Im Forstgesetz ist festgehalten, dass Jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Allerdings ist eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, oder bei Forststraßen mit Zustimmung des Erhalters der Forststraße, zulässig. Auch die Jäger benötigen für das Befahren eine solche Zustimmung, und Jägerinnen und Jäger zahlen für das Jagdausübungsrecht eine Jagdpacht an den Grundeigentümer.
Die Wiesen und Felder, v.a., wenn diese dementsprechenden Bewuchs aufweisen, dürfen nicht einfach so betreten werden.
In erster Linie geht es um die Wildtiere und nur am Rande um die Jäger, die als “Anwalt des Wildes” zu sehen sind. Wenn man die Genehmigung des Grundbesitzers hat, durch den Wald oder über die Wiese z. B. mit dem Mountainbike zu fahren, so sollte man sich unbedingt bewusst sein, dass ein schnelles und meist leises Auftauchen von Fahrradfahrern auf Wildtiere erschreckend wirkt.
In Österreich gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man bestimmte Flächen ohne besondere Erlaubnis betreten darf. Es gilt für öffentliche Wege, Straßen und Parks, für Wälder, Waldlichtungen, Waldwege und Forststraßen sowie für Schotterbänke an Flüssen und für Ödland oberhalb der Baumgrenze. Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Langlaufen und Skifahren. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin oder jener Person, die für die Erhaltung zuständig ist, möglich.
Für Wildtiere sind Störungen oft problematisch, v.a. dann, wenn die anschließenden Fluchten energieraubend sind – im Winter oder wenn es Nachwuchs gibt. Die Auswirkungen können direkt und fatal auf die Tiere wirken oder lassen sich am Wald sogar noch Monate danach feststellen – es sind dies Verbiss an jungen Waldbäumen oder, bei Rotwild, das Abschälen der Rinde von schon großen Bäumen. Wildschaden, also Schäden an Pflanzenbeständen durch Wild, ist oft die Folge.
Wildtiere gewöhnen sich jedoch oft an diese Störungen, wenn Wanderer oder Biker ausgewiesene Routen einhalten und nicht in den Morgen- oder Abendstunden unterwegs sind. Gemeinsam geplant lässt sich die Natur nachhaltiger und nicht zum Nachteil anderer nutzen!
Außerdem muss die Jägerin oder der Jäger behördliche Abschusspläne erfüllen; sonst drohen sogar Strafen.
Jagd ist Naturschutz durch nachhaltige Naturnutzung.
Die Erhaltung der Natur sowie die Lebensräume einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt sind uns Jägern ein Anliegen. Wir sorgen durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen für einen nachhaltigen Ausgleich zwischen Wild, Wald und Feld sowie einen gesunden Wildbestand.
Und ganz nebenbei: Heimisches Wildbret ist ein gesundes, unverfälschtes Lebensmittel – schmackhaft, nährstoffreich, kalorienarm und fettarm.
Jahrtausende hindurch war die Jagd lebensnotwendig. Sie sicherte als Lieferant für Nahrung, Werkzeug und Kleidung das Überleben der Menschen.
Heute ist die Jagd eine nachhaltige, sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen oder Reserven. Zusammen mit der Hege sichert sie in der Kulturlandschaft nicht nur die Lebensgrundlagen des Wildes, sondern aller freilebenden Tiere.
Eine gewissenhafte Jagd entnimmt vor allem den Überschuss, als auch die alten und kranken Tiere eines Bestandes, wobei letztere nicht als Wildbret-Lieferanten dienen. Sie gefährdet somit nicht den Fortbestand einer Wildart, sondern hält die Tierbestände gesund und liefert vielmehr schmackhafte Lebensmittel – das Wildbret.
Die Jagd ist ein verantwortungsvolles und umfangreiches Handwerk. Zu den besonderen Aufgaben der Jägerschaft zählen viele Hege- und Pflegemaßnahmen. Viele Jäger setzen sich besonders aktiv im Naturschutz ein und übermitteln ihr Naturwissen auch bei pädagogischen Aktivitäten in Schulen.
Jäger helfen beim Erhalt eines artenreichen Tierbestandes. Die Natur ist stark durch den Menschen geprägt, sie ist eine Kulturlandschaft mit Landwirtschaft, Industrie, Siedlungen und Verkehr sowie zum Teil intensiver Freizeitnutzung. Für viele Tierarten ist dies eine enorme Belastung und sie werden zurückgedrängt. Jäger sorgen dafür, diese Lebensräume zu verbessern. Sie schaffen Ruhezonen und auch Brutplätze.
Auch wirtschaftliche Schäden (z. B.: Fraßschäden an Äckern) in der Landwirtschaft werden gezielt abgewendet. In Notzeiten ist der Jäger da, um Tiere artgerecht zu füttern.
