Drohnen für die Jagd
Mit Drohnen in luftigen Höhen unterwegs
Als fliegende Jagdhelfer werden von den Jägern immer öfter sogenannte Drohnen und kleinere Fluggeräte eingesetzt. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das vom Boden aus mit einer Fernsteuerung oder durch einen Computer bedient wird. An den Flugobjekten sind auch Kameras montiert, die Bild- und Videoaufnahmen aufzeichnen. Das Jagdrevier zeigt sich damit aus einer ganz neuen Perspektive.
Drohneneinsatz in der Jagd
Ein Blick aus der Luft eröffnet der Jägerschaft neue Perspektiven, auch im vertrauten Jagdrevier. Daher werden ab und zu auch Drohnen zur Jagd und im Rahmen der facettenreichen Aufgaben der Jägerinnen und Jäger eingesetzt:
- Kitzrettung
Drohnen kommen im heutigen Jagdalltag bei der Kitzrettung im Frühsommer zum Einsatz. Dabei fliegen die Objekte bis 100 Meter über die Wiese und suchen mittels Wärmebildkameras nach Rehkitzen, die im hohen Gras liegen und sich verstecken. Wenn die Kamera ein Kitz erspäht, wird das Bild auf einem Bildschirm am Boden angezeigt. Der Jäger geht dann vorsichtig hin, hebt das Kitz aus dem Gras und setzt es, in angemessener Entfernung zur Wiese, die gemäht wird, in einer Schachtel zum Schutz des Kitzes ab. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras bringt große Erfolge und vielen Kitzen ist damit das Überleben sicher – gelebter Tierschutz also.
https://www.fragen-zur-jagd.at/aus-dem-jagdleben/2017/kitzrettun-zur-maehzeit/
- Zurück in den Lebensraum
Aufgrund des teilweisen starken Anstiegs der Wildschwein-Population, wird der Bestand des Schwarzwildes mittels Drohnen beobachtet. Mit den Luftaufnahmen werden die Sauen deutlich im hohen Mais wahrgenommen. Die Drohne beunruhigt mit den Fluggeräuschen das Wild. Die Tiere ziehen sich aus den Feldern, in denen sie Nahrung suchen und erhebliche Schäden anrichten können, wieder in ihren geschützten Lebensraum zurück. So werden die Tiere vom Feld zurück in den Wald „getrieben“. Während dieser Aktion kann es durch Jägerinnen und Jäger auch zur Regulation des Schwarzwildbestandes kommen.
- Falknerei
Die modernste Technik wird aber auch in der Falknerei eingesetzt. Die Vögel erlernen ihre Aufgaben immer häufiger unter der Anwendung von Drohnen. Um Geschicklichkeit, Kraft und Schnelligkeit zu trainieren und zu fördern, wird als sogenanntes Trainingsgerät ein Federspiel für Flugwildjäger eingesetzt. Dabei wird die Attrappe an die Drohne gehängt und Habicht, Falke und Co. müssen hinterher. Für die Bodenjäger wird hingegen ein Hasenbalg eingesetzt. Diese Beuteattrappen werden an Drohnen befestigt, da die Beutetiere noch besser nachgeahmt werden können.
Die Drohne abseits der Jagd – bitte beachten!
Zahlreiche Kinder- und auch so manche Erwachsenenaugen strahlten wohl heuer beim Öffnen der Geschenke ganz besonders: Zu Weihnachten lagen viele Spielzeugdrohnen und andere Fluggeräte unter dem Christbaum. Seit einigen Jahren erfreut sich dieses Spielzeug immer größerer Beliebtheit. Wer eine Drohne geschenkt bekommt und diese gleich ausprobieren möchte, sollte aber einige Dinge beachten. Vor allem wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, gilt es bestimmte Richtlinien einzuhalten.
Eine Bewilligung wird benötigt, wenn …
Alle Drohnen mit Kamera, die schwerer als 250 Gramm sind, brauchen eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen zudem nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von 150 Metern verwendet werden, brauchen eine Versicherung und es gibt strenge Richtlinien, wo mit diesen Drohnen geflogen werden darf.
Der Pilot einer Drohne hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb der Flugmodelle keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden.
Laut Austro Control, der Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt, gibt es auch Lufträume, die nicht für das Fliegen mit Drohnen zugelassen sind, wie in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen.
Eine Bewilligung wird nicht benötigt, wenn …
Spielzeugdrohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und über eine Kamera verfügen, brauchen keine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Jedoch dürfen diese eine Flughöhe von 30 Meter nicht überschreiten und nur auf Sicht geflogen werden.
Drohnen, die gegen Entgelt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden, wir zum Beispiel für Foto- und Filmaufnahmen, brauchen keine Bewilligung der Austro Controll.
Austro Control: Genehmigung einholen
Die Bewilligung, eine Drohne zu lenken, ist befristet und mit einigen Auflagen wird diese dann von der Austro Control erteilt. Zu achten ist darauf, dass niemand gefährdet oder verletzt, und dass nichts beschädigt wird. Eine Drohne darf keine Bilder von Personen aufnehmen, die dies nicht möchten. Bei allen Drohnen mit Kamera ist der Personenschutz einzuhalten. Nutzer müssen sich auch darüber informieren, ob der Grundstückeigentümer einverstanden ist, dass von seinem Grundstück aus gestartet wird.
Das brauchen Sie für die Einholung der Genehmigung:
- Das Antragsformular unter https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/releases/de/upload/5_Antragsformular.pdf downloaden und ausfüllen
- Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges (Foto-Dreiseitenansicht)
- Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.); diese Informationen sind der der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen.
- Versicherungsbestätigung – Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen, auch unserem Partner, der OÖ Versicherung, angeboten (Deckungssumme mind. € 750.000.-).
- Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten – Mindestalter 16 Jahre
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular samt Anhängen an Die Genehmigung wird Ihnen zugeschickt. Die Kosten für eine Bewilligung, die auf ein Jahr befristet ist, belaufen sich auf rund 330 Euro.
Weitere Informationen über die Anmeldung der Drohne finden Sie unter https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz
Versicherung für den Fall der Fälle
Sollte eine Drohne abstürzen oder außer Kontrolle geraten, ist das Gefahrenpotenzial groß und kann erhebliche Personen- oder Sachschaden verursachen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Sollte der Betreiber und Pilot der Drohne in unerlaubten Gebieten und Höhen fliegen, wird allerdings auch die Versicherung aussteigen und im Schadensfall kein Geld aufbringen. Achtung: In einer herkömmlichen Haushaltsversicherung oder in einer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch die Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen nicht inkludiert und mitversichert.
Mer zum Thema: Drohnen in der Jagd finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/voraussetzung-zur-verwendung-von-drohnen-bei-der-jagd/