Die Weidmannssprache ist ein wichtiger Teil des jagdlichen Brauchtums und ist über Jahrhunderte gewachsen. Zurückverfolgen lässt sie sich bis ins 7. Jahrhundert.
Von den ursprünglich rund 13 000 Fachbegriffen sind heutzutage noch 3 000 bis 6 000 in Gebrauch. Sie ist eine sehr bildhafte Sprache und drückt aus, was die Natur uns zeigt. So heißt der spitze Schnabel der Waldschnepfe, der zum Suchen ihrer Beute in die Erde eingeführt wird, „Stecher“. Der Nachwuchs des Wildschweins heißt „Frischling“. Und wer sich schon einmal den Fuß einer Ente näher angesehen hat versteht warum er in der Weidmannssprache „Ruder“ heißt. Der bekannteste Begriff ist der jagdliche Gruß „Weidmannsheil“.
Viele jagdliche Redewendungen sind auch in unsere Umgangssprache eingeflossen. So zum Beispiel „durch die Lappen gehen“, „auf die Sprünge helfen“ oder „auf der Strecke bleiben“.
Jäger reden in der sogenannten Weidmannssprache. Sie ist als Zunftsprache Teil des Brauchtums und ist über Jahrhunderte gewachsen.
Die Weidmannssprache ist eine bildliche Sprache. Sie drückt aus, was die Natur uns zeigt. So heißt der spitze Schnabel der Waldschnepfe, der zum Suchen ihrer Beute in die Erde eingeführt wird „Stecher“. Der Nachwuchs des Wildschweins heißt „Frischling“. Und wer sich schon einmal den Fuß einer Ente näher angesehen hat, versteht, warum er in der Weidmannssprache „Ruder“ heißt. Der Jäger spricht nicht vom Tier, sondern von einem „Stück“ Wild, ohne dass er dieses abwertet.
Viele jagdliche Redewendungen sind auch in unsere Umgangssprache eingeflossen. So zum Beispiel „durch die Lappen gehen“, „auf die Sprünge helfen“ oder „auf der Strecke bleiben“.
Nein. Die Zahl der Jäger steigt in Österreich jährlich. Jeder, der an der Jagd, der Natur, Ökologie, Wildkunde, Brauchtum, u. v. m. Interesse hat, kann Jäger werden und ist herzlich eingeladen, die Ausbildung zu machen und die Jagdprüfung zu absolvieren.
Nähere Informationen zur Jagdausbildung und Jagdprüfung finden Sie auf: http://www.ooeljv.at/leistungen-und-services/jagdprufung/
Die intensive Ausbildung zum Jäger wird auch „Grüne Matura“ genannt, da die Anforderungen und notwendigen Kenntnisse bei der Prüfung sehr hoch sind. Über 150 Stunden Theorie und Praxis müssen zum Teil mehrmals wöchentlich über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten absolviert werden.
Der Lehrplan zum Jäger sieht dabei folgende Inhalte und Fachgebiete vor:
Praktische Ausbildung:
Ein Jäger zahlt für das Ausüben der Jagd eine Pacht an den Besitzer des Grundstücks. Er ist somit der Jagdausübungsberechtigte. Damit erwirbt er das Recht Wild zu erlegen und i. d. R. zu behalten. Es steht ihm frei, das Wild nach einer Begutachtung (Beschau) auch zu verkaufen (z. B.: an Restaurants, Fleischereien, Privatabnehmer).
Wird ein Wild durch einen Jäger erlegt, der selber nicht der Pächter des Reviers ist, sondern z.B. ein Jagdgast, so gebührt ihm das sogenannte Kleine Jägerrecht. Es ist Teil des jagdlichen Brauchtums und besagt, dass er Anspruch auf Teile des durch ihn erlegten Wildes hat. Dazu zählen das Geräusch (Zunge, Herz, Leber, Lunge, Milz und Nieren), sowie eine mögliche Jagdtrophäe (Geweih, Hörner, Zähne, Federn, …).
Gewisse Wildarten unterliegen einer behördlich festgelegten Abschussplanung. Eine unbegründete Unterschreitung des verfügten Abschusses ist eine Verwaltungsübertretung und wird von der Behörde entsprechend geahndet. Überschießen des Abschussplanes darf man aber bestimmte Wildarten.
Die Landesjagdgesetze legen für jedes Bundesland gewisse Schuss- und Schonzeiten für die einzelnen Wildarten fest, an die sich der Jäger halten muss. Die Jahreszeiten, in denen eine Bejagung untersagt ist, richten sich je nach Tierart in erster Linie nach Paarungszeiten und Aufzucht der Jungtiere. Daher gelten für viele Arten des jagdbaren Wildes ganz unterschiedliche Schuss- und Schonzeiten. Diese Schonzeiten gibt es übrigens auch in der Fischerei.
Nein. Alle Schalenwildarten wie z. B.: Rehe, Hirsche oder Gämsen (ausgenommen Schwarzwild = Wildschweine) unterliegen einer gesetzlichen Abschussplanung. Jäger richten sich nach diesen behördlich vorgeschriebenen Jahresplänen. Diese legen fest, wieviel Wild nach Alter und Geschlecht in den verschiedenen Bezirken zu erlegen ist. Dies ist einzuhalten und muss auch tatsächlich durchgeführt werden, um den Wildtierbestand ordnungsgemäß zu bejagen und einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten. Jedes geschossene Tier muss daher gezählt und auch gemeldet werden. Andere Tierarten bejagt der Jäger nach Anzahl und Notwendigkeit, d. h. er nutzt nur so viele Wildtiere, wie die Natur wieder nachwachsen lässt oder in der Kulturlandschaft Schaden verursachen.
