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Das Jagdsystem erklärt: Wer darf wo jagen?

Dürfen Jäger eigentlich überall jagen? Darf ein Jäger auch in meinem Garten jagen? Vielleicht haben Sie sich diese oder ähnliche Fragen bereits selbst gestellt. In diesem Blogbeitrag erklärt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner das System der Jagd in Oberösterreich.

Jagen in Oberösterreich ist kein Privileg. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz einer gültigen oberösterreichischen Jagdkarte. Um diese zu erlangen, muss der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie und Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schießkunde, Jagdhunde, angewandter Naturschutz usw. erbracht werden.

Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Jagdberechtigte sind also alle Grundbesitzer mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert. Wenn diese aber nicht selbst berechtigt sind die Jagd auszuüben, muss das Jagdgebiet verpachtet werden. Die Pächter (Jagdausübungsberechtigte) müssen dann jährlich Jagdpacht an den Grundeigentümer entrichten.
Die Jagdgebiete sind eingeteilt in Eigen- und Genossenschaftsjagden. Die Grundstücke eines Gemeindegebietes, die nicht zu einer Eigenjagd gehören, bilden abzüglich z.B. von landwirtschaftlichen Wildgehegen das genossenschaftliche Jagdgebiet. Es gibt auch Orte an denen die Jagd ruht: z.B. auf Friedhöfen, öffentlichen Anlagen (Parks), in Gebäuden, Werksanlagen, Höfen und Hausgärten, die durch eine Umfriedung (Mauer, Zaun) abgeschlossen sind.

 

Darf der Jäger auch in meinem Garten jagen?
Grundsätzlich darf keine Jägerin bzw. kein Jäger einfach Ihren umfriedeten (eingezäunten) Hausgarten betreten, um Wild zu jagen. Ist dies aus ganz bestimmten Gründen jedoch einmal erforderlich bzw. notwendig, so tritt der zuständige Revierjäger im Vorfeld an den Grundbesitzer heran und sucht das Gespräch, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen.

Anders sieht es bei eingezäunten Weideflächen aus, diese Zäune dürfen schon übertreten werden, um darin zu jagen. Natürlich nur, wenn dadurch keine Menschen oder Nutztiere gefährdet werden, denn die Sicherheit geht immer vor.

 

Wie groß ist das Revier eines Jägers?
Es hängt von der Größe des Jagdgebietes ab, wie viele Jäger darauf jagen. Je größer die Jagdgebiete, desto mehr Jäger werden natürlich dafür benötigt; die Anzahl der Jagdpächter ist aber gesetzlich begrenzt. Eigenjagden müssen mindestens eine Fläche von 115 Hektar aufweisen. Genossenschaftliche Jagdgebiete reichen bis zu mehreren tausend Hektar Fläche.

 

Woher wissen Jäger, wie viel Wild sie erlegen dürfen?
Prinzipiell gilt der Grundsatz der nachhaltigen Jagd! In den letzten 100 Jahren ist keine Tierart durch die Bejagung verschwunden! Für wiederkäuende Huftierarten wie Rehe oder Hirsche gibt es von der Behörde gesetzlich festgelegte Abschusspläne. Jedes Jahr gegen Ende des Winters bzw. Beginn des Frühlings findet eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Grundbesitzer und der Jägerschaft sowie des Forstdienstes der Bezirksverwaltungsbehörde statt. Dabei werden sog. Vergleichs- und Weiserflächen begutachtet und anhand des Waldzustandes dann der Abschussplan für das kommende Jagdjahr erstellt. Wie viel Wild in einem Jagdgebiet erlegt werden muss, hängt also mit dem Zustand der Vegetation zusammen. Die Jägerschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Mindestpläne zum Schutz der Natur, aber auch des Wildes einzuhalten.

 

Darf ich selbst im Garten oder im benachbarten Wald jagen?
Hier ist die Antwort ein klares Nein. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Allerdings darf der Besitzer in seinen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie in umfriedeten Hausgärten sogenanntes schädliches Wild (wie Füchse, Marder, Iltisse und große Wiesel) fangen und/oder töten, wenn sonst Schäden an seinem Eigentum entstehen könnten.

 

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