• OÖ Landesjagdverband
  • Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn
Fragen zur Jagd
  • Fragen zur Jagd
  • Blog „Aus dem Jagdleben“
  • Veranstaltungen
  • Jäger werden
  • Kontakt & Impressum
  • Menü Menü

Das Jagdsystem erklärt: Wer darf wo jagen?

11. Dezember 2019/von Herbert Sieghartsleitner

Dürfen Jäger eigentlich überall jagen? Darf ein Jäger auch in meinem Garten jagen? Vielleicht haben Sie sich diese oder ähnliche Fragen bereits selbst gestellt. In diesem Blogbeitrag erklärt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner das System der Jagd in Oberösterreich.

Jagen in Oberösterreich ist kein Privileg. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz einer gültigen oberösterreichischen Jagdkarte. Um diese zu erlangen, muss der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie und Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schießkunde, Jagdhunde, angewandter Naturschutz usw. erbracht werden.

Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Jagdberechtigte sind also alle Grundbesitzer mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert. Wenn diese aber nicht selbst berechtigt sind die Jagd auszuüben, muss das Jagdgebiet verpachtet werden. Die Pächter (Jagdausübungsberechtigte) müssen dann jährlich Jagdpacht an den Grundeigentümer entrichten.
Die Jagdgebiete sind eingeteilt in Eigen- und Genossenschaftsjagden. Die Grundstücke eines Gemeindegebietes, die nicht zu einer Eigenjagd gehören, bilden abzüglich z.B. von landwirtschaftlichen Wildgehegen das genossenschaftliche Jagdgebiet. Es gibt auch Orte an denen die Jagd ruht: z.B. auf Friedhöfen, öffentlichen Anlagen (Parks), in Gebäuden, Werksanlagen, Höfen und Hausgärten, die durch eine Umfriedung (Mauer, Zaun) abgeschlossen sind.

 

Darf der Jäger auch in meinem Garten jagen?
Grundsätzlich darf keine Jägerin bzw. kein Jäger einfach Ihren umfriedeten (eingezäunten) Hausgarten betreten, um Wild zu jagen. Ist dies aus ganz bestimmten Gründen jedoch einmal erforderlich bzw. notwendig, so tritt der zuständige Revierjäger im Vorfeld an den Grundbesitzer heran und sucht das Gespräch, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen.

Anders sieht es bei eingezäunten Weideflächen aus, diese Zäune dürfen schon übertreten werden, um darin zu jagen. Natürlich nur, wenn dadurch keine Menschen oder Nutztiere gefährdet werden, denn die Sicherheit geht immer vor.

 

Wie groß ist das Revier eines Jägers?
Es hängt von der Größe des Jagdgebietes ab, wie viele Jäger darauf jagen. Je größer die Jagdgebiete, desto mehr Jäger werden natürlich dafür benötigt; die Anzahl der Jagdpächter ist aber gesetzlich begrenzt. Eigenjagden müssen mindestens eine Fläche von 115 Hektar aufweisen. Genossenschaftliche Jagdgebiete reichen bis zu mehreren tausend Hektar Fläche.

 

Woher wissen Jäger, wie viel Wild sie erlegen dürfen?
Prinzipiell gilt der Grundsatz der nachhaltigen Jagd! In den letzten 100 Jahren ist keine Tierart durch die Bejagung verschwunden! Für wiederkäuende Huftierarten wie Rehe oder Hirsche gibt es von der Behörde gesetzlich festgelegte Abschusspläne. Jedes Jahr gegen Ende des Winters bzw. Beginn des Frühlings findet eine gemeinsame Begehung mit Vertretern der Grundbesitzer und der Jägerschaft sowie des Forstdienstes der Bezirksverwaltungsbehörde statt. Dabei werden sog. Vergleichs- und Weiserflächen begutachtet und anhand des Waldzustandes dann der Abschussplan für das kommende Jagdjahr erstellt. Wie viel Wild in einem Jagdgebiet erlegt werden muss, hängt also mit dem Zustand der Vegetation zusammen. Die Jägerschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Mindestpläne zum Schutz der Natur, aber auch des Wildes einzuhalten.

