Jagdeinrichtungen im Revier überprüfen

Hochsitz, Jagdhütte und Co: Wissenswertes zu Reviereinrichtungen

Wer leidenschaftlicher Raubwild- und Schwarzwildjäger ist, der weiß, wie unangenehm und kalt einem der Wind am Ansitz um die Nase blasen kann. Um die Jagd mit all den zahlreichen Aufgaben, wie der Hege und Pflege des heimischen Wildes oder den Schutz des Waldes auszuführen und auszuüben, braucht es in den Revieren Einrichtungen, die die Jägerinnen und Jägern bei ihrer Arbeit unterstützen.

 

Zu den Reviereinrichtungen zählen unter anderem Jagdhütten, der Hochsitz bzw. Hochstand, Ansitzleitern, Salzlecken, Futterstellen oder Jagdsteige.

Nutzung der Jagdeinrichtungen

Blitzschaden an HochstandJagdfremden Personen wie Freizeitsportlern, Wanderern oder Naturgenießern ist es untersagt, Reviereinrichtungen ohne eine Bewilligung des Jagdausübungs-berechtigten zu nützen. Diese Rechtsfolge sieht das Jagdgesetz in Oberösterreich vor. Der Hinweis auf diese Vorschrift muss nicht gesondert auf jagdlichen Einrichtungen ausgehängt werden. Hochstände dürfen nicht betreten oder zum Hinsetzen oder Ausruhen bestiegen werden. Auch ist es der nicht jagenden Bevölkerung nicht gestattet sich Zugang zu Jagdhütten zu verschaffen oder Futterstellen mit Bioabfällen zu befüllen. Verletzt sich eine jagdfremde Person zum Beispiel beim Aufstieg auf den Hochsitz oder am Stand selbst, übernimmt die Jägerschaft keine Haftung für den Unfall, auch dann nicht, sollten sich unbeaufsichtigte Kinder verletzen.

 

 

 

 

Schäden an Hochsitz und Co.

Vor allem im Winter und im Frühjahr zum Beginn der neuen Jagdsaison ist die Zeit, in der sämtliche Reviereinrichtungen überprüft, instandgehalten oder gegebenenfalls neu errichtet werden. Vor allem jagdliche Einrichtungen neben öffentlichen Straßen, Güter- oder Wanderwegen können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer, Erholungssuchende, Freizeitsportler oder für Jägerinnen und Jäger selbst werden. Schadhafte Reviereinrichtungen wie morsche Leitern, lose Dachschindeln, abstehenden Nägel oder verwucherte und bemooste Gerippe, sollten abgebaut bzw. erneuert werden. Weiß ein Jagdausübungsberechtigter etwa von einer schadhaften Leiter, könnte das in einem Gerichtsverfahren als „In kaufnehmen eines Schadens bei Dritten“ – als Mitverschulden – ausgelegt werden. Die Jägerinnen und Jäger sind daher sehr darauf bedacht, ihre Jagd- und Reviereinrichtungen stetig zu kontrollieren und im Falle einer Beschädigung zu reagieren.

 

Die Errichtung von Reviereinrichtungen

Laut dem oberösterreichischen Jagdgesetz braucht ein Jäger für die Errichtung, Erhaltung und die Benützung von jagdlichen Einrichtungen die Erlaubnis vom Grundeigentümer.

 

Vor der Errichtung einer Jagd- oder Fischerhütte, eines Hochstandes oder einer Kanzel sollte gemeinsam mit dem Grundeigentümer sowie mit der Jagdbehörde (mit dem zuständigen jagdfachlichen Amtssachverständigen) ein Reviergang gemacht werden und die baulichen Maßnahmen besprochen werden. In der Planung sowie bei der Errichtung von jagdlichen Einrichtungen müssen der Naturschutz sowie baurechtlichen Vorschriften beachtet werden.

 

Die Land- und Forstwirte in Oberösterreich pflegen mit den Jägerinnen und Jägern eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit und setzen sich mit gemeinsamen Maßnahmen wie die Errichtung von Hochständen oder Futterstellen für den Natur- und Tierschutz ein.

 

Mehr über jagdliche Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/archiv/jagd-und-waffenrecht-4/

 

Immer weniger Feldhasen in den Revieren

Einst waren der Feldhase sowie das Rebhuhn die häufigsten Bewohner offener Landschaften. Doch mittlerweile reduzieren sich die Bestände leider erheblich.

