Im Forstgesetz ist festgehalten, dass Jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Allerdings ist eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, oder bei Forststraßen mit Zustimmung des Erhalters der Forststraße, zulässig. Auch die Jäger benötigen für das Befahren eine solche Zustimmung, und Jägerinnen und Jäger zahlen für das Jagdausübungsrecht eine Jagdpacht an den Grundeigentümer.
Die Wiesen und Felder, v.a., wenn diese dementsprechenden Bewuchs aufweisen, dürfen nicht einfach so betreten werden.
In erster Linie geht es um die Wildtiere und nur am Rande um die Jäger, die als “Anwalt des Wildes” zu sehen sind. Wenn man die Genehmigung des Grundbesitzers hat, durch den Wald oder über die Wiese z. B. mit dem Mountainbike zu fahren, so sollte man sich unbedingt bewusst sein, dass ein schnelles und meist leises Auftauchen von Fahrradfahrern auf Wildtiere erschreckend wirkt.
In Österreich gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man bestimmte Flächen ohne besondere Erlaubnis betreten darf. Es gilt für öffentliche Wege, Straßen und Parks, für Wälder, Waldlichtungen, Waldwege und Forststraßen sowie für Schotterbänke an Flüssen und für Ödland oberhalb der Baumgrenze. Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Langlaufen und Skifahren. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin oder jener Person, die für die Erhaltung zuständig ist, möglich.
Für Wildtiere sind Störungen oft problematisch, v.a. dann, wenn die anschließenden Fluchten energieraubend sind – im Winter oder wenn es Nachwuchs gibt. Die Auswirkungen können direkt und fatal auf die Tiere wirken oder lassen sich am Wald sogar noch Monate danach feststellen – es sind dies Verbiss an jungen Waldbäumen oder, bei Rotwild, das Abschälen der Rinde von schon großen Bäumen. Wildschaden, also Schäden an Pflanzenbeständen durch Wild, ist oft die Folge.
Wildtiere gewöhnen sich jedoch oft an diese Störungen, wenn Wanderer oder Biker ausgewiesene Routen einhalten und nicht in den Morgen- oder Abendstunden unterwegs sind. Gemeinsam geplant lässt sich die Natur nachhaltiger und nicht zum Nachteil anderer nutzen!
Außerdem muss die Jägerin oder der Jäger behördliche Abschusspläne erfüllen; sonst drohen sogar Strafen.