Jagd und Tierschutz stehen nicht im Widerspruch. Die Ansprüche des Tierschutzes sind bereits in den allgemeinen Grundsätzen der Weidgerechtigkeit enthalten, denen sich der Jäger verpflichtet hat.
Ein Jäger tötet ein Tier nicht ohne vernünftigem Grund. Er ist außerdem aufgrund seiner Ausbildung und Prüfung in der Lage, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung betrachtet die Population bzw. den Bestand einer Wildart. Das Töten einzelner Tiere steht der Arterhaltung nicht entgegen.