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Ruhe wirkt Ordnung

So der chinesische Philosoph Laozi oder auch Laotse genannt. Und tatsächlich, ein Spaziergang an einem sonnigen Wintertag ist ein echtes Geschenk. Die Ruhe genießen, abschalten vom oft stressigen Alltag und die Natur als unvergleichlichen Kraftplatz erleben.

Doch wir dürfen nicht vergessen, dass wir bei diesen Ausflügen in die Natur eigentlich nur Gast sind. Wir haben uns ja quasi selbst ins „Wohn- oder Esszimmer“ der Wildtiere eingeladen. Und dieser Besuch sollte stets an gewisse Grundregeln geknüpft sein. Denn der Winter ist für Wildtiere eine durchaus schwierige Zeit, obwohl sie von Natur aus gut angepasst sind. Der Energieverbrauch wird markant herabgesetzt, die Tiere bewegen sich nur noch wenig. Es gilt mit den wertvollen Fettreserven entsprechend zu haushalten und unnötige Stresssituationen zu vermeiden.

Um die natürlichen Anpassungen auch „ausspielen“ zu können, benötigen die Tiere Ruhe. Dazu können gerade wir Menschen einen entscheidenden Beitrag leisten. Mit der nötigen Rücksichtnahme kann es gelingen, den Grat zwischen Lebensraum und Lebensraumnutzung zu meistern.

Die Natur sagt Weidmannsdank! Und auch ich danke es Ihnen.

Wie verhalte ich mich bei einer Treibjagd richtig

Professionelles und richtiges Verhalten bei Treibjagden

Treibjagden werden jedes Jahr von Ende Oktober bis Ende Dezember abgehalten. Sie ermöglichen es, innerhalb kürzester Zeit große Flächen effektiv zu bejagen und somit den Stress für die Tiere auf ein Minimum zu reduzieren. Die Notwendigkeit der Jagd in einer zersiedelten und wirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft steht außer Frage. Treibjagden sind somit ein Mittel, um nachhaltige Ressourcen wie Wildbret zu nutzen und gleichzeitig Wildbestände zu regulieren. Somit leisten viele Jäger eben durch die Jagd einen großen Beitrag zur Gewinnung hochwertiger Lebensmittel und in weiterer Folge auch zum Artenschutz in einer wirtschaftlich genutzten und zersiedelten Kulturlandschaft.

 

Aufgrund der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei einer Treibjagd unterliegt diese Jagdart strengen Regeln, die vom Jagdleiter gleich zu Beginn vorgetragen werden. Bei Gesellschaftsjagden steht die Sicherheit für alle, auch für die nicht jagende Bevölkerung, an erster Stelle.

 

Jäger haben bei Treibjagden folgende Gebote besonders zu beachten:

  • Es braucht Disziplin und Absprachen über Schussbereiche, klare Regeln, aber auch Signalbänder und Warnwesten, um GefaZusammenkunft bei der Treibjagdhren zu minimieren
  • Den Anweisungen des Jagdleiters ist unbedingt Folge zu leisten
  • Beginn und Ende des Treibens muss für jeden Schützen hörbar an- und abgeblasen werden
  • Abstimmung mit den Nachbarschützen mittels Handzeichen
  • Das Verlassen des Standes ist vor dem Abblasen verboten
  • Nicht in Richtung der Treiber schießen, arbeitende Hunde beachten
  • Treiber mit Signalwesten bekleiden
  • Keine Personen unter 14 Jahren als Treiber einsetzen

 

Trotz größten Sicherheitsvorkehrungen kann es auch bei der Jagd wie auch überall sonst zu Unfällen kommen. Dies passiert zum Glück nur sehr selten. So wird durch eine immer professionellere Ausbildung auch an der Waffe das Unfallrisiko minimiert. So ist es mittlerweile üblich ein gemeinsames Schießen zu Beginn jeder Jagdsaison im Mai und im Herbst abzuhalten.

 

Informationen für die nicht jagende Bevölkerung

Eine im Voraus gut geplante Treibjagd erhöht die Sicherheit des gesamten Jagdtages. Unsichere Situationen während des Jagdbetriebs können durch die nicht jagende Bevölkerung entstehen. Um die Sicherheit der Jäger und der Öffentlichkeit zu gewährleisten, werden Treibjagden angekündigt. Zudem stellt die Jagdgesellschaft auf öffentlichen Straßen und Wegen Warnschilder auf. Informationen erhält jedermann auch beim Jagdleiter des Reviers, zudem haben manche Gemeinden Termine von Treibjagden auf deren Websites veröffentlicht.

