Ja, diese Fallen sind aber sogenannte Lebendfallen. Totfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gerichtet werden, zum Beispiel bei Seuchengefahr.
Ja, diese Fallen sind aber sogenannte Lebendfallen. Totfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gerichtet werden, zum Beispiel bei Seuchengefahr.