Schlagwortarchiv für: Jäger

Die Winterruhe im Revier

Der Winter ist eingekehrt und hat Österreich fest im Griff. Gerade dann, wenn für das heimische Wild die Notzeit in der Kulturlandschaft mit Schnee und Eis anbricht, gewinnt die Hege der Jägerinnen und Jäger eine besondere Bedeutung. Die Jägerschaft kümmert sich um das heimische Wild und deren Lebensräume, und trägt in Zusammenarbeit mit den Landwirten in der Ausübung der Wildhege und -pflege sowie der Eindämmung von Wildschäden eine große Verantwortung für den Natur- und Tierschutz.

Ruhezeit für das Wild

Der Winter ist eingekehrt und hat Österreich fest im Griff. Gerade dann, wenn für das heimische Wild die Notzeit in der Kulturlandschaft mit Schnee und Eis anbricht, gewinnt die Hege der Jägerinnen und Jäger eine besondere Bedeutung. Die Jägerschaft kümmert sich um das heimische Wild und deren Lebensräume, und trägt in Zusammenarbeit mit den Landwirten in der Ausübung der Wildhege und -pflege sowie der Eindämmung von Wildschäden eine große Verantwortung für den Natur- und Tierschutz.

Bitte keine Störung der Ruhephasen

In der Evolution haben sich Reh, Hase und Co. so entwickelt, dass sie in der kalten Jahreszeit überleben können. Für Wildtiere sind die Wintermonate eine Zeit, in der sie ihre Energiereserven bestmöglich einsetzen müssen. Viele der heimischen Tiere sind daher „Energiesparer“, wie unter anderem das Rotwild. Im Winter fahren die Tiere ihren Stoffwechsel so weit herunter, dass die körpereigene „Heizung“ auf Sparflamme läuft. Bei den derzeitigen Verhältnissen kommt es durchaus vor, dass Rotwild, aber auch andere größere Wildarten täglich für einige Stunden in eine temporäre Kältestarre fallen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Um in den kalten Wintertagen überleben zu können, drosseln die Tiere ihre Körpertemperatur, ihren Herzschlag und ihre Atmung. Anstatt 60 bis 70 Mal pro Minute schlägt das Herz lediglich 30 bis 40 Mal. Auch das Nahrungsangebot im Winter ist weniger energiereich und knapper als im Frühjahr oder Sommer. Um bei der kargen Nahrung überleben zu können, passt sich auch die Verdauung an die winterlichen Lebensumstände an und fasst um 60 Prozent weniger als in der nahrungsreichen Zeit.

Winterreh_Ch. Böck

Fütterung im Winter notwendig

Da Gräser, Kräuter oder Flechten bei Schnee nur sehr schwer zu finden sind, stellt die Jägerschaft den heimischen Wildtieren im Winter Futter in Trögen oder Krippen zur Verfügung. Diese wichtige Aufgabe sollte regelmäßig so erfolgen, dass das Futtermittel niemals knapp wird und das Überleben der Populationen in den meist schneereichen Wintermonaten gewährleistet ist. Das Wichtigste ist eine artgerechte Fütterung. Falsches Futter kann für Reh, Hase und Co. hingegen  lebensgefährlich werden. Denn Fütterungs- und Futterfehler können zum Tod der Wildtiere führen. Durch zum Beispiel altes Brot oder Küchenabfälle, die Leute gutgläubig in den Wald bringen, wird die Verdauung von Rehen und Hirschen enorm beeinträchtigt und die Tiere werden krank. Es wird nicht gefüttert, sondern vergiftet!

Die oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger sind neben dem Schutz des Wildes in Notzeiten, diese kann auch im Sommer bei enormer Hitze sein, auch sehr auf den Schutz des Waldes bedacht. Ruhe- und Rückzugsbereiche der Feld-, Wald- und Gebirgsbewohner zu respektieren, kommt nicht nur den Tieren, sondern auch dem Wald zugute. Denn gerade im ausklingenden Winter kann es im Wald zu zahlreichen Wildschäden an jungen Bäumen kommen.