Ebenso muss Fallwild (Wild das nicht durch einen Schuss erlegt wurde, z. B.: durch Straßenverkehr getötet) gemeldet werden. Dieses ist genussuntauglich, wird ordnungsgemäß entsorgt, jedoch in den Statistiken mitgezählt, aber nicht auf den Abschussplan angerechnet. Kranke, schwache und verletzte Tiere sind vom Jäger auch zu erlegen.
In Einzelfällen (z. B.: bei starkem Wildschaden, Ausbruch von Krankheiten und Seuchen) kann eine Erweiterung der Abschussplanung gesetzmäßig verordnet werden, die Jäger dann durchführen müssen.
Da Österreich eine unterschiedliche Tierwelt sowie Landschaft hat, gibt es in allen neun Bundesländern auch unterschiedliche Landesjagdgesetze und natürlich abweichende Abschusspläne.
Es geht primär um die Wildtiere und nur am Rande um die Jäger, die als „Anwalt des Wildes“ zu sehen sind. Wenn man die Genehmigung des Grundbesitzers hat, durch den Wald oder sonst wo mit dem Mountainbike zu fahren, so sollte man sich unbedingt bewusst sein, dass ein schnelles und meist leises Auftauchen von Fahrradfahrern auf Wildtiere erschreckend wirkt.
Die anschließenden Fluchten sind nicht nur energieraubend für die Tiere, sondern die Auswirkungen lassen sich am Wald noch Monate danach feststellen – es sind dies Verbiss an jungen Waldbäumen oder, bei Rotwild, das Abschälen der Rinde von schon großen Bäumen. Wildschaden, also Schäden an Pflanzenbeständen durch Wild, ist oft die Folge.
Wildtiere gewöhnen sich jedoch meist an diese Störungen, wenn Biker ausgewiesene Routen einhalten und nicht in den Morgen- oder Abendstunden unterwegs sind. Gemeinsam geplant lässt sich die Natur nachhaltiger und nicht zum Nachteil anderer nutzen!
Außerdem muss die Jägerin oder der Jäger behördliche Abschusspläne erfüllen; sonst droht sogar eine Strafe. Störungen durch unkoordinierte oder gar illegale Bike-Touren sind dabei also auch für den gesetzlichen Auftrag kontraproduktiv, Ärger bei vielen vorprogrammiert; und das muss nicht sein…
Bei den größeren Huftierarten Reh, Hirsch und Gämse wird anhand des Verbiss-Einflusses an den Waldbäumen sogenannte Abschusspläne erstellt, die die Anzahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht regeln. Die dort festgeschriebene Zahl durch die Bezirksverwaltungsbehörde muss bei Strafe erfüllt werden.
Die Zahl der zu erlegenden Tiere ist also nicht zufällig gewählt und entspringt nicht der sooft zitierten „Schießwut“ der Jäger. Vielmehr wird der Einfluss der Pflanzenfresser auf die für die Forstwirtschaft relevanten Baumarten erhoben und aufgrund dessen die Abschusshöhe erstellt. Doch nicht alleine die Abschusshöhe ist dabei relevant. Es muss vielmehr auch auf die Struktur der Wildbestände achtgegeben werden, denn wichtig ist auch, dass mittelalte und erfahrene Tiere geschont, junge und alte dagegen vermehrt erlegt werden.
Dahinter stecken eigentlich nur „natürliche“ Überlegungen, denn die Natur zeigt den Menschen vor, welche Altersklassen früher sterben. So ist eben die Jungensterblichkeit zum Teil erheblich und natürlich verenden auch ältere Tiere eher als die vitalen in der sogenannten Mittelklasse. Diese Vorgehensweise ist aber nicht nur für die Sozialstruktur der einzelnen Wildarten wichtig, sondern in weiterer Folge profitiert auch der Mensch davon. Denn durch die richtige Bejagung wird Verbiss, also das Abbeißen der kleinen Baumwipfel durch Rehe, Hirsche oder Gämsen im Wald, aber auch das Schälen (der Rinde von größeren Bäumen) durch Rotwild minimiert.
Wie kann der Naturfreund helfen?
Sie als Naturliebhaber und Naturnutzer können auch helfen! Wie? Ganz einfach: Bleiben Sie auf Wegen und Routen, meiden Sie Wildfütterungen und die Wohnzimmer des Wildes – gerade jetzt, wo (endlich) Schnee liegt. Denn bei Kälte und Schnee benötigen die Wildtiere Ruhebereiche, um sich auf die Situation einstellen und mit ihrer Energie haushalten zu können. Das ist nicht nur überlebensnotwendig, sondern dient indirekt auch der Forstwirtschaft, denn Stress und kräfteraubende Fluchten erzeugen Hunger. Hunger, der unter Umständen an den kleinen Forstbäumen gestillt wird…
Die Tatsache, dass Oberösterreich eine Kulturlandschaft ist – und keine unberührte Natur, wo andere Gesetze herrschen –, lassen einfach weniger Tiere bestimmter Arten zu, die dann reguliert werden müssen. Die Jagd ist aber sicher mehr als „Schädlingsbekämpfung“ und hat auch Aufgaben zu erfüllen, die der Allgemeinheit zugutekommen.
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