Ja, aber nicht jeder Jäger oder gar willkürlich.
Nach dem OÖ Jagdgesetz muss ein Hund direkt beim Wildern erwischt werden, dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf. In der Regel macht das der Jäger aber nicht beim ersten Mal, denn nicht der Hund hat Schuld an seinem Verhalten, sondern der Besitzer! Tierschutz endet nicht beim Haustier… Auch das OÖ Hundehaltegesetz muss vom Hundebesitzer eingehalten werden.
Die Katze muss mindestens 300 Meter von bewohnten Häusern angetroffen werden, damit diese erschossen werden dürfte. Ja, dürfte, denn auch hier wird nicht jede Katze getötet! Umgekehrt ist der Jäger aber verpflichtet auch Wildtieren zu helfen, indem ihre Feinde reguliert werden. Und eine hohe Anzahl an Katzen in der Kulturlandschaft sind im Naturschutz tatsächlich ein Problem. Katzenbesitzer können ein Lied davon singen, wenn es darum geht, welche Beutetiere die Stubentiger nach Hause bringen.