Wildtiere brauchen im Winter Unterstützung

In unserer Kulturlandschaft und dem regen Miteinander im natürlichen Lebensumfeld der Wildtiere ist für uns Menschen unerlässlich, es ihnen nicht noch zusätzlich schwer zu machen. Der Lebensraum der Wildtiere wird von den Menschen durch Aktivitäten wie Skitourenlauf, Langlauf oder Schneeschuhwandern immer mehr und immer intensiver genützt. Wird durch das Eindringen in die Lebensräume der Tiere die Winterruhe gestört, brauchen die Tiere viel Kraft und Energie, um wegzulaufen. Beim Flüchten kann es dann zudem vorkommen, dass sich die Wildtiere an den schroffen Eis- und Schneeflächen die Läufe und Pfoten verletzen.

Die Jägerschaft appelliert daher besonders im Winter an das Bewusstsein der Bevölkerung:

  • Bitte bleiben Sie beim Schlittenfahren und beim Spaziergang durch den Wald und v.a. am Waldrand oder entlang von Hecken auf den ausgewiesenen Wegen und Routen.
  • Leinen Sie Ihre vierbeinigen Freunde in diesen Bereichen an und
  • blieben Sie in den Morgen-, Abend- und Nachstunden diesen Lebensräumen fern,

damit das Wild seinen natürlichen Gewohnheiten nachgehen kann.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/jagd-naturschutz/

 

Fahren Jäger immer mit dem Auto bis zum Hochsitz?

Es gibt unzählige Comics und lustige Geschichten in denen es um Jäger geht, die mit ihrem Jagdauto direkt bis zum Hochsitz fahren. Aber ist das verwerflich?

Natürlich fahren wir, wenn es das Gelände ermöglicht, in die Nähe unserer Hochsitze. Warum auch nicht …

Wenn sportliche Fitnessstudio-Besucher mit ihrem Auto auf den Parkplatz vorm Fitnessstudio fahren, fragt man auch nicht warum sie nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Fitnessstudio gekommen sind. Schifahrer würden sich auch das Aufwärmen ersparen, wenn sie nicht direkt am Parkplatz neben der Gondel parken würden ;-)

In unserer Gesellschaft gibt es viele Vorurteile und das ist völlig normal. Ohne verbreitete Vorurteile würden wir uns nicht einzelnen Gruppen zugehörig fühlen, und wir müssten ständig individuelle und eigenständige Entscheidungen treffen.

Es liegt in der Natur des Menschen dass wir gleich und doch verschieden sind. Wir Jäger kennen den Begriff der Diversität. Diversität kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vielfalt und Vielfältigkeit. Man könnte es auch als Vielfalt von Gemeinsamkeiten und Vielfalt von Unterschieden beschreiben und es gibt daher auch kein Patentrezept gegen Vorurteile und Missgunst.

Muss etwas tatsächlich mühsam und beschwerlich sein, damit wir es Anderen gönnen?

Wenn man den Blick auf sich selbst richtet und dabei versucht Situationen wertfrei zu betrachten könnte es helfen das Leben entspannter und harmonischer zu leben.

Viel Spaß, wenn Sie das nächste Mal ein Jagdauto in der Nähe eines Hochsitzes sehen, oder wenn Sie mit dem Auto zu einem Ihrer Hobbys fahren.

 

 

Fotos: Peter Mayr

Die afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich aus – keine Gefahr für Menschen

Die Afrikanische Schweinepest, kurz auch ASP, rückt näher an Österreich heran. Die Seuche befällt Wild- und Hausschweine. Das ASP-Virus weist einen sehr widerstandsfähigen Stamm auf und ist gegenüber thermischen und chemischen Einflüssen resistent. Es gibt keinen Impfstoff für den Erreger. Die Erkrankung verläuft bei den betroffenen Tieren meist tödlich.

 

ACHTUNG: Die Afrikanische Schweinepest stellt keine Gefahr für Haustiere, wie Hund und Katze, oder für andere Wildtiere sowie für die Bevölkerung dar!

 

Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Wildschwein Seitenansicht_BöckDie Viren können sehr lange im Kadaver erlegter oder verendeter Wildschweine verbleiben und die Seuche kann sich somit weiter in der Schwarzwildpopulation ausbreiten.

Das Virus breitet sich nicht nur innerhalb von Wild- oder Hausschweinbeständen, sondern kann auch durch verarbeitetes Fleisch und Fleischprodukte, wie geräuchertem Speck oder Schweineschmalz, verschleppt werden. Die Nahrungsmittel legen dann auch oftmals noch große und weite Entfernungen zurück.

 

Die Jägerschaft ist aufgerufen verendete Wildscheine unverzüglich unter oder telefonisch unter 07224/ 200 83 sowie bei der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

 

Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche

Einen Impfstoff gegen die Krankheit gibt es nicht, daher müssen von der Jägerschaft, aber auch von der nicht jagenden Bevölkerung und von den Landwirten zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbruchsherde frühzeitig zu erkennen und das Eindringen in freie Regionen zu verhindern. So wurden in Niederösterreich ein bereits potentiell gefährdetes Gebiet festgelegt, welches alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete sowie alle Wiener Bezirke umfasst. In Oberösterreich kam es bislang zu keiner solchen Vorgehensweise. Der OÖ Landesjagdverband bleibt jedoch in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden wachsam und verfolgt die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, um bei Bedarf umgehend zu agieren und zu informieren.

 

Schutz für Wild- und Hausschwein 

Eine Bekämpfung der Seuche im Wildschweinbestand ist in der Natur für die Jägerschaft schwer möglich, denn die Reduktion noch zusätzlich zu intensivieren, ist eine theoretische Wunschvorstellung. Die oö. Jägerschaft ist aber weiterhin dabei, die Wildschweinbestände niedrig zu halten, auch aus Wildschadensgründen.

 

Die Jägerinnen und Jäger, aber auch die nicht jagende Bevölkerung, wenn sie in der Natur auf verendete Wildschweine trifft, muss sich dessen bewusst sein, dass das Virus an Kleidung, Schuhen und sogar an Autoreifen haftet. Daher muss ein direkter und indirekter Kontakt mit lebenden Hausschweinen oder mit dem Fleisch von Hausschweinen gänzlich vermieden werden. Auch sonstige bei der Jagd angefallene Tiermaterialien, Schwarten (das Fell) oder die Innereien, müssen einer möglichst seuchensicheren Entsorgung zugeführt werden.

 

Bei Ausbruch der Seuche im Stall

Bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebetrieb müssen alle Tiere ausnahmslos getö­tet werden. Sollte ASP „nur“ im Wildtierbestand vorkommen, sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Es werden entsprechende Restriktionszonen eingerichtet und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen, aber auch mit verarbeiteten Produkten. Aufgrund von Handelsrestriktionen kann die Seuche, sollte diese Österreich erreichen, zu wirtschaftlichen Verlusten führen, welche die gesamte heimische Schweinewirtschaft betreffen können.

 

Labortest in Österreich

Sämtliche Untersuchungen zur Afrikanischen Schweinepest werden in Österreich am Nationalen Referenzlabor für ASP am Institut für Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) getätigt. Neben Tupfer- oder Blutproben werden die Tierkörper, genauer die Lymphknoten, Nieren, Milz und Lungen, von der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt genauestens untersucht.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/die-afrikanische-schweinepest-ruckt-bedrohlich-naher/ und http://www.ooeljv.at/produkt/achtung-afrikanische-schweinepest/

Wenn Fischotter zur Plage werden

Maßvoller Abschuss der geschonten Fischotter sinnvoll  

Fischotter_BöckFischotter wurden in der Vergangenheit stets bejagt. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert sogar sehr intensiv, da die Otterfelle von Kürschnern für Mützen, Kragen und Mänteln verarbeitet wurden. Ende des 19. Jahrhunderts förderten Länder wie die Schweiz oder auch Deutschland die Abschüsse von Fischottern mit hohen Prämien.

 

Heute stehen die Fischotter, die zur Familie der Marder gehören, in den meisten Ländern unter Schutz. So auch in Österreich, denn bis vor einigen Jahrzehnten waren die Fischotter eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Gründe für die kleinen Bestände sahen Experten in der Verbauung von Gewässern, in umfangreichen Trockenlegungen von wichtigen Lebensräumen und dem großräumigen Abholzen von Ufervegetation. Gleichzeitig bewirkten Schwermetalle und Pestizide im Wasser, dass viele Fischotter sich nicht mehr fortpflanzen konnten.

 

Anfang der 1990er-Jahre waren Fischotter in Oberösterreich eine Seltenheit. Wiederansiedlungsprojekte waren jedoch sehr erfolgreich und so kommen die Fischotter wieder vermehrt hauptsächlich im Wald- und Mühlviertel vor, aber auch im südlichen Burgenland und der Oststeiermark. Seit etwa zehn Jahren nehmen die Bestände nun wieder zu. Die aktuelle Population wird alleine in Oberösterreich auf 600 bis 800 Tiere geschätzt. Die Rückkehr der Fischotter ist ein hervorragendes Beispiel für den Erhalt der Artenvielfalt.

 

Ärger für Fischer und Fischzüchter

Die nun wieder zunehmenden Bestände sorgen jedoch nun für teilweise großen Ärger unter den Fischern und den Fischereiverbänden. Denn je mehr Fischotter in unseren Regionen leben, desto mehr Nahrung brauchen die Tiere und um diese zu finden laben sie sich an den Fischvorkommen in Bächen, Teichen, Seen und Biotopen. Allerdings auch in jenen Becken, in denen Fische aller Art gezüchtet  werden. Die Fischereireviere melden Schäden bis zu 80.000 Euro pro Jahr, die alleine die Fischotter anrichten, indem sie Fische aus den Gewässern entnehmen.

 

In der Natur, die ja intensive Kulturlandschaft ist, findet kaum Regulation statt, denn die Fischotter haben keine natürlichen Fressfeinde. Zudem vermehren sie sich gut und rasch. Die Weibchen bringen bis zu vier Junge pro Jahr zur Welt.

 

Seit Jahren fordern vor allem Fischer und Fischzüchter eine härtere Gangart gegen die Fischotter, da manche Bäche bereits vollständig leer gefressen sind, und daher nicht mehr verpachtet werden können.

 

Landesweite Bejagung von Fischottern gefordert

An ausgewählten Gewässern werden von Seiten des Landes OÖ, des OÖ Landesfischereiverbandes sowie des OÖ. Landesjagdverbandes nun Maßnahmen gesetzt.

Diese wurden neben einem Fischotter-Managementplan vom Land Oberösterreich, den Naturschutzverbänden, dem OÖ. Landesjagdverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet.

An einigen Fließgewässern Oberösterreichs wird es nun also Hilfestellung für die Fische geben, wobei auch der Fischotter ein Lebensrecht hat, aber eben in angepassten Dichten. Eine intensive Bejagung wird es also nicht geben, lediglich ein weid- und lebensraumgerechter Bestand ist das Ziel.

 

Um die Fischotter von Gewässern fern zu halten und auch um die Fischvielfalt zu schützen, können folgende Maßnahmen laut Management-Plan umgesetzt werden:

  • Einzäunung von Teichen etc.
  • Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen, wie akustische und visuelle Signale oder Duftstoffe
  • Einsatz von Fluchtkörben
  • Errichtung gesicherter Halterungsanlagen z.B. im Zusammenhang mit einer Trockenlegung der Teichanlage über den Winter
  • Schaffung von Alternativnahrungsangeboten , sogenannte Ablenkteiche

 

Hier finden Sie den Antrag um Fördermittel zum Schutz Ihrer Anlage und Ihrer Fische zu beantragen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/form_landundforstwirtschaft/LWLD_LFW_E74.pdf

 

Landesjagdverband unterstützt Fischereiverband

Fischotter_OÖ LJVDie Jägerinnen und Jäger in Oberösterreich unterstützen die Fischerinnen und Fischer und vor allem die Fische.

  1. Neue Lebensräume für Fische schaffen

Fischer sind gemeinsam mit Grundbesitzern bemüht, neue Lebensräume für Fische anzulegen. Dies ist oftmals nicht so einfach, da der Hochwasserschutz zumal verhindert, dass Gewässerlebensräume, etwa durch die Belassung von Baumstämmen und Ästen in den Bächen, für Fische attraktiver gestaltet werden können.

  1. Die Bejagung

Fischotter, aber auch andere Fisch-Beutegreifer, werden weidgerecht reguliert, wenn sie aufgrund verschiedenster Faktoren überhandnehmen und Schäden in der Natur oder an anderen Tieren anrichten. Im Sinne einer nachