Rehbock

Verbiss an Jungpflanzen im Wald

Verbiss an Jungpflanzen durch ReheKnospen, Triebe und Jungpflanzen generell stehen, vor allem im ausgehenden Winter und Frühjahr, oft und gerne am Speiseplan des heimischen Rot-, Gams- und Rehwilds sowie bei Hase und Co. Viele Pflanzenfresser haben sich speziell an die reichhaltige Nahrungsbasis, durch ihre Körpergröße und ihr Gebiss, angepasst. So hat jede Wildart eine eigene Nahrungs-Zusammenstellung: Rotwild bevorzugt große Portionen Gräser, Rehwild zupft leicht verdauliche Kräuter, Blätter und Knospen und Gämsen sind je nach Jahreszeit Mischtypen. Man erkennt den Verbiss dieser wiederkauenden Wildarten an den eher ausgefransten Stellen an den Nahrungspflanzen.

Feldhasen nutzen mehr als 70 Pflanzen als Nahrung und verursachen einen regelmäßigen und präzisen Schnitt durch den Trieb, wenn sie mit ihren Schneidezähnen zubeißen.

Waldverträglicher Wildbestand
Vor allem jetzt in den ersten Frühlingstagen sind die Tiere oftmals auf erste Sprossen und frische Triebe angewiesen, da sie besonders energiereich sind und die Speicher wieder aufgefüllt werden müssen. Allerdings können Wildtiere Forstpflanzen nicht nur durch Verbiss schädigen, sondern manche auch durch Schälen, also dem Abfressen ganzer Rinderstreifen oder dem sogenannten Fegen, worunter das Abreiben des Basts vom Geweih verstanden wird.

Die oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger engagieren sich dafür, die Schäden an den Jungbäumen und -pflanzen so gering wie möglich zu halten. Wildeinfluss an Pflanzen wird es ja immer geben – das ist die Natur!

Eine Maßnahme ist die Einhaltung der Abschusspläne. Dabei wird der Wildbestand auf ein möglichst waldverträgliches Ausmaß reduzieren, aber auch die natürliche Ressource Wild nachhaltig genutzt. Gleichzeitig werden gemeinsam mit den Bauern auch die Lebensräume verbessert, da es nicht sein kann, dass der Mensch immer mehr verbaut, zerschneidet und versiegelt, und die Wildtiere dann weg müssen, da sie Schaden verursachen.

 

Was viele nicht wissen: Jäger haben demnach die gesetzliche Aufgabe, den Wildbestand zu regeln. Die Haftung für diverse Schäden an den Jungpflanzen müssen die Jagdausübungsberechtigen übernehmen und diese bezahlen.

Der geschädigte Wald- bzw. Forstbesitzer meldet die Schäden, die eindeutig durch Wildverbiss entstanden sind, dem zuständigen Jagdleiter. Sollte keine Einigung möglich sein, übernimmt eine Wildschadenskommission die Bewertung der Schäden.

Ein Miteinander der Jäger, der Landwirte, der Forstbewirtschafter und Waldbesitzer ist wichtig, um miteinander nachhaltig zu agieren und die Lebensräume Wald, Feld und Wiese sowie das dort lebende heimische Wild zu schützen, aber auch nachhaltig zu nutzen.

 

Weitere Informationen und Wissenswertes finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/wer-war%C2%B4s-verbiss-und-frasspuren-erkennen-und-unterscheiden/