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Wer räumt die toten Tiere weg?

Der Herbst ist die Zeit der Wildunfälle. Besonders in den Monaten Oktober und November ist verstärkt mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen. In diesen Zeiträumen wechselt Wild vor allem in den frühen Morgenstunden und in der abendlichen Dämmerung zwischen Sommer- und Winterlebensräumen.

Unter einem Wildunfall versteht man einen Verkehrsunfall, der entweder aufgrund einer Kollision mit einem Wildtier oder aufgrund eines durch ein Wildtier veranlasstes Ausweichmanöver passiert. Dass jeder Unfall mit einem Wildtier in Österreich bei der Polizei oder beim zuständigen Jäger gemeldet werden muss, sollte sich bereits in der Bevölkerung herumgesprochen haben.

Aber was passiert nach der Meldung?

Wenn ein Jäger entweder vom Unfalllenker oder von der Polizei verständigt wurde und beim Unfallort eintrifft, bietet sich oft ein trauriges Bild. Schwer verletzte Tiere, die sich vom Unfallort wegschleppen, zerrissene Körper, abgetrennte Körperteile etc.

Schwer verletztes Wild wird gemäß Jagdgesetz und der Weidgerechtigkeit (= Tierschutz) erlegt. Bei getöteten Tieren sammelt der Jäger die leblosen Körper ein und kümmert sich um eine fachgerechte Entsorgung des Wildbrets. Der zeitliche Aufwand eines Jägers beträgt im Durchschnitt pro Stück Fallwild (Schalenwild wie z. B. Reh, Hirsch, Schwarzwild …) ca. 1 ½ Stunden. Diese Arbeit wird von Jägern ehrenamtlich, unentgeltlich und rund um die Uhr übernommen.

Da Unfälle mit Wildtieren meist an stark befahrenen Straßen passieren, ist die Tätigkeit des Bergens bzw. die Suche nach verletzten Tieren mit erheblichen Gefahren verbunden. Bitte denken Sie als Autofahrer auch daran.

Bei Einsätzen in der Nacht ist die Gefahr für Jäger und Jagdhunde deutlich höher. Es ist leider nicht selten, dass trotz abgesicherter Unfallstellen und Warnwesten für Jäger und Jagdhund Autos mit hoher Geschwindigkeit am Unfallort vorbeirasen und die Beteiligten gefährden. Dass von Autofahrern gehupt wird oder beleidigende Gesten in Richtung Jäger gezeigt werden, ist leider auch keine Seltenheit. Die vom Jäger erbrachte systemrelevante Leistung wird in unserer Gesellschaft nicht entsprechend geschätzt bzw. oft gar nicht wahrgenommen.

Spätestens wenn man persönlich einen Unfall mit einem Wildtier verursacht hat, wird man froh sein, wenn Hilfe naht und notwendige Maßnahmen von ehrenamtlichen Mitmenschen getroffen werden. Wer möchte denn die Leichenteile selbst einsammeln und im eigenen PKW transportieren?

… und es passiert alle 7 Minuten …

Fahren Sie vorsichtig!

Ehrenamtliche und unentgeltliche Leistung für die Bevölkerung

Viele Österreicher engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig im Sozial- und Gesundheitsbereich, bei der Katastrophenhilfe, oder bei der Rettung und Feuerwehr. Nur selten wird bei der Aufzählung der unentgeltlichen und ehrenamtlichen Leistungen für die Gesellschaft auch die freiwilligen Leistungen der Jäger erwähnt, und das völlig zu Unrecht…

Vor allem am Beispiel von Wildunfällen erkennt man, welch wichtige Aufgabe wir Jäger für die Gesellschaft übernehmen.

Unter einem Wildunfall versteht man einen Verkehrsunfall, der entweder aufgrund einer Kollision mit einem (jagdbaren) Wildtier oder aufgrund eines durch ein (jagdbares) Wildtier veranlasstes Ausweichmanöver passiert. Jeder Unfall mit einem Wildtier muss in Österreich bei der Polizei oder beim zuständigen Jäger gemeldet werden.

Nach der erfolgten Meldung beginnt die ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit eines Jägers, den das Jagdgesetz sogar verpflichtet, zu handeln.

