Erlegtes Wild wurde von der Jägerin, dem Jäger aktiv geschossen und wird – mit Ausnahmen – der Verwertung wie dem Verzehr, der Bekleidungsfertigung (Fell, Leder) etc. zugeführt. Fallwild wird gefunden und ist durch Straßenverkehr oder natürlicher Sterblichkeitsfaktoren zu Tode gekommen. Das Wildbret dieser Tiere darf nicht in Verkehr gebracht, sondern muss entsorgt werden.