In Oberösterreich gibt es manche Reviere, deren Jagdgesellschaften gute Strecken mit 80 bis 100 Hasen melden und nur wenige Kilometer weiter werden die Jagden abgesagt, da es die Niederwildbestände nicht zulassen, diese zu nutzen. Lokal gesehen, zum Beispiel im nördlichen Mühlviertel und in Grünlandgebieten des Alpenvorlandes, ist der Feldhase nicht mehr so häufig anzutreffen wie noch vor 50 Jahren.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Feldhasen haben viele natürliche Feinde, die sich sehr gut in der heutigen Kulturlandschaft zurechtfinden und sich dementsprechend vermehren. Dazu zählen der Fuchs und anderes Raubwild oder auch verschiedene größere Greifvögel oder Krähen.
  • Mit dem Ausbau und der Verdichtung des Straßennetzes und des immer stärker werdenden Verkehrsaufkommens sind Hasen stark gefährdet. Laut aktuellen Zahlen wurden im Vorjahr (2017) rund 5.000 hoppelnde Vierbeiner überfahren.
  • Es treten immer wieder Krankheiten auf, die die geringen Bestände noch weiter minimieren.
  • Die Lebensräume, wie artenreiche Wiesen, Hecken oder breite Ackersäume, die die Tiere brauchen, um sich zu vermehren und zu überleben, verschwinden. Sei es durch den verstärkten Häuser- und Siedlungsbau oder durch eine intensive Landwirtschaft.

Keine Jagd auf Hasen

Kanzler_FeldhaseDie Jagd, die meist mit der Reduktion der Hasenbestände in Zusammenhang gebracht wird, hat jedoch nur sehr wenig Einfluss. In einigen Jagdrevieren wurde gänzlich auf die Bejagung der Hasen verzichtet und dennoch ging der Bestand weiter zurück. Der verantwortungsvolle Jäger erkennt wieviel Tiere er dem Bestand entnehmen kann, ohne ihn zu schädigen. Fördern muss die Jägerschaft den Hasenbestand mittels verstärkter Raubwildbejagung und mit Lebensraumverbesserungsmaßnahmen.

 

 

 

Schutzprojekte für Niederwild 

In fast allen Teilen Oberösterreichs unterstützen die Jägerinnen und Jäger in Zusammenarbeit mit den Landwirten verschiedenste Projekte und Maßnahmen, um den Feldhasenbesatz wieder zu steigern.

 

  • Die Landwirte erhalten speziell für ihre Region gemischtes Saatgut, um Wildäcker oder Winterbegrünungen anzubauen und anzulegen. Damit wird den Wildtieren Nahrung und Deckung angeboten.
  • Auch werden Hecken angelegt und Waldränder neu bepflanzt und als Ruhezonen festgelegt. Das bedeutet, dass Jägerinnen und Jäger, auch wenn sich in diesen Zonen Tiere aufhalten, dort nicht jagen.
  • Die Jägerschaft bejagt zudem intensiv Beutegreifer wie Füchse zum Wohle der Hasen, anderer Niederwildarten oder weiterer Bodenbrüter.

 

Auch die Bevölkerung kann helfen

Unter der Mithilfe der gesamten Bevölkerung kann dem „Osterhasen“ geholfen werden, damit sich die Hoppler wieder in der heutigen Kulturlandschaft wohlfühlen und sich auch vermehren. Störungen sollten nämlich vermieden werden. Das bedeutet beim Spazierengehen und Sporteln im Freien nicht querfeldein gehen oder laufen, Hunde nicht in Wiesen, Wälder oder Felder laufen lassen und die Tiere anleinen, Katzen während der Abend- und Nachtstunden nicht hinauslassen und junge Feldhasen sollten unbedingt unberührt liegen gelassen werden. Die Mutterhäsin kommt zwar nur einmal in 24 Stunden zum Säugen, aber verlassen sind die Junghasen noch lange nicht.

Hasen in der Rammelzeit_OÖ LJV

Gerade jetzt im Frühling ist die Deckung noch spärlich, daher fallen die Junghasen leichter auf und Beutegreifer, aber auch Hunde und Katzen können die Tiere leichter fangen.

 

Mehr zum Thema Niederwildhege finden Sie zudem auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/medien/fachartikel/erfolgreiche-niederwildhege-illusion-oder-realitat/