Jährlich werden im Frühjahr durch groß angelegte Rettungsaktionen viele Kitze vor dem Mähtod bewahrt. Jäger helfen Tierseuchen zu vermeiden, wie Schweinepest oder Tollwut.
Und nicht zuletzt liefert der Jäger mit dem Wildbret ein erstklassiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittel. Man bezeichnet diese Form des Naturschutzes auch mit „Schutz durch Nutzen“. Die Jagd als nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wurde auch von der internationalen Naturschutzunion (IUCN) in mehreren Resolutionen bestätigt.
Viele der Jagdkarten-Inhaber kommen aus dem urbanen Raum. Gerade die Bevölkerung aus der städtischen Umgebung interessiert sich zunehmend für ein nachhaltiges Leben und sucht den Zugang zum Wissen über Natur sowie Tierwelt und hat Sehnsucht nach einem naturnahen Leben. Für viele ist der Umgang mit dem Lebensmittel Fleisch ein wichtiger Aspekt, um den Jagdschein zu machen. Die Ausbildung zum Jäger bietet dafür eine optimale Basis.
Wichtig ist aber, dass die Bevölkerung am Land, allen voran die Bauern, die Jagdprüfung machen und die Jagd auch ausüben, denn das Jagdrecht ist mit dem Grundbesitz untrennbar verbunden. Etwaige Probleme, die mit Wildtieren in unserer Kulturlandschaft entstehen können, können somit vor Ort schnell entschärft werden.
Die jagdliche, nachhaltige Nutzung schließt die Verantwortung für die gesamte freilebende Tier- und Pflanzenwelt ein. Die Jagd mit ihrer Hegepflicht dient dem Biotop- und Artenschutz insgesamt und ist damit eine Form des Naturschutzes.
Jäger fühlen sich nicht nur dem gesetzlichen Hegeauftrag verpflichtet, sondern sind von der Notwendigkeit der Erhaltung unserer Natur überzeugt.
Des Weiteren ist die Ausübung des Jagdrechtes an das Eigentum von Grund und Boden gekoppelt. Jäger können also Naturschutzmaßnahmen am besten in die Tat umsetzen.
Jagd, wie wir sie heute kennen, beruht auf den Auswirkungen der Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts. Als der Hass auf das Wild, das durch eine Überhege durch Adelige und Großgrundbesitzer enorme Schäden in den Wäldern und Feldern der Bauern anrichtete, zu groß wurde, begann jedermann und jederfrau (damals eher jedermann…), Wild zu jagen – im Falle des Rothirsches sogar fast auszurotten. Erst durch einen kaiserlichen Erlass, der Schonzeiten vorgab, wurde die Jagd eingeschränkt. Nur die Tatsache, dass die Jagd an Grund und Boden gebunden ist, blieb erhalten, sowie der Umstand, dass jeder Mensch jagen darf. Heute wird das Thema Jagd des Öfteren negativ besetzt. Stimmen werden laut, dass es nicht oder zumindest nur mehr teilweise nötig ist, zu jagen, denn die Natur würde vieles alleine – ohne Zutun des Menschen – regeln. Hierbei muss aber Folgendes beachtet werden: Unsere Landschaft wurde weitgehend vom Menschen geprägt, eine so genannte Kulturlandschaft ist entstanden, und dass seit über 1000 Jahre mehr oder weniger einschneidend. Und diese wird zunehmend wildfeindlicher, denkt man nur an die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, die Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen und Trassen, an Zersiedelung, Tourismus, Sport etc.
Kulturflüchter und Kulturfolger.
Resultierend aus diesen Eingriffen auf die natürlichen Lebensräume der Tiere gilt es zwei Arten zu fokussieren: die „Kulturflüchter“ und die „Kulturfolger“. Während die „Kulturflüchter“ aufgrund maßgeblicher Eingriffe in ihre Lebensräume in ihrem Bestand drastisch zurückgingen, vermehrten sich die „Kulturfolger“ zuhauf in Gebieten, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Der Mensch verhilft den „Gewinnern der Kulturlandschaft“ zu „unnatürlich“ hohen Bestandesdichten.
Natürliche Regulatoren wie Krankheiten, etwa die Tollwut, gegenseitiges Zerstören der Brut oder innerartliche Konkurrenz wurden dadurch entweder ausgeschaltet oder abgeschwächt. Logische Folgerung: Kulturflüchter müssen unterstützt, Kulturfolger reguliert werden. Würde man sich rein auf den Lauf der Natur verlassen, das Ungleichgewicht auszugleichen, so müsste mancher Kampf auf dem Rücken der Verliererart ausgetragen werden.
Erhaltung der Lebensräume.
Die Weltnaturschutzunion IUCN stellte im Jahr 2000 in ihrer Grundsatzerklärung von Amman klar: „Die Nutzung wild lebender Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem Menschen Anreize geben, diese zu erhalten.“ Es kann festgehalten werden, dass die nachhaltige Jagd auch die sozio-kulturellen Aufgaben wahrnimmt, nach wie vor nicht nur zeitgemäß, sondern zum Teil auch notwendig ist. Bei aller Emotionalität, die leider häufig in jagdliche Themen einfließt, darf nicht vergessen werden, dass die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensräume ein maßgeblicher Grund für die Ar-tenvielfalt unserer Kulturlandschaft ist. Manche Symptombekämpfungen z. B. verstärkte Raubwild- oder Schalenwildbejagungen (Schalenwild sind Wildwiederkäuer und Wildschweine) wären dadurch weniger notwendig. Auswüchse, wie etwa die reine Trophäenjagd oder die bewusste Überhege auf einige wenige Wildarten, sind dabei natürlich abzulehnen.
Schutz durch Nutzen.
Warum bejagt man dann nicht „nur“ Hasen, Rehe oder Fasane, sondern auch Beutegreifer (ein weniger jagdlicher Begriff für Raubwild), die doch positiv auf die natürliche „Regulierung der Natur” einwirken könnten? Weil der Einfluss der allesfressenden Beutegreifer wie Rotfuchs, Steinmarder oder Rabenkrähe auf Arten, die in der von ihnen besiedelten Kulturlandschaften nicht gut zurechtkommen, enorm sein kann. Die Tollwutimmunisierung und das durch den Menschen verursachte reiche Nahrungsspektrum wie Hausabfälle, Mülldeponien, Fallwild durch den Kfz-Verkehr etc. bewirkten eine Vermehrung der Kulturfolger um ein Vielfaches. Die Bestandsdichten stiegen – und steigen zum Teil noch immer. Durch eine Bejagung der Beutegreifer kann eine Reduktion der Bestandesdichte erfolgen, sodass die „Verlierer“ der Kulturlandschaft wie zum Beispiel das Rebhuhn, regional der Feldhase, das Auer- und Birkhuhn, aber auch geschützte Tiere (d.h., diejenigen, die nicht unter das Jagdgesetz fallen wie z. B. diverse Singvögel und Reptilien), wieder eine höhere Bestandesdichte erreichen können. Dass die Bejagung des Raubwildes nur eine Symptombehandlung – wenn auch eine wirksame – ist, sollte nicht nur der Jägerschaft klar sein, sondern auch der nicht jagenden Gesellschaft. Um auch die Ursachen dafür zu entschärfen, führen die Jäger und andere Naturschützer in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern stetig Lebensraumverbesserungen durch – im Zeichen der Nachhaltigkeit
Entsprechend den Wildvorkommen werden Abschusspläne erstellt, die von der Behörde bestätigt oder festgesetzt werden. Die Abschusspläne müssen erfüllt werden. In unserer Kulturlandschaft befindet sich naturgemäß die freilebende Tierwelt in einer Konkurrenzsituation zur Land- und Forstwirtschaft.
Außerdem können Wildschäden ohne vorbeugende Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben. Sie dürfen nicht bagatellisiert werden.
Und, es liegt in der Natur der Wildtiere, dass sie Pflanzen fressen. Der Verbiss von Kulturpflanzen darf aber das zumutbare Maß nicht übersteigen. Dann kann es zu Schaden werden.
Die Zahl der zu erlegenden Tiere ist also nicht zufällig gewählt und entspringt nicht der sooft zitierten „Schießwut“ der Jäger. Vielmehr wird der Einfluss der Pflanzenfresser auf die für die Forstwirtschaft relevanten Baumarten erhoben und aufgrund dessen die Abschusshöhe erstellt. Doch nicht alleine die Abschusshöhe ist dabei relevant. Es muss vielmehr auch auf die Struktur der Wildbestände achtgegeben werden, denn wichtig ist auch, dass mittelalte und erfahrene Tiere geschont, junge und alte dagegen vermehrt erlegt werden.
Dahinter stecken eigentlich nur „natürliche“ Überlegungen, denn die Natur zeigt den Menschen vor, welche Altersklassen früher sterben. So ist eben die Jungensterblichkeit zum Teil erheblich und natürlich verenden auch ältere Tiere eher als die vitalen in der sogenannten Mittelklasse. Diese Vorgehensweise ist aber nicht nur für die Sozialstruktur der einzelnen Wildarten wichtig, sondern in weiterer Folge profitiert auch der Mensch davon. Denn durch die richtige Bejagung wird Verbiss, also das Abbeißen der kleinen Baumwipfel durch Rehe, Hirsche oder Gämsen im Wald, aber auch das Schälen (der Rinde von größeren Bäumen) durch Rotwild minimiert.
