Die Landesjagdgesetze legen für jedes Bundesland gewisse Schuss- und Schonzeiten für die einzelnen Wildarten fest, an die sich der Jäger halten muss. Die Jahreszeiten, in denen eine Bejagung untersagt ist, richten sich je nach Tierart in erster Linie nach Paarungszeiten und Aufzucht der Jungtiere. Daher gelten für viele Arten des jagdbaren Wildes ganz unterschiedliche Schuss- und Schonzeiten. Diese Schonzeiten gibt es übrigens auch in der Fischerei.