Die Fütterung des Wildes ist nur in Zeiten, in denen natürliche Äsung in unserer Kulturlandschaft mit vielen Störungen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht – auch aus Tierschutzgründen – notwendig und erlaubt. Dies ist gesetzlich geregelt und Verstöße werden natürlich geahndet.
Zur Hege gehören alle sinnvollen Maßnahmen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen.
Tatsächlich gehört es zu den Aufgaben des Jägers, in den Revieren für ein ausreichendes Nahrungsangebot zu sorgen. Deshalb ist Wildfütterung in bestimmten Zeiten sogar gesetzliche Pflicht.
Ausgeräumte Feldfluren bieten dem Wild keine Verstecke und kaum Nahrung. Deshalb ist das Bereitstellen artgerechter Äsung, also Nahrung, oft in Form von Lebensraumverbesserung notwendig. Zusätzlich gibt es oft ständige Störungen abseits der Wege, was die Tiere daran hindert, die sichere Deckung zur Nahrungssuche zu verlassen. Deshalb kann maßvolle u.v.a. artgerechte Fütterung erforderlich sein.