Jagdprüfungen
Mit der Jagdprüfung eine fundierte Jagdausbildung erhalten
Jäger sein bedeutet Verantwortung gegenüber der Natur, dem heimischen Wild und der Nicht-jagenden Bevölkerung genauso wie in Weidmannskreisen. Um der ökologischen Arbeit sowie der nachhaltigen Hege nachzugehen, braucht es Wissen und Erfahrungen. 574 Jungjägerinnen und Jungjäger traten in den letzten Tagen zur Jagdprüfung, an. 88 Prozent, also 507 Anwärter legten die theoretische sowie praktische Prüfung erfolgreich ab. Das Interesse an der Jagd und den damit verbundenen vielfältigen Aufgaben eines Weidmannes, ist vor allem bei jungen Menschen unter 30 Jahren sehr gefragt.
Voraussetzungen zum Prüfungsantritt
Um die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich beim OÖ Landesjagdverband mittels Formular anzusuchen. Über den Antritt zur Prüfung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Zugelassen werden angehende Jungjäger, die das 17. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dies in spätestens drei Monaten vollenden. Aber auch wenn der Hauptwohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich jener Bezirksgruppe des Landesjagdverbandes liegt, in welchem die Kommission eingerichtet ist, kann die Zulassung erteilt werden.
Die zugelassenen Personen werden mindestens vier Wochen vor dem angesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes zur Prüfung eingeladen. Eine Sonderregelung gibt es für Zivildiener, denn sie sind für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides nicht zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd berechtigt.
Umfangreiches Know-how
In Vorbereitungskursen auf die Jagdprüfung, welche ein halbes Jahr dauern und von den Bezirksgruppen des OÖ Landesjagdverbandes angeboten werden, werden den Anwärtern der Naturschutz, Wald- und Landbau, Wildkrankheiten, Wildtierkunde, Wildbret und Hygiene, Waffen- und Rechtskunde, das Jagdhundewesen oder der allgemeine Jagdbetrieb mit seinem Brauchtum theoretisch gelehrt. Zudem muss für den Erhalt der Jagdberechtigungskarte ein Waffentest absolviert werden. Den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe zeigen die erfahrenen Jäger während des Kurses. Die Prüfung selbst besteht dann aus einem mündlichen Teil und einem Schusstest, wo die Trefferleistung zählt.
Sollte die mündliche Prüfung nicht bestanden werden, entfällt der praktische Teil. In diesem Fall kann nach Ablauf von sechs Monaten erneut die Jagdprüfung abgelegt werden. Sollte nur der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden werden, ist eine Wiederholung bereits nach Ablauf von drei Monaten möglich. Für einen wiederholten Antritt zur Jagdprüfung, nach über einem Jahr, müssen der mündliche Teil und der praktische Test nochmals abgelegt werden.
Weitere Informationen und Wissenswertes finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/leistungen-und-services/jagdprufung/