Nein, denn die Jäger haben Interesse an einer langfristigen Nutzung des Wildes. Seit es moderne Jagdgesetze gibt, ist bei uns keine Tierart, die diesen Gesetzen unterliegt, ausgerottet worden. Dagegen wird die Liste der bedrohten, nicht jagdbaren Tierarten immer länger.
Es gilt der Grundsatz, dass das Bejagen einer Wildart niemals den Zweck verfolgt, diese auszurotten. Seltene oder selten gewordene Tierarten werden nicht bejagt.
Außerdem ist der Jagdpächter auf Grund langer Pachtzeiten an der dauerhaften Nutzung der Jagd interessiert. Deshalb hat er ein bleibendes Interesse an der Erhaltung des Wildbestandes.
Die Fütterung des Wildes ist nur in Zeiten, in denen natürliche Äsung in unserer Kulturlandschaft mit vielen Störungen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht – auch aus Tierschutzgründen – notwendig und erlaubt. Dies ist gesetzlich geregelt und Verstöße werden natürlich geahndet.
Zur Hege gehören alle sinnvollen Maßnahmen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen.
Tatsächlich gehört es zu den Aufgaben des Jägers, in den Revieren für ein ausreichendes Nahrungsangebot zu sorgen. Deshalb ist Wildfütterung in bestimmten Zeiten sogar gesetzliche Pflicht.
Ausgeräumte Feldfluren bieten dem Wild keine Verstecke und kaum Nahrung. Deshalb ist das Bereitstellen artgerechter Äsung, also Nahrung, oft in Form von Lebensraumverbesserung notwendig. Zusätzlich gibt es oft ständige Störungen abseits der Wege, was die Tiere daran hindert, die sichere Deckung zur Nahrungssuche zu verlassen. Deshalb kann maßvolle u.v.a. artgerechte Fütterung erforderlich sein.
Die jagdliche, nachhaltige Nutzung schließt die Verantwortung für die gesamte freilebende Tier- und Pflanzenwelt ein. Die Jagd mit ihrer Hegepflicht dient dem Biotop- und Artenschutz insgesamt und ist damit eine Form des Naturschutzes.
Jäger fühlen sich nicht nur dem gesetzlichen Hegeauftrag verpflichtet, sondern sind von der Notwendigkeit der Erhaltung unserer Natur überzeugt.
Des Weiteren ist die Ausübung des Jagdrechtes an das Eigentum von Grund und Boden gekoppelt. Jäger können also Naturschutzmaßnahmen am besten in die Tat umsetzen.
Jagd, wie wir sie heute kennen, beruht auf den Auswirkungen der Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts. Als der Hass auf das Wild, das durch eine Überhege durch Adelige und Großgrundbesitzer enorme Schäden in den Wäldern und Feldern der Bauern anrichtete, zu groß wurde, begann jedermann und jederfrau (damals eher jedermann…), Wild zu jagen – im Falle des Rothirsches sogar fast auszurotten. Erst durch einen kaiserlichen Erlass, der Schonzeiten vorgab, wurde die Jagd eingeschränkt. Nur die Tatsache, dass die Jagd an Grund und Boden gebunden ist, blieb erhalten, sowie der Umstand, dass jeder Mensch jagen darf. Heute wird das Thema Jagd des Öfteren negativ besetzt. Stimmen werden laut, dass es nicht oder zumindest nur mehr teilweise nötig ist, zu jagen, denn die Natur würde vieles alleine – ohne Zutun des Menschen – regeln. Hierbei muss aber Folgendes beachtet werden: Unsere Landschaft wurde weitgehend vom Menschen geprägt, eine so genannte Kulturlandschaft ist entstanden, und dass seit über 1000 Jahre mehr oder weniger einschneidend. Und diese wird zunehmend wildfeindlicher, denkt man nur an die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, die Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen und Trassen, an Zersiedelung, Tourismus, Sport etc.
Kulturflüchter und Kulturfolger.
Resultierend aus diesen Eingriffen auf die natürlichen Lebensräume der Tiere gilt es zwei Arten zu fokussieren: die „Kulturflüchter“ und die „Kulturfolger“. Während die „Kulturflüchter“ aufgrund maßgeblicher Eingriffe in ihre Lebensräume in ihrem Bestand drastisch zurückgingen, vermehrten sich die „Kulturfolger“ zuhauf in Gebieten, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Der Mensch verhilft den „Gewinnern der Kulturlandschaft“ zu „unnatürlich“ hohen Bestandesdichten.
Natürliche Regulatoren wie Krankheiten, etwa die Tollwut, gegenseitiges Zerstören der Brut oder innerartliche Konkurrenz wurden dadurch entweder ausgeschaltet oder abgeschwächt. Logische Folgerung: Kulturflüchter müssen unterstützt, Kulturfolger reguliert werden. Würde man sich rein auf den Lauf der Natur verlassen, das Ungleichgewicht auszugleichen, so müsste mancher Kampf auf dem Rücken der Verliererart ausgetragen werden.
Erhaltung der Lebensräume.
Die Weltnaturschutzunion IUCN stellte im Jahr 2000 in ihrer Grundsatzerklärung von Amman klar: „Die Nutzung wild lebender Ressourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem Menschen Anreize geben, diese zu erhalten.“ Es kann festgehalten werden, dass die nachhaltige Jagd auch die sozio-kulturellen Aufgaben wahrnimmt, nach wie vor nicht nur zeitgemäß, sondern zum Teil auch notwendig ist. Bei aller Emotionalität, die leider häufig in jagdliche Themen einfließt, darf nicht vergessen werden, dass die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensräume ein maßgeblicher Grund für die Ar-tenvielfalt unserer Kulturlandschaft ist. Manche Symptombekämpfungen z. B. verstärkte Raubwild- oder Schalenwildbejagungen (Schalenwild sind Wildwiederkäuer und Wildschweine) wären dadurch weniger notwendig. Auswüchse, wie etwa die reine Trophäenjagd oder die bewusste Überhege auf einige wenige Wildarten, sind dabei natürlich abzulehnen.
Schutz durch Nutzen.
Warum bejagt man dann nicht „nur“ Hasen, Rehe oder Fasane, sondern auch Beutegreifer (ein weniger jagdlicher Begriff für Raubwild), die doch positiv auf die natürliche „Regulierung der Natur” einwirken könnten? Weil der Einfluss der allesfressenden Beutegreifer wie Rotfuchs, Steinmarder oder Rabenkrähe auf Arten, die in der von ihnen besiedelten Kulturlandschaften nicht gut zurechtkommen, enorm sein kann. Die Tollwutimmunisierung und das durch den Menschen verursachte reiche Nahrungsspektrum wie Hausabfälle, Mülldeponien, Fallwild durch den Kfz-Verkehr etc. bewirkten eine Vermehrung der Kulturfolger um ein Vielfaches. Die Bestandsdichten stiegen – und steigen zum Teil noch immer. Durch eine Bejagung der Beutegreifer kann eine Reduktion der Bestandesdichte erfolgen, sodass die „Verlierer“ der Kulturlandschaft wie zum Beispiel das Rebhuhn, regional der Feldhase, das Auer- und Birkhuhn, aber auch geschützte Tiere (d.h., diejenigen, die nicht unter das Jagdgesetz fallen wie z. B. diverse Singvögel und Reptilien), wieder eine höhere Bestandesdichte erreichen können. Dass die Bejagung des Raubwildes nur eine Symptombehandlung – wenn auch eine wirksame – ist, sollte nicht nur der Jägerschaft klar sein, sondern auch der nicht jagenden Gesellschaft. Um auch die Ursachen dafür zu entschärfen, führen die Jäger und andere Naturschützer in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern stetig Lebensraumverbesserungen durch – im Zeichen der Nachhaltigkeit
Entsprechend den Wildvorkommen werden Abschusspläne erstellt, die von der Behörde bestätigt oder festgesetzt werden. Die Abschusspläne müssen erfüllt werden. In unserer Kulturlandschaft befindet sich naturgemäß die freilebende Tierwelt in einer Konkurrenzsituation zur Land- und Forstwirtschaft.
Außerdem können Wildschäden ohne vorbeugende Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben. Sie dürfen nicht bagatellisiert werden.
Und, es liegt in der Natur der Wildtiere, dass sie Pflanzen fressen. Der Verbiss von Kulturpflanzen darf aber das zumutbare Maß nicht übersteigen. Dann kann es zu Schaden werden.
Die Zahl der zu erlegenden Tiere ist also nicht zufällig gewählt und entspringt nicht der sooft zitierten „Schießwut“ der Jäger. Vielmehr wird der Einfluss der Pflanzenfresser auf die für die Forstwirtschaft relevanten Baumarten erhoben und aufgrund dessen die Abschusshöhe erstellt. Doch nicht alleine die Abschusshöhe ist dabei relevant. Es muss vielmehr auch auf die Struktur der Wildbestände achtgegeben werden, denn wichtig ist auch, dass mittelalte und erfahrene Tiere geschont, junge und alte dagegen vermehrt erlegt werden.
Dahinter stecken eigentlich nur „natürliche“ Überlegungen, denn die Natur zeigt den Menschen vor, welche Altersklassen früher sterben. So ist eben die Jungensterblichkeit zum Teil erheblich und natürlich verenden auch ältere Tiere eher als die vitalen in der sogenannten Mittelklasse. Diese Vorgehensweise ist aber nicht nur für die Sozialstruktur der einzelnen Wildarten wichtig, sondern in weiterer Folge profitiert auch der Mensch davon. Denn durch die richtige Bejagung wird Verbiss, also das Abbeißen der kleinen Baumwipfel durch Rehe, Hirsche oder Gämsen im Wald, aber auch das Schälen (der Rinde von größeren Bäumen) durch Rotwild minimiert.
Wie kann der Naturfreund helfen?