Wie kann der Naturfreund helfen?
Sie als Naturliebhaber und Naturnutzer können auch helfen! Wie? Ganz einfach: Bleiben Sie auf Wegen und Routen, meiden Sie Wildfütterungen und die Wohnzimmer des Wildes – gerade jetzt, wo (endlich) Schnee liegt. Denn bei Kälte und Schnee benötigen die Wildtiere Ruhebereiche, um sich auf die Situation einstellen und mit ihrer Energie haushalten zu können. Das ist nicht nur überlebensnotwendig, sondern dient indirekt auch der Forstwirtschaft, denn Stress und kräfteraubende Fluchten erzeugen Hunger. Hunger, der unter Umständen an den kleinen Forstbäumen gestillt wird…
Die Tatsache, dass Oberösterreich eine Kulturlandschaft ist – und keine unberührte Natur, wo andere Gesetze herrschen –, lassen einfach weniger Tiere bestimmter Arten zu, die dann reguliert werden müssen. Die Jagd ist aber sicher mehr als „Schädlingsbekämpfung“ und hat auch Aufgaben zu erfüllen, die der Allgemeinheit zugutekommen.
Wir haben keine Naturlandschaft, in der die Selbstregulation so funktioniert, dass alle Tier- und Pflanzenarten in einer notwendigen Populationsgröße überleben würden. Ein Gleichgewicht würde sich einstellen, aber auf Kosten verschiedenster sensibler Arten. Deshalb ist die Jagd notwendig. Außerdem hegt und schützt der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten, als er bejagt und fördert so ganz besonders den Wildtier- und Artenschutz.
Das weiß keiner so genau, denn im Wald sind selbst große Tierarten wie Rehe oder Hirsche kaum zählbar.
Ja, aber nicht jeder Jäger oder gar willkürlich.
Nach dem OÖ Jagdgesetz muss ein Hund direkt beim Wildern erwischt werden, dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf. In der Regel macht das der Jäger aber nicht beim ersten Mal, denn nicht der Hund hat Schuld an seinem Verhalten, sondern der Besitzer! Tierschutz endet nicht beim Haustier… Auch das OÖ Hundehaltegesetz muss vom Hundebesitzer eingehalten werden.
Die Katze muss mindestens 300 Meter von bewohnten Häusern angetroffen werden, damit diese erschossen werden dürfte. Ja, dürfte, denn auch hier wird nicht jede Katze getötet! Umgekehrt ist der Jäger aber verpflichtet auch Wildtieren zu helfen, indem ihre Feinde reguliert werden. Und eine hohe Anzahl an Katzen in der Kulturlandschaft sind im Naturschutz tatsächlich ein Problem. Katzenbesitzer können ein Lied davon singen, wenn es darum geht, welche Beutetiere die Stubentiger nach Hause bringen.
Ja, denn Füchse sind nicht zahm! Meistens sind sie krank und unter Umständen für den Menschen gefährlich (Zoonosen, also Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragbar sind).
Der Fuchs ist ein ausgesprochen anpassungsfähiges Wildtier, das es auch verstanden hat, die heutige Kulturlandschaft optimal zu nutzen. So kommt er von der Au in der Tiefebene bis ins Gebirge und vom Dorf bis in die Großstadt vor.
Sein Erfolgsrezept, verschiedenste Nahrung zu finden und zu nutzen, lassen ihn unabhängig von einer einzelnen Beutetierart sein. Der Fuchs lebt von Mäusen genauso gut wie von Regenwürmern, (Fall)Obst, Insektenlarven oder Wildtieren, aber auch von Essensresten, Kompost und Aas. Dank dieser opportunistischen Lebensweise gelingt es ihm hohe Bestände aufzubauen, denn Krankheiten wie die Tollwut, die diese Bestände im Rahmen von Seuchenzügen extrem reduziert haben, gibt es bei uns danke Impfaktionen nicht mehr. Eine Selbstregulation gäbe es zwar, würde aber auf hohem Niveau stattfinden und könnte der einen oder anderen Beutetierart in unserer Kulturlandschaft nachhaltig schaden. Durch seine Körpergröße von etwa 62 bis 75cm Länge (ohne Schwanz), wobei die Fähe kleiner ist als der Rüde, ist er äußerst wendig und schnell und kann sich ausgesprochen gut anpirschen. Deshalb ist die Bejagung durch den Menschen eine ökosystemgerechte Notwendigkeit, wie man an Beispielen von wissenschaftlichen Kiebitz- oder Großtrappenprojekten sehen kann.