 

Rücksicht kommt an  

Als Spaziergänger, Läufer, Wanderer oder Herrchen und Frauchen, die mit ihren Vierbeinern spazieren gehen, sollte Rücksicht darauf nehmen, wenn irgendwo Jagdbetrieb ist, um nicht unnötige gefährliche Situationen zu erzeugen. Wer aufmerksam seines Weges geht, wird eine Treibjagd jedoch nicht übersehen können und kann durch einfaches Abwarten bis zum Ende der Jagd oder in dem man einen anderen Wanderweg einschlägt, gefährliche Situationen ausschließen.

 

Tipp: Auf den Boden werfen und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wäre falsch. Freizeitnutzer und Naturgenießer sollten einfach einen Bogen um jenen Bereich machen, der jagdlich genutzt wird. Ist man jedoch schon nahe an den Schützen, sollte man den nächsten Jäger ansprechen und ihn bitten bei ihm warten zu dürfen. Am wichtigsten ist, dass man auf sich aufmerksam macht und von den Jägern und Treibern gesehen wird. Zudem sollten grelle und auffallende Kleidung im Wald getragen werden, um sich erkenntlicher zu machen. Denn obwohl sich jeder Schütze sein Schussfeld vor Beginn der Jagd einprägt und immer wieder schaut, gefährdet man sich selbst, wenn man hinter Bäumen und Sträuchern die Jagd beobachtet.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes https://www.ooeljv.at/rund-um-die-jagd/jagd-und-waffenrecht/achtung-jagdbetrieb/

Mit dem Hund durch die Natur

Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem der die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann keineswegs Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen, wie Jagdterrier oder Rhodesien Ridgeback, stärker als so manche Erziehung und Hundetraining. Einige Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Wachtel oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden. Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.

 

Dürfen, sollen, müssen: Worauf Hundehalter zu achten haben

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportler, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, müssen nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtig sowie befolgt werden.

Hunde an die Leine

 

  • Im Wald

Im Wald sollten Hunde abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen.

 

  • Im Feld und auf der Wiese

Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer und im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.

Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.

 

  • Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.

 

 

Hundebesitzer aufgepasst: Viele Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer wissen nicht, dass berechtigte Jägerinnen und Jäger wildernde Hunde laut Gesetz erschießen dürfen. Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, ist es ihnen erlaubt, Hunde, die ihrem Halter davon gelaufen sind und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet, abseits öffentlicher Anlagen, Wild hetzen zu erschießen. Nur ausgebildete Jagdhunde, Blinden-, Polizei-, Hirtenhunde sowie sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind.

 

Anzumerken ist jedoch, dass keine Jägerin und kein Jäger gerne auf Hunde zielt oder schießt, doch wenn diese dem Wild oder auch Menschen Schaden zufügen, ist deren Schutz die gesetzliche Pflicht des Weidmanns.

 

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2013/11/Jagdrecht-16-Anlage-2.4.pdf sowie unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/wildschutz/ oder im OÖ Hundehaltegesetz unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

Mountainbiker und Jäger

Gemeinschaftliche Nutzung des Lebensraumes Wald

Bergaussicht WaldImmer mehr Freizeitsportler und –nutzer zieht es hinaus in unsere schöne Natur und in die oberösterreichischen Wälder. Vor allem jetzt im Sommer halten sich Mountainbiker und Radfahrer sowie Wanderer häufig draußen im Wald auf, um Erholung zu suchen und ihren oftmals stressigen Alltag auszugleichen. Die überwiegende Mehrheit der Naturliebhaber achtet dabei respektvoll auf die Lebensräume, wie Wald, Feld sowie Wiesen und hält sich an die Verhaltensregeln im Wald, um das Wild nicht in ihrem Lebensraum aufzuscheuchen. Damit ein jeder, Mensch und Tier, die Natur nachhaltig genießen, setzen wir Jäger uns für ein harmonisches Miteinander ein.

 

 

Die erlaubte Nutzung der Waldwege

Im Forstgesetzt ist geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und nutzen darf. Jedoch gibt es wie immer auch einige Ausnahmen. So ist zum Beispiel das Befahren, dazu zählen auch das Radfahren und Mountainbiken, nur mit einer Erlaubnis des Waldeigentümers beziehungsweise des Forststraßenerhalters gestattet.