 

Darf ich selbst im Garten oder im benachbarten Wald jagen?
Hier ist die Antwort ein klares Nein. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Allerdings darf der Besitzer in seinen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie in umfriedeten Hausgärten sogenanntes schädliches Wild (wie Füchse, Marder, Iltisse und große Wiesel) fangen und/oder töten, wenn sonst Schäden an seinem Eigentum entstehen könnten.

 

Sie haben Fragen zur Jagd!? Wir freuen uns über Anfragen über die Website unter https://www.fragen-zur-jagd.at/kontakt-impressum/

Schlagworte: Jagd, Jagdgebiete, Jagdrecht, OÖ. Landesjagdverband
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.fragen-zur-jagd.at/wp-content/uploads/2019/12/Hirsch_H.Sendlhofer.jpg 1219 1686 Herbert Sieghartsleitner https://www.fragen-zur-jagd.at/wp-content/uploads/2016/06/Logo.png Herbert Sieghartsleitner2019-12-11 09:02:372019-12-11 09:08:40Das Jagdsystem erklärt: Wer darf wo jagen?
Das könnte Dich auch interessieren
Feld bei der Treibjagd Wie verhalte ich mich bei einer Treibjagd richtig
Bezirksjägertage Einblicke in einen Bezirksjägertag
Berufsjäger: „Kein Beruf, sondern Berufung!“
Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn – wieder geöffnet!
Jagdprüfungen Jagdprüfungen
Kotelette vom Rehrücken_S. Gründling Wildrezept: Kotelett vom Rehrücken an getrüffelter Cremepolenta

Aus dem Jagdleben

Fragen-zur-Jagd ist ein Webblog mit Beiträgen rund um die Jagd, die Jägerinnen und Jäger des OÖ Landesjagdverbands, die Natur und die heimischen Wildtiere.

Sie suchen etwas bestimmtes?

Search Search

Aktuelle Beiträge

  • Eine Spur Gelassenheit! 12. Oktober 2023
  • Wir holen uns den Herbst ins Haus! 18. September 2023
  • Wildes Kinderessen 1. August 2023
  • Wir stehen zur Artenvielfalt und zum Artenschutz 21. Juli 2023
  • Urlaubszeit – Entspannt durch den Sommer mit Rücksichtnahme auf Natur und Wild! 18. Juli 2023

Ein Beitrag von
Herbert Sieghartsleitner

Mein Name ist Herbert Sieghartsleitner. Ich übe nun seit 36 Jahren die Jagd in meiner Heimatgemeinde Molln aus, bin seit 24 Jahren Jagdleiter der Genossenschaftsjagd dort, seit 2007 Bezirksjägermeister von ...
Weitere Beiträge von Herbert Sieghartsleitner
  • Eine Spur Gelassenheit!
    12. Oktober 2023
  • Grünes Herz
    18. Januar 2023
  • Stress lass nach!
    30. November 2022
Zeige alle Beiträge des Autors
OÖ Landesjagdverband
Hohenbrunn 1
4490 St. Florian

Tel.: +43 7224 20083
E-Mail:
  • Fragen zur Jagd
  • Blog „Aus dem Jagdleben“
  • Veranstaltungen
  • Jäger werden
  • Kontakt & Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
OÖ Landesjagdverband
Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn
Link to: Ein Tag mit dem Jäger im Revier Link to: Ein Tag mit dem Jäger im Revier Ein Tag mit dem Jäger im RevierLink to: Warum unsere Wildtiere oft eine artgerechte Fütterung brauchen Link to: Warum unsere Wildtiere oft eine artgerechte Fütterung brauchen Warum unsere Wildtiere oft eine artgerechte Fütterung brauchen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen