Die jagdliche, nachhaltige Nutzung schließt die Verantwortung für die gesamte freilebende Tier- und Pflanzenwelt ein. Die Jagd mit ihrer Hegepflicht dient dem Biotop- und Artenschutz insgesamt und ist damit eine Form des Naturschutzes.
Jäger fühlen sich nicht nur dem gesetzlichen Hegeauftrag verpflichtet, sondern sind von der Notwendigkeit der Erhaltung unserer Natur überzeugt.
Des Weiteren ist die Ausübung des Jagdrechtes an das Eigentum von Grund und Boden gekoppelt. Jäger können also Naturschutzmaßnahmen am besten in die Tat umsetzen.
Jagd, wie wir sie heute kennen, beruht auf den Auswirkungen der Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts. Als der Hass auf das Wild, das durch eine Überhege durch Adelige und Großgrundbesitzer enorme Schäden in den Wäldern und Feldern der Bauern anrichtete, zu groß wurde, begann jedermann und jederfrau (damals eher jedermann…), Wild zu jagen – im Falle des Rothirsches sogar fast auszurotten. Erst durch einen kaiserlichen Erlass, der Schonzeiten vorgab, wurde die Jagd eingeschränkt. Nur die Tatsache, dass die Jagd an Grund und Boden gebunden ist, blieb erhalten, sowie der Umstand, dass jeder Mensch jagen darf. Heute wird das Thema Jagd des Öfteren negativ besetzt. Stimmen werden laut, dass es nicht oder zumindest nur mehr teilweise nötig ist, zu jagen, denn die Natur würde vieles alleine – ohne Zutun des Menschen – regeln. Hierbei muss aber Folgendes beachtet werden: Unsere Landschaft wurde weitgehend vom Menschen geprägt, eine so genannte Kulturlandschaft ist entstanden, und dass seit über 1000 Jahre mehr oder weniger einschneidend. Und diese wird zunehmend wildfeindlicher, denkt man nur an die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, die Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen und Trassen, an Zersiedelung, Tourismus, Sport etc.
Kulturflüchter und Kulturfolger.
Resultierend aus diesen Eingriffen auf die natürlichen Lebensräume der Tiere gilt es zwei Arten zu fokussieren: die „Kulturflüchter“ und die „Kulturfolger“. Während die „Kulturflüchter“ aufgrund maßgeblicher Eingriffe in ihre Lebensräume in ihrem Bestand drastisch zurückgingen, vermehrten sich die „Kulturfolger“ zuhauf in Gebieten, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Der Mensch verhilft den „Gewinnern der Kulturlandschaft“ zu „unnatürlich“ hohen Bestandesdichten.
Natürliche Regulatoren wie Krankheiten, etwa die Tollwut, gegenseitiges Zerstören der Brut oder innerartliche Konkurrenz wurden dadurch entweder ausgeschaltet oder abgeschwächt. Logische Folgerung: Kulturflüchter müssen unterstützt, Kulturfolger reguliert werden. Würde man sich rein auf den Lauf der Natur verlassen, das Ungleichgewicht auszugleichen, so müsste mancher Kampf auf dem Rücken der Verliererart ausgetragen werden.
Erhaltung der Lebensräume.
Die Weltnaturschutzunion IUCN stellte im Jahr 2000 in ihrer Grundsatzerklärung von Amman klar: „Die Nutzung wild lebender Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem Menschen Anreize geben, diese zu erhalten.“ Es kann festgehalten werden, dass die nachhaltige Jagd auch die sozio-kulturellen Aufgaben wahrnimmt, nach wie vor nicht nur zeitgemäß, sondern zum Teil auch notwendig ist. Bei aller Emotionalität, die leider häufig in jagdliche Themen einfließt, darf nicht vergessen werden, dass die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensräume ein maßgeblicher Grund für die Ar-tenvielfalt unserer Kulturlandschaft ist. Manche Symptombekämpfungen z. B. verstärkte Raubwild- oder Schalenwildbejagungen (Schalenwild sind Wildwiederkäuer und Wildschweine) wären dadurch weniger notwendig. Auswüchse, wie etwa die reine Trophäenjagd oder die bewusste Überhege auf einige wenige Wildarten, sind dabei natürlich abzulehnen.
Schutz durch Nutzen.
Warum bejagt man dann nicht „nur“ Hasen, Rehe oder Fasane, sondern auch Beutegreifer (ein weniger jagdlicher Begriff für Raubwild), die doch positiv auf die natürliche „Regulierung der Natur” einwirken könnten? Weil der Einfluss der allesfressenden Beutegreifer wie Rotfuchs, Steinmarder oder Rabenkrähe auf Arten, die in der von ihnen besiedelten Kulturlandschaften nicht gut zurechtkommen, enorm sein kann. Die Tollwutimmunisierung und das durch den Menschen verursachte reiche Nahrungsspektrum wie Hausabfälle, Mülldeponien, Fallwild durch den Kfz-Verkehr etc. bewirkten eine Vermehrung der Kulturfolger um ein Vielfaches. Die Bestandsdichten stiegen – und steigen zum Teil noch immer. Durch eine Bejagung der Beutegreifer kann eine Reduktion der Bestandesdichte erfolgen, sodass die „Verlierer“ der Kulturlandschaft wie zum Beispiel das Rebhuhn, regional der Feldhase, das Auer- und Birkhuhn, aber auch geschützte Tiere (d.h., diejenigen, die nicht unter das Jagdgesetz fallen wie z. B. diverse Singvögel und Reptilien), wieder eine höhere Bestandesdichte erreichen können. Dass die Bejagung des Raubwildes nur eine Symptombehandlung – wenn auch eine wirksame – ist, sollte nicht nur der Jägerschaft klar sein, sondern auch der nicht jagenden Gesellschaft. Um auch die Ursachen dafür zu entschärfen, führen die Jäger und andere Naturschützer in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern stetig Lebensraumverbesserungen durch – im Zeichen der Nachhaltigkeit