Diese Zustimmung kann an einzelne Personen ergehen oder auch allgemein gültig sein und zum Beispiel mittels Beschilderungen vor Ort, an Bäumen oder Zäunen erteilt werden.

In Österreich hat sich das Mountainbiken zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung entwickelt. Am liebsten wird dabei in der Natur, über Stock und Stein, gefahren. Das Abenteuer Mountainbiking kann aufgrund des Durchquerens der heimischen Wälder aber auch illegal sein. Diesen illegalen Radfahrern drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.

 

Projekte für mehr Miteinander

Für einen unbeschwerten Mountainbike-Ausflug in Oberösterreichs Wäldern ist vom Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich ein spezielles „Vertragsmodell“ sowie eine eigene Initiative entwickelt worden. Dafür wurden Vereinbarungen mit den Waldeigentümern getroffen, dass Forststraßen für Radfahrer sowie für das Mountainbiking freigegeben werden. Jedoch nur für jene Strecken und Wege, die für eine vermehrte Nutzung, durch den Menschen, wild ökologisch vertretbar sind.

 

Im Rahmen dieses Vertragsmodells wurden auch Verhaltensregeln aufgestellt, um ein harmonisches Miteinander im Wald, zwischen den Freizeitnutzern, den Jägern sowie den Waldbesitzern, zu regeln. Die „Fair Play“-Regeln sind praktische Tipps für das Radfahren im Wald und sollten von bewussten Waldnutzern beherzigt werden.

 

  1. Fahre nur auf gekennzeichneten, markierten und freigegebenen Wegen
  2. Beim Biken sind die Ruhezeiten der Wildtiere, frühmorgens und abends, einzuhalten
  3. Hinterlasse keine Spuren wie Müll
  4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle und fahre nicht über frisch gepflanzte Bäume oder Sträucher
  5. Respektiere andere NaturnutzerInnen und behindere oder bringe Wanderer, Spaziergeher oder andere Radfahrer nicht in Gefahr
  6. Nimm Rücksicht auf die Tiere. Freizeitnutzer sind Gäste im Wald
  7. Handle verantwortungsvoll
  8. Tu dir und der Umwelt was Gutes

 

Jeder ist Verantwortlich

Die sportlichen Aktivitäten der zahlreichen Freizeitnutzer im Wald beeinflussen das Verhalten und die Physiologie der heimischen Wildtiere. Jedes Verhalten, sei es angepasst oder auch nicht, wirkt sich auf die Natur aus. Die stark, unkontrollierte Landnutzung von Freizeitsportlern, zum Beispiel während der Ruhezeiten in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, stresst die Wildtiere und scheucht sie oft unnötig auf. Auf der Flucht könnten sich die Tiere schwer verletzen. Häufige Störungen können einen Herzstillstand verursachen und bis zum Tod führen. Aber nicht nur das Wild leidet, wenn unachtsame Freizeitnutzer wie Mountainbiker durch den Wald fahren. Auch forstwirtschaftlich interessante Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen, denn das gehetzte Wild frisst aus Mangel an geeigneten Möglichkeiten anderer Nahrungsaufnahmen junge Triebe und dies führt zu verstärktem Verbiss und somit zu Schäden im Wald .

 

Fairness und eine gegenseitige Rücksichtnahme bilden daher die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Mit gemeinsamen Verhaltensregeln wird der Wald auch weiterhin einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bieten.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/medien/artikel-fur-regionalzeitungen/winterliche-freitzeitaktivitaten-und-wildtiere/ und die offiziellen Mountainbike-Strecken in Oberösterreich finden Sie hier http://www.oberoesterreich.at/aktivitaeten/sommer/mountainbiken.html?utm_source=Domain&utm_medium=Weiterleitung&utm_term=www.biken.at&utm_content=Domain-Weiterleitung&utm_campaign=Biken+Weiterleitung

Wintersportler

Rücksichtsvoll durch die verschneite Natur

Endlich ist der langersehnte Winter ins Land eingekehrt und hat unsere schöne oberösterreichische Landschaft mit einer dicken, weißen Hülle überzogen. Nachdem die Festtage auch bei mir deutlich, sichtbare Nachwirkungen zeigen, bin auch ich höchsterfreut, wenn ich mir im Rahmen meiner jagdlichen Verpflichtungen bei der Revierbetreuung die „Buglkraxn“ und die Schneeschuhe anschnallen darf, um meine Rehe zu füttern. Weiterlesen