Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem der die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann keineswegs Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen, wie Jagdterrier oder Rhodesien Ridgeback, stärker als so manche Erziehung und Hundetraining. Einige Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Wachtel oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden. Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.
Dürfen, sollen, müssen: Worauf Hundehalter zu achten haben
Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportler, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, müssen nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtig sowie befolgt werden.
Im Wald sollten Hunde abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen.
- Im Feld und auf der Wiese
Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer und im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.
Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.
In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.
Hundebesitzer aufgepasst: Viele Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer wissen nicht, dass berechtigte Jägerinnen und Jäger wildernde Hunde laut Gesetz erschießen dürfen. Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, ist es ihnen erlaubt, Hunde, die ihrem Halter davon gelaufen sind und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet, abseits öffentlicher Anlagen, Wild hetzen zu erschießen. Nur ausgebildete Jagdhunde, Blinden-, Polizei-, Hirtenhunde sowie sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind.
Anzumerken ist jedoch, dass keine Jägerin und kein Jäger gerne auf Hunde zielt oder schießt, doch wenn diese dem Wild oder auch Menschen Schaden zufügen, ist deren Schutz die gesetzliche Pflicht des Weidmanns.
Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2013/11/Jagdrecht-16-Anlage-2.4.pdf sowie unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/wildschutz/ oder im OÖ Hundehaltegesetz unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm