Grundsätzlich ist das Wildern in Österreich eine Ausnahme und dennoch gibt es leider gelegentlich Vorfälle, wenn auch wenige. Zum Glück ist das Wildern auf geschützte Tierarten eine Seltenheit. Als Wilderer-Hochburg gilt das Salzkammergut. Dort hat das Wildern eine lange Tradition. Die Landesjagdverbände und die Jägerschaft distanzieren sich von solch unehrenhaftem Verhalten, denn Hunger und Auflehnung gegen den Adel als ursprüngliche Antriebe sind nicht mehr aktuell.
Der Begriff „Weidgerechtigkeit“ beschreibt seit jeher fachgerechte und verantwortungsvolle Verhaltensnormen von Jägern (und Anglern) rund um die Hege und Bejagung des Wildes. Eine weidgerechte Jagd fordert stets hohe Ansprüche gegenüber dem Wild, der Natur und der Gesellschaft.
Die Weidgerechtigkeit besteht aus diesen Aspekten:
Die Regeln der Weidgerechtigkeit sind nicht starr fixiert, sondern in stetiger Weiterentwicklung. Damit ist die Weidgerechtigkeit schon jeher ein Vorläufer des modernen Tierschutzes. Der Begriff Weidgerechtigkeit ist in den Jagdgesetzen formuliert. Die Weidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind.
Nein, denn die Jäger haben Interesse an einer langfristigen Nutzung des Wildes. Seit es moderne Jagdgesetze gibt, ist bei uns keine Tierart, die diesen Gesetzen unterliegt, ausgerottet worden. Dagegen wird die Liste der bedrohten, nicht jagdbaren Tierarten immer länger.
Es gilt der Grundsatz, dass das Bejagen einer Wildart niemals den Zweck verfolgt, diese auszurotten. Seltene oder selten gewordene Tierarten werden nicht bejagt.
Außerdem ist der Jagdpächter auf Grund langer Pachtzeiten an der dauerhaften Nutzung der Jagd interessiert. Deshalb hat er ein bleibendes Interesse an der Erhaltung des Wildbestandes.
Die Fütterung des Wildes ist nur in Zeiten, in denen natürliche Äsung in unserer Kulturlandschaft mit vielen Störungen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht – auch aus Tierschutzgründen – notwendig und erlaubt. Dies ist gesetzlich geregelt und Verstöße werden natürlich geahndet.
Zur Hege gehören alle sinnvollen Maßnahmen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen.
Tatsächlich gehört es zu den Aufgaben des Jägers, in den Revieren für ein ausreichendes Nahrungsangebot zu sorgen. Deshalb ist Wildfütterung in bestimmten Zeiten sogar gesetzliche Pflicht.
Ausgeräumte Feldfluren bieten dem Wild keine Verstecke und kaum Nahrung. Deshalb ist das Bereitstellen artgerechter Äsung, also Nahrung, oft in Form von Lebensraumverbesserung notwendig. Zusätzlich gibt es oft ständige Störungen abseits der Wege, was die Tiere daran hindert, die sichere Deckung zur Nahrungssuche zu verlassen. Deshalb kann maßvolle u.v.a. artgerechte Fütterung erforderlich sein.
In der Regel nicht, denn die Kugel oder die Schrotgarbe sind meist sofort tödlich. Wo der Mensch agiert, passieren Fehler; für die Jagd wird der Jäger aber nicht nur gut ausgebildet, sondern er oder sie übt auch regelmäßig am Schießstand. Übrigens, der Tod durch Beutegreifer wie Luchs, Fuchs und Habicht oder Parasiten und Krankheiten ist nicht schnell und „menschlich“ – die Natur tötet grausamer.
Ja, Krankheiten, die von Wildtieren auf Menschen übertragen werden können, werden Zoonosen genannt. Die bekannteste Zoonose ist wohl die Tollwut, die früher in unseren Breiten hauptsächlich der Fuchs übertragen hat. Aber auch der Fuchsbandwurm kann vom Fuchs, oft auch über den Hund oder die Katze, auf den Menschen übertragen werden. Regelmäßiges Entwurmen Ihrer Lieblinge und Hände waschen minimieren das Risiko gegen Null. Zu nennen sind auch die Staupe oder die Räude, die vermehrt bei Füchsen und Mardern aufgetreten und auf Haustiere übertragbar sind.
Erlegtes Wild wurde von der Jägerin, dem Jäger aktiv geschossen und wird – mit Ausnahmen – der Verwertung wie dem Verzehr, der Bekleidungsfertigung (Fell, Leder) etc. zugeführt. Fallwild wird gefunden und ist durch Straßenverkehr oder natürlicher Sterblichkeitsfaktoren zu Tode gekommen. Das Wildbret dieser Tiere darf nicht in Verkehr gebracht, sondern muss entsorgt werden.
Die Lebensräume für Wildtiere verschlechtern sich leider zusehends in der intensiv genutzten Kulturlandschaft. So sind Stadtränder oft bessere Wohn-, Ess- und Schlafzimmer für angepasste Tierarten als die eigentliche Natur. Die Jägerschaft versucht hier mit Lebensraumverbesserungen wie Hecken- und Wildackerpflanzungen dagegen zu halten. Auch Raubfeinde müssen reguliert werden, wenn wir Hasen, Rebhühner oder Fasane noch zu jenen Tierarten zählen wollen, die wir als selbstverständlich erachten.
Die Lebensräume für unsere Wildtiere veränderten sich aufgrund menschlicher Einflüsse für viele Wildarten dramatisch. Gewohnte Verstecke ändern sich plötzlich oder es gibt sie nicht mehr, Unruhe macht sich breit und Nahrung finden die Tiere auch nicht in qualitativer sowie umfassender Zahl.
In dieser intensiven Kulturlandschaft muss der Jäger einspringen, um diese Veränderungen zu kompensieren und dem Wild Nahrung und Verstecke zur Verfügung zu stellen; nicht zuletzt deshalb, um Schäden in der Forstwirtschaft z.B. durch Abfressen der Jungbaumtriebe, zu verhindern, die der Jäger zu bezahlen hat – unabhängig der Schuldfrage!
In Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern, also den Bauern, werden Wildäcker, Wildwiesen und Hecken sowie Strauchgruppen angepflanzt. Mitfinanziert wird dies durch den OÖ Landesjagdverband, der dafür 105.000 Euro pro Jahr den Jägern Oberösterreichs in Form von Saatgut zur Verfügung stellt.
Für Hecken und Waldrandgestaltungen werden über 60.000 Euro investiert. In Pflanzen: fast 55.000!
Arbeitsaufwand und Geld, die gut und nachhaltig im Sinne unserer Natur investiert sind. Und der Mehrwert für die Gesellschaft besteht darin, dass diese Lebensraumverbesserungsmaßnahmen nicht nur jagdbaren Tierarten, sondern vielen anderen, zum Teil seltenen Arten zu Gute kommen.
Nein, bitte lassen Sie junge Tiere in der Natur!
Nach dem Setzen, also dem Geboren werden, werden die Jungen sofort von der Muttergeiß trocken geleckt. Anschließend säubert sie den Setzplatz sorgfältig. Nachgeburt und Eihäute werden von ihr verzehrt, damit Raubfeinde das bzw. die Kitze nicht finden. Kurz nach der Geburt besteht bei dem Kitz bereits die Nachfolgereaktion, die in der ersten Lebenswoche durch bewegende Körper ausgelöst werden kann. Es kann also vorkommen, dass ein Kitz dem Wanderer, der sich dem Kitz nähert und es bestaunt hat, bei seinem Weggang folgt. Dies sollte aber nicht mit dem Umstand verwechselt werden, dass die Mutter ihr Kitz nicht angenommen hätte!
Erst im Alter von etwa zwei Wochen folgen die Kitze nur noch ihrer Mutter, oder, wenn sie lange allein gelassen werden, anderen Rehen. Das richtige Fluchtverhalten der Kitze tritt erst im Alter von 3 bis 4 Wochen ein. Zwillingskitze entfernen sich meist in verschiedene Richtungen und liegen oft weiter voneinander entfernt. Dies trägt zum Schutz gegen Raubfeinde bei. Zum Säugen ruft die führende Geiß, so nennt man das Muttertier, die Kitze. Wenn ein Landwirt oder Jäger vor dem Mähen ein Kitz mit der nötigen Vorsicht austrägt und die unmittelbare Umgebung absucht, kann er also nicht sicher sein, ob und wo sich eventuell ein zweites Kitz derselben Geiß befindet.
Fast alles! Die Innereien ergeben ein hervorragendes Beuschel oder eine schmackhafte geröstete Leber. Und natürlich ist das Fleisch von den Spitzenteilen wie Rücken oder Keulen bis zum Rest – meist als Ragout – zu genießen. So mancher Teil wird aber auch zu Schinken, zur Wildwurst oder Pastete „veredelt“.