Neue Lebensräume für Rebhuhn, Kiebitz & Co
Im OÖ. Jagdgesetz ist klar geregelt, dass die Artenvielfalt für die Gegenwart sowie für die Zukunft gesichert werden muss. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe sind unsere rund 19.300 Jägerinnen und Jäger in Oberösterreich wichtige Naturschützer. Bei einer Pressefahrt am 5. Juni präsentierten wir eindrucksvoll wie gelebter Naturschutz bei der OÖ Jägerschaft aussieht. Gemeinsam mit der Naturschutzabteilung des Landes OÖ starteten viele Jäger des Bezirkes Braunau 2014 das Projekt „Neue Lebensräume für Rebhuhn, Kiebitz & Co.“ im Bezirk. Das Ziel des Projekts ist, dem erheblichen Artenschwund in den Felder- und Wiesenrevieren entgegenzuwirken. Denn waren Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche oder Braunkehlchen früher häufig in heimischen Wiesen und Feldern anzutreffen, so reduzierten sich die Bestände leider erheblich.
 Die Erfolge des Projekts zeigen anschaulich, wie durch Engagement und Zusammenarbeit neue Lebensräume für diese bedrohten Tierarten nachhaltig und erfolgreich geschaffen werden können. In dieses Projekt wurden seit dem Start bis Ende 2017 rund 100.000 Euro vom Land OÖ und dem OÖ Landesjagdverband investiert. Damit sichern wir nachhaltig den Bestand an gefährdeten Wildtieren in dieser Region.
Die Erfolge des Projekts zeigen anschaulich, wie durch Engagement und Zusammenarbeit neue Lebensräume für diese bedrohten Tierarten nachhaltig und erfolgreich geschaffen werden können. In dieses Projekt wurden seit dem Start bis Ende 2017 rund 100.000 Euro vom Land OÖ und dem OÖ Landesjagdverband investiert. Damit sichern wir nachhaltig den Bestand an gefährdeten Wildtieren in dieser Region.
Die Ziele des Projekts:
 Bestandsstabilisierung der regionalen Population von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche
- Erhöhung des Nahrungsangebotes für Schwarzstorch durch neue Feuchtflächen zu erzielen
- Dauerhaftes Brutvorkommen für den Roten Milan zu etablieren
- Sumpfschrecken-Population am Moosbach erhalten
Um diese Ziele zu erreichen galt es gezielte Maßnahmen für Acker und Intensivgrünland, Gewässerrandstreifen und Feuchtflächen zu entwickeln und umzusetzen, um damit nachhaltig neue Lebensräume zu schaffen und die Bestände dieser Tierarten zu sichern.
Maßnahmen, die gesetzt wurden:
- Anlegung von „Kiebitz-Inseln“ für Kolonien
- Ackerbrachen
- Neuanlage von Schutz- und Wiesenrainen
- Erhalt von freiwilligen Horst-Schutzzonen
- Errichtung von 150 Nistkästen
- Schaffung von neun Feuchtbiotopen und Amphibienmulden
- Bepflanzung von Hecken und Uferrandstreifen über 1,5 km
Einen TV-Beitrag von HT1 zu diesem Projekt finden Sie hier:
 https://www.ht1.at/mediathek/7814/beaRebhuhn_Kiebitz_und_Co_Naturraum_fuer_gefaehrdete_Artenrbeiten.html

 Jagdfremden Personen wie Freizeitsportlern, Wanderern oder Naturgenießern ist es untersagt, Reviereinrichtungen ohne eine Bewilligung des Jagdausübungs-berechtigten zu nützen. Diese Rechtsfolge sieht das Jagdgesetz in Oberösterreich vor. Der Hinweis auf diese Vorschrift muss nicht gesondert auf jagdlichen Einrichtungen ausgehängt werden. Hochstände dürfen nicht betreten oder zum Hinsetzen oder Ausruhen bestiegen werden. Auch ist es der nicht jagenden Bevölkerung nicht gestattet sich Zugang zu Jagdhütten zu verschaffen oder Futterstellen mit Bioabfällen zu befüllen. Verletzt sich eine jagdfremde Person zum Beispiel beim Aufstieg auf den Hochsitz oder am Stand selbst, übernimmt die Jägerschaft keine Haftung für den Unfall, auch dann nicht, sollten sich unbeaufsichtigte Kinder verletzen.
Jagdfremden Personen wie Freizeitsportlern, Wanderern oder Naturgenießern ist es untersagt, Reviereinrichtungen ohne eine Bewilligung des Jagdausübungs-berechtigten zu nützen. Diese Rechtsfolge sieht das Jagdgesetz in Oberösterreich vor. Der Hinweis auf diese Vorschrift muss nicht gesondert auf jagdlichen Einrichtungen ausgehängt werden. Hochstände dürfen nicht betreten oder zum Hinsetzen oder Ausruhen bestiegen werden. Auch ist es der nicht jagenden Bevölkerung nicht gestattet sich Zugang zu Jagdhütten zu verschaffen oder Futterstellen mit Bioabfällen zu befüllen. Verletzt sich eine jagdfremde Person zum Beispiel beim Aufstieg auf den Hochsitz oder am Stand selbst, übernimmt die Jägerschaft keine Haftung für den Unfall, auch dann nicht, sollten sich unbeaufsichtigte Kinder verletzen.