Schweinepest: Oberösterreichs Jäger sehen Grenzzäune kritisch
Die Ankündigung Bayerns, auch Richtung Österreich Wildzäune als Schutzmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aufzustellen, sorgt in den Reihen des Oberösterreichischen Landesjagdverbandes mitunter für Unverständnis. Zäune sind nur bedingt wirkungsvoll gegen die Verbreitung von Afrikanischer Schweinepest (ASP) durch Wildschweine und ich sehe diese Maßnahme kritisch.
Das Hauptproblem der Verbreitung sei nämlich nicht die Tiere, sondern der Mensch. Denn dieser bringt das Virus in kürzester Zeit über viele Kilometer mit Fleisch, Speck und anderen Produkten von infizierten Haus- oder Wildschweinen in andere Länder. Werden Reste von diesen Fleischprodukten achtlos entsorgt, nehmen Wildschweine als Allesfresser diese Produktereste auf und „die Seuche ist im Land“.
Nachdem die Viruserkrankung in Deutschland erstmals Mitte September bei einem Wildschwein festgestellt worden war, hat Bayern in den vergangenen Wochen Zäune auf einer Länge von 500 Kilometern entlang der Autobahnen im Grenzgebiet zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik errichtet. Zugleich kündigte das Umweltministerium in München Ende November für 2021 den Ausbau entlang weiterer Autobahnen an – insbesondere in Richtung Österreich.
Die Wahrscheinlichkeit von ASP ist in Oberösterreich nicht hoch, da wir eine geringe Schwarzwilddichte haben, doch auch hier gilt höchste Vorsicht! Die oberösterreichische Jägerschaft ist in Kooperation mit den Bauern und dem Land OÖ in Alarmbereitschaft.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine, stellt aber für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar. Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren infizierter Tiere sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. Dabei ist auch die Bevölkerung zu Aufmerksamkeit aufgerufen. Werden potenziell kontaminierte Speisereste beispielsweise auf Autobahnraststätten weggeworfen, könnten diese von Wildschweinen verspeist werden und zu einer Verbreitung der Krankheit führen.
Seit Dezember 2019 ist übrigens die Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildschweinen, auch von Unfallwild, auf ASP verpflichtend vorgeschrieben. Werden Wildschweinkadaver gefunden, ist der Fundort mittels Koordinaten umgehend bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) bekanntzugeben.