Nach der Anfahrt zum Unfallort bietet sich dem Jäger oft ein trauriges Bild. Schwer verletztes Wild muss gemäß Tierschutzgesetz erlegt werden. Verletztes Wild, das sich vom Unfallort wegschleppt, wird mit extra dafür ausgebildeten Jagdhunden gesucht, bevor es von Schmerzen und Qualen erlöst werden kann. Bei bereits toten Tieren sind die erforderlichen Maßnahmen einer Jägerin oder eines Jägers auch nicht angenehm, so „darf“ er bei Frontalkollisionen oft zerfetzte und abgetrennte Körperteile einsammeln.

Für diese Dienstleistung an der Gesellschaft stehen Jägerinnen und Jäger täglich und rund um die Uhr zur Verfügung.

Da Unfälle mit Wildtieren meist an stark befahrenen Straßen passieren, ist die Tätigkeit des Bergens bzw. die Suche nach verletzten Tieren mit erheblichen Gefahren verbunden.

Bei Einsätzen in der Nacht ist die Gefahr für Jäger und Jagdhunde deutlich höher. Es ist leider nicht selten, dass trotz abgesicherter Unfallstellen und Warnwesten für Jäger und Jagdhund Autos mit hoher Geschwindigkeit am Unfallort vorbeirasen und die Beteiligten gefährden!

Nach dem Bergen des verunfallten Wildes ist die Arbeit des Jägers aber noch lange nicht beendet. Zu Dokumentationszwecken muss der Jäger z. B. den linken Unterkieferast von Rehen entnehmen um das Alter des Rehs zu bestimmen. Danach muss dieser Kieferteil präpariert und als Nachweis aufbewahrt werden.

Dass das ursprünglich wertvolle Wildfleisch in der nächsten Tierkörperverwertung entsorgt werden muss, versteht sich von selbst. Jäger verlieren nicht nur wertvolles Wildbret, sondern auch reproduktionsfähige Wildtiere.

Laut österreichischer Jagdstatistik (veröffentlicht von Statistik Austria) fielen im Jagdjahr 2018/2019 über 75.000 Stück Wild dem Straßenverkehr zum Opfer. Das bedeutet, dass ca. alle 7 Minuten in Österreich ein Wildunfall passiert.

Feldhase nach Verkehrunfall

Im Durchschnitt wird pro Stück Verkehrsfallwild vom Jäger 1 ½ Stunden seiner Freizeit aufgewendet.

Bei diesen 1 ½ Stunden werden die Anfahrt zum Unfallort, die Suche, die vorgeschriebene Entnahme samt bürokratischen Aufwendungen, die offizielle Meldung, die Entsorgung des Wildbrets uvm. eingerechnet.

In der Schweiz (z.B. im Kanton Solothurn) gilt seit dem Jahr 2018 die Regelung, dass bei einem Unfall mit einem Wildtier, bei dem ein „Wildhüter“ benötigt wird, 200 Schweizer Franken von der Versicherung des Unfall-Verursachers bezahlt werden müssen.

Wenn wir dieses System auf Österreich übertragen würden, müssten die heimischen Versicherer ungefähr EUR 8,5 Mio. an Jagdgesellschaften überweisen – mit diesem Betrag könnte man ca. 170 Personen (Jahresbruttogehalt inkl. Dienstgeberbeiträge von EUR 50.000,- pro Person) ganztägig beschäftigen, die nichts anderes tun als Verkehrsfallwild (nur Schalenwild!) zu bergen/entsorgen etc.!

Bei dieser Berechnung sind jedoch „nur“ Verkehrsunfälle mit Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine etc.) berücksichtigt. Es fehlen bei dieser Rechnung etwa 30.000 Stück sonstiges Haarwild (Füchse, Dachse, Feldhasen uvm.) sowie Federwild (Fasane, Rebhühner etc.).

Wir Jäger übernehmen diese zum Teil gefährliche Aufgabe ehrenamtlich, unentgeltlich und rund um die Uhr.

Leider wird diese Leistung in unserer Gesellschaft nicht entsprechend geschätzt bzw. oft gar nicht wahrgenommen. Spätestens wenn man persönlich einen Unfall mit einem Wildtier verursacht hat, wird jeder froh sein, wenn Hilfe naht und notwendige Maßnahmen von ehrenamtlichen Mitmenschen getroffen werden.

… und es passiert alle 7 Minuten …

Gastautor Johann Silberschneider
aus St. Stefan ob Stainz