oberösterreich ist kein Privileg. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz einer gültigen oberösterreichischen Jagdkarte. Um diese zu erlangen, muss der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie und Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schießkunde, Jagdhunde, angewandter Naturschutz usw. erbracht werden.

Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Jagdberechtigte sind also alle Grundbesitzer mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert. Wenn diese aber nicht selbst berechtigt sind die Jagd auszuüben, muss das Jagdgebiet verpachtet werden. Die Pächter (Jagdausübungsberechtigte) müssen dann jährlich Jagdpacht an den Grundeigentümer entrichten.
Die Jagdgebiete sind eingeteilt in Eigen- und Genossenschaftsjagden. Die Grundstücke eines Gemeindegebietes, die nicht zu einer Eigenjagd gehören, bilden abzüglich z.B. von landwirtschaftlichen Wildgehegen das genossenschaftliche Jagdgebiet. Es gibt auch Orte an denen die Jagd ruht: z.B. auf Friedhöfen, öffentlichen Anlagen (Parks), in Gebäuden, Werksanlagen, Höfen und Hausgärten, die durch eine Umfriedung (Mauer, Zaun) abgeschlossen sind.

 

Darf der Jäger auch in meinem Garten jagen?
Grundsätzlich darf keine Jägerin bzw. kein Jäger einfach Ihren umfriedeten (eingezäunten) Hausgarten betreten, um Wild zu jagen. Ist dies aus ganz bestimmten Gründen jedoch einmal erforderlich bzw. notwendig, so tritt der zuständige Revierjäger im Vorfeld an den Grundbesitzer heran und sucht das Gespräch, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen.

Anders sieht es bei eingezäunten Weideflächen aus, diese Zäune dürfen schon übertreten werden, um darin zu jagen. Natürlich nur, wenn dadurch keine Menschen oder Nutztiere gefährdet werden, denn die Sicherheit geht immer vor.

 

Wie groß ist das Revier eines Jägers?
Es hängt von der Größe des Jagdgebietes ab, wie viele Jäger darauf jagen. Je größer die Jagdgebiete, desto mehr Jäger werden natürlich dafür benötigt; die Anzahl der Jagdpächter ist aber gesetzlich begrenzt. Eigenjagden müssen mindestens eine Fläche von 115 Hektar aufweisen. Genossenschaftliche Jagdgebiete reichen bis zu mehreren tausend Hektar Fläche.

 

Woher wissen Jäger, wie viel Wild sie erlegen dürfen?
Prinzipiell gilt der Grundsatz der nachhaltigen Jagd! In den letzten 100 Jahren ist keine Tierart durch die Bejagung verschwunden! Für wiederkäuende Huftierarten wie Rehe oder Hirsche gibt es von der Behörde gesetzlich festgelegte Abschusspläne. Jedes Jahr gegen Ende des Winters bzw. Beginn des Frühlings findet eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Grundbesitzer und der Jägerschaft sowie des Forstdienstes der Bezirksverwaltungsbehörde statt. Dabei werden sog. Vergleichs- und Weiserflächen begutachtet und anhand des Waldzustandes dann der Abschussplan für das kommende Jagdjahr erstellt. Wie viel Wild in einem Jagdgebiet erlegt werden muss, hängt also mit dem Zustand der Vegetation zusammen. Die Jägerschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Mindestpläne zum Schutz der Natur, aber auch des Wildes einzuhalten.

 

Darf ich selbst im Garten oder im benachbarten Wald jagen?
Hier ist die Antwort ein klares Nein. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Allerdings darf der Besitzer in seinen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie in umfriedeten Hausgärten sogenanntes schädliches Wild (wie Füchse, Marder, Iltisse und große Wiesel) fangen und/oder töten, wenn sonst Schäden an seinem Eigentum entstehen könnten.

 

Sie haben Fragen zur Jagd!? Wir freuen uns über Anfragen über die Website unter https://www.fragen-zur-jagd.at/kontakt-impressum/