Sie als Naturliebhaber und Naturnutzer können auch helfen! Wie? Ganz einfach: Bleiben Sie auf Wegen und Routen, meiden Sie Wildfütterungen und die Wohnzimmer des Wildes – gerade jetzt, wo (endlich) Schnee liegt. Denn bei Kälte und Schnee benötigen die Wildtiere Ruhebereiche, um sich auf die Situation einstellen und mit ihrer Energie haushalten zu können. Das ist nicht nur überlebensnotwendig, sondern dient indirekt auch der Forstwirtschaft, denn Stress und kräfteraubende Fluchten erzeugen Hunger. Hunger, der unter Umständen an den kleinen Forstbäumen gestillt wird…
Die Tatsache, dass Oberösterreich eine Kulturlandschaft ist – und keine unberührte Natur, wo andere Gesetze herrschen –, lassen einfach weniger Tiere bestimmter Arten zu, die dann reguliert werden müssen. Die Jagd ist aber sicher mehr als „Schädlingsbekämpfung“ und hat auch Aufgaben zu erfüllen, die der Allgemeinheit zugutekommen.
Die Jäger tragen wesentlich zum Erhalt der Wildtier-Lebensräume bei. Dies kommt auch der Allgemeinheit zugute. Darüber hinaus ist die Jagd ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der weit über die jagdlichen Kreise hinaus wirkt. Jäger sorgen für einen artenreichen und gesunden Wildbestand. An dem vielfältigen Wildvorkommen in unserem Lande kann sich die gesamte Bevölkerung erfreuen.
Außerdem schaffen die Ausgaben für die Jagd in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen Einkommen und sichern so Tausende von Arbeitsplätzen.
Darüber hinaus ist Wildbret auch bei Nichtjägern ein hochwertiges, gesundes und geschätztes Nahrungsmittel.
Jagd und Tierschutz stehen nicht im Widerspruch. Die Ansprüche des Tierschutzes sind bereits in den allgemeinen Grundsätzen der Weidgerechtigkeit enthalten, denen sich der Jäger verpflichtet hat.
Ein Jäger tötet ein Tier nicht ohne vernünftigem Grund. Er ist außerdem aufgrund seiner Ausbildung und Prüfung in der Lage, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Eine verantwortungsvolle Wildbewirtschaftung betrachtet die Population bzw. den Bestand einer Wildart. Das Töten einzelner Tiere steht der Arterhaltung nicht entgegen.
Die Jagd ist gesetzlich geregelt und Verstöße werden gerichtlich geahndet. Es gibt detaillierte Regeln und Vorschriften, was Jäger tun und lassen müssen, wann, wo und wie gejagt werden darf oder muss. Deshalb sind Verstöße klar feststellbar.
Man kann nur jagen, wenn man die umfangreiche Jagdprüfung bestanden hat. Darüber hinaus sind die behördlich vorgeschriebene Jagdkarte und die Jagderlaubnis erforderlich um jagen zu dürfen.
Die Jägerschaft distanziert sich von Jägern, die die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und über die Ausübung der Jagd missachten.
Das Wort „Trophäenkult“ ist ein Schlagwort, das auf die Jagd in Oberösterreich nicht mehr zutrifft. Übrigens fallen nur 17 % des Gesamtabschusses bei Rehwild auf die „Trophäenträger“ (Mehrjährige Böcke). Außerdem besitzt die Trophäe für den Fachmann wichtige Informationswerte. Sie hat daher nach wie vor, wenn auch in einem völlig anderen Sinne, ihre Bedeutung. Trophäenschauen werden heute als Hegeschauen durchgeführt und geben Auskunft über die Situation vieler Wildarten.
Jäger kommen aus allen Einkommens- und Berufsschichten. Deswegen ist die Jagd nicht nur wenigen vorbehalten. Man kann auch ohne viel Geld aufzuwenden und ohne ein eigenes Revier zu besitzen, Jäger sein. Daher ist die Jagd keine snobistische Betätigung elitärer Kreise. Jeder, der die erforderlichen Qualifikationen nachweist, kann Jäger werden.
Wir haben keine Naturlandschaft, in der die Selbstregulation so funktioniert, dass alle Tier- und Pflanzenarten in einer notwendigen Populationsgröße überleben würden. Ein Gleichgewicht würde sich einstellen, aber auf Kosten verschiedenster sensibler Arten. Deshalb ist die Jagd notwendig. Außerdem hegt und schützt der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten, als er bejagt und fördert so ganz besonders den Wildtier- und Artenschutz.
In der Regel nicht, denn die Kugel oder die Schrotgarbe sind meist sofort tödlich. Wo der Mensch agiert, passieren Fehler; für die Jagd wird der Jäger aber nicht nur gut ausgebildet, sondern er oder sie übt auch regelmäßig am Schießstand. Übrigens, der Tod durch Beutegreifer wie Luchs, Fuchs und Habicht oder Parasiten und Krankheiten ist nicht schnell und „menschlich“ – die Natur tötet grausamer.
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