Im Forstgesetz ist festgehalten, dass Jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Allerdings ist eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, oder bei Forststraßen mit Zustimmung des Erhalters der Forststraße, zulässig. Auch die Jäger benötigen für das Befahren eine solche Zustimmung, und Jägerinnen und Jäger zahlen für das Jagdausübungsrecht eine Jagdpacht an den Grundeigentümer.
Die Wiesen und Felder, v.a., wenn diese dementsprechenden Bewuchs aufweisen, dürfen nicht einfach so betreten werden.
In erster Linie geht es um die Wildtiere und nur am Rande um die Jäger, die als “Anwalt des Wildes” zu sehen sind. Wenn man die Genehmigung des Grundbesitzers hat, durch den Wald oder über die Wiese z. B. mit dem Mountainbike zu fahren, so sollte man sich unbedingt bewusst sein, dass ein schnelles und meist leises Auftauchen von Fahrradfahrern auf Wildtiere erschreckend wirkt.
In Österreich gibt es ein allgemeines Betretungsrecht, wonach man bestimmte Flächen ohne besondere Erlaubnis betreten darf. Es gilt für öffentliche Wege, Straßen und Parks, für Wälder, Waldlichtungen, Waldwege und Forststraßen sowie für Schotterbänke an Flüssen und für Ödland oberhalb der Baumgrenze. Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Langlaufen und Skifahren. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin oder jener Person, die für die Erhaltung zuständig ist, möglich.
Für Wildtiere sind Störungen oft problematisch, v.a. dann, wenn die anschließenden Fluchten energieraubend sind – im Winter oder wenn es Nachwuchs gibt. Die Auswirkungen können direkt und fatal auf die Tiere wirken oder lassen sich am Wald sogar noch Monate danach feststellen – es sind dies Verbiss an jungen Waldbäumen oder, bei Rotwild, das Abschälen der Rinde von schon großen Bäumen. Wildschaden, also Schäden an Pflanzenbeständen durch Wild, ist oft die Folge.
Wildtiere gewöhnen sich jedoch oft an diese Störungen, wenn Wanderer oder Biker ausgewiesene Routen einhalten und nicht in den Morgen- oder Abendstunden unterwegs sind. Gemeinsam geplant lässt sich die Natur nachhaltiger und nicht zum Nachteil anderer nutzen!
Außerdem muss die Jägerin oder der Jäger behördliche Abschusspläne erfüllen; sonst drohen sogar Strafen.
Wir haben keine Naturlandschaft mehr, in der die Selbstregulation so funktioniert, dass alle Tier- und Pflanzenarten in einer notwendigen Populationsgröße überleben würden. Ohne Jagd würde sich natürlich auch ein Gleichgewicht einstellen, aber auf Kosten verschiedenster sensibler Arten. Deshalb ist die Jagd notwendig.
Außerdem hegt und schützt der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten, als er bejagt und fördert so ganz besonders den Wildtier- und Artenschutz.
Auch wirtschaftliche Schäden (z.B. Fraßschäden an Äckern oder jungen Bäumen) in der Land- und Forstwirtschaft werden durch die Jagd gezielt abgewendet. In Notzeiten ist der Jäger da, um Tiere artgerecht zu füttern. Und Jäger helfen Tierseuchen zu vermeiden, wie z.B. die Afrikanische Schweinepest oder die Tollwut.
Jahrtausende hindurch war die Jagd lebensnotwendig. Sie sicherte als Lieferant für Nahrung, Werkzeug und Kleidung das Überleben der Menschen.
Heute ist die Jagd eine nachhaltige, sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen oder Reserven. Zusammen mit der Hege sichert sie in der Kulturlandschaft nicht nur die Lebensgrundlagen des Wildes, sondern aller freilebenden Tiere. Das heißt: Jäger helfen beim Erhalt eines artenreichen Tierbestandes. Die Natur ist stark durch den Menschen geprägt, sie ist eine Kulturlandschaft mit Landwirtschaft, Industrie, Siedlungen und Verkehr sowie zum Teil intensiver Freizeitnutzung. Für viele Tierarten ist dies eine enorme Belastung und sie werden zurückgedrängt. Jäger sorgen dafür, diese Lebensräume zu verbessern. Sie schaffen Ruhezonen und auch Brutplätze. Auch wenn es für einige unschlüssig klingt, dass Bejagung von Tieren, diese unterstützen, so zeigt dies, dass der Leitsatz „Schutz durch Nutzung“, der von der Weltnaturschutzunion IUCN in einer Resolution vor etwa 20 Jahren bestätigt wurde, stimmt.
Eine gewissenhafte und nachhaltige Jagd entnimmt vor allem den Überschuss, als auch die alten und kranken Tiere eines Bestandes, wobei letztere nicht als Wildbret-Lieferanten dienen. Sie gefährdet somit nicht den Fortbestand einer Wildart, sondern hält die Tierbestände gesund und liefert vielmehr schmackhafte Lebensmittel – das Wildbret.
Wenn man sich näher mit der Jagd und im speziellen mit der herbstlichen Treibjagd beschäftigt, stellt man fest, dass die zur Jagd ausgewählten Gebiete höchstens einmal pro Jahr durch Jäger und Treiber in ihrer Ruhe gestört werden. In einigen Teilgebieten in den Jagdrevieren werden Treibjagden sogar nur alle zwei Jahre oder noch seltener durchgeführt.
Wildtiere besitzen ein sehr gutes Gehör und ein gutes Sehvermögen, diese Fähigkeiten helfen ihnen dabei Feinde bald genug zu erkennen. Sie beobachten sehr genau und flüchten, wenn Gefahr droht. Andere wiederrum verstecken sich und vertrauen auf ihre Tarnung. Bei älteren Tieren ist dieser Instinkt noch besser ausgeprägt. Im Gegensatz zu Jungtieren reagieren sie oft sofort, auch auf kleinste Bewegungen und Geräusche. Störungen, egal ob sie nun durch Jäger, Spaziergänger, Hundeführer oder durch andere Tiere verursacht werden, lösen bei Wildtieren Stress und Angst aus. Die Anzahl, die Jahres- und Tageszeit der Störung sind daher von großer Bedeutung für das Wohlergehen der Tiere. Je weniger solcher Störungen erfolgen, desto besser ist dies für das Wildtier. Eine für den Menschen dramatisch erscheinende Treibjagd ist also für die Tiere nicht so schlimm, weil sie nur einmal im Jahr im selben Gebiet stattfindet. Für Naturnutzer wie Wanderer, Mountainbiker oder Schneeschuhwanderer ist in diesem Zusammenhang eines wichtig: Störungen abseits der Wege und Routen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Wer Treibjagden mit kritischen Blicken beobachtet, darf selbst nicht darauf vergessen, dass auch sein Tun Wildtiere stören kann.
Wie und mit welcher Intensität gejagt wird, hat Einfluss und Auswirkung auf das Wild. Durch intensive Bejagung und weitere Störfaktoren im Revier (z. B. freilaufende Hunde, überbordende Freizeitaktivitäten abseits von Routen und Wegen oder auch Raubtiere) können Beunruhigungen entstehen und auf das Verhalten von Wild einwirken. Es kann mitunter vermehrt nachtaktiv werden, oder auch erhöhte Verbissschäden können auftreten. Eine genaue und bewusste Planung der Jagdmethoden, unter Einbindung aller Faktoren, ist demnach eine wichtige Grundlage für einen niedrigen Jagddruck in einem Revier, bei dennoch positiven Abschusszahlen.
In Österreich werden knapp 98 % der Fläche bejagt. Diese Fläche teilt sich in Eigenjagden (mind. 115 ha) und genossenschaftliche Jagdgebiete (im Bereich der Ortsgemeinde). Die Reviergrößen sind somit zwischen 115 und mehreren Tausend Hektar. In größeren Jagdgebieten jagen dann natürlich mehr Jäger.
Die Jagd ist ein verantwortungsvolles und umfangreiches Handwerk. Zu den besonderen Aufgaben der Jägerschaft zählen viele Hege- und Pflegemaßnahmen. Viele Jäger setzen sich besonders aktiv im Naturschutz ein und übermitteln ihr Naturwissen auch bei pädagogischen Aktivitäten in Schulen.
Jäger helfen beim Erhalt eines artenreichen Tierbestandes. Die Natur ist stark durch den Menschen geprägt, sie ist eine Kulturlandschaft mit Landwirtschaft, Industrie, Siedlungen und Verkehr sowie zum Teil intensiver Freizeitnutzung. Für viele Tierarten ist dies eine enorme Belastung und sie werden zurückgedrängt. Jäger sorgen dafür, diese Lebensräume zu verbessern. Sie schaffen Ruhezonen und auch Brutplätze.
Auch wirtschaftliche Schäden (z. B.: Fraßschäden an Äckern) in der Landwirtschaft werden gezielt abgewendet. In Notzeiten ist der Jäger da, um Tiere artgerecht zu füttern.
Jährlich werden im Frühjahr durch groß angelegte Rettungsaktionen viele Kitze vor dem Mähtod bewahrt. Jäger helfen Tierseuchen zu vermeiden, wie Schweinepest oder Tollwut.
Und nicht zuletzt liefert der Jäger mit dem Wildbret ein erstklassiges, regionales und nachhaltiges Lebensmittel. Man bezeichnet diese Form des Naturschutzes auch mit „Schutz durch Nutzen“. Die Jagd als nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wurde auch von der internationalen Naturschutzunion (IUCN) in mehreren Resolutionen bestätigt.
Grundsätzlich ist das Wildern in Österreich eine Ausnahme und dennoch gibt es leider gelegentlich Vorfälle, wenn auch wenige. Zum Glück ist das Wildern auf geschützte Tierarten eine Seltenheit. Als Wilderer-Hochburg gilt das Salzkammergut. Dort hat das Wildern eine lange Tradition. Die Landesjagdverbände und die Jägerschaft distanzieren sich von solch unehrenhaftem Verhalten, denn Hunger und Auflehnung gegen den Adel als ursprüngliche Antriebe sind nicht mehr aktuell.
Wenn mit bleihaltiger Munition geschossen wird, kann diese in Boden, Wasser und Fleisch gelangen. Wildbret kann durch Abrieb vom Geschoss Spuren von Blei enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland vertritt in Studien die Ansicht, dass bei Normalverzehrern ein gesundheitliches Risiko durch den Verzehr von Wildbret unwahrscheinlich sei. Ein Bundesgesetz schränkt dennoch sicherheitshalber die Verwendung von Bleischrot über Wasserflächen zunehmend ein, um Wasservögel, die Schrot unter Umständen als Magensteinchen aufnehmen, zu schützen. Außerdem verwenden immer mehr Jäger, dort, wo es aus Tierschutz- und technischen Gründen möglich ist, bleifreie Munition.
Denn seit einigen Jahren gibt es für die Jagd zugelassene bleifreie Munition.
Interessant: Norwegen hat im Februar 2015 das vorher bestehende Verbot bleihaltiger Munition aufgehoben, weil eine Belastung der Umwelt durch Bleigeschosse nicht nachgewiesen werden konnte.
Jäger und Berufsjäger sind verpflichtet, die behördlich vorgegebenen Abschusspläne einzuhalten. Den Wildbestand durch Jäger aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren und zu bejagen, liegt auch im öffentlichen Interesse. Zu hohe Wildbestände stellen eine Gefahr für den Wald dar. Eigentümer sind daher verpflichtet, die Jagd durch Dritte auf ihren Grundstücken zu dulden. Als Eigentümer kann man die Jagd auf dem eigenen Grundstück nur ablehnen, indem man eine feste Umfriedung errichtet.
Im Hausgarten wird also in der Regel nicht gejagt, und wenn dies notwendig ist, wird der Jagdleiter oder der zuständige Revierjäger an Sie herantreten und fragen.
Ein Jäger zahlt für das Ausüben der Jagd eine Pacht an den Besitzer des Grundstücks. Er ist somit der Jagdausübungsberechtigte. Damit erwirbt er das Recht Wild zu erlegen und i. d. R. zu behalten. Es steht ihm frei, das Wild nach einer Begutachtung (Beschau) auch zu verkaufen (z. B.: an Restaurants, Fleischereien, Privatabnehmer).
Wird ein Wild durch einen Jäger erlegt, der selber nicht der Pächter des Reviers ist, sondern z.B. ein Jagdgast, so gebührt ihm das sogenannte Kleine Jägerrecht. Es ist Teil des jagdlichen Brauchtums und besagt, dass er Anspruch auf Teile des durch ihn erlegten Wildes hat. Dazu zählen das Geräusch (Zunge, Herz, Leber, Lunge, Milz und Nieren), sowie eine mögliche Jagdtrophäe (Geweih, Hörner, Zähne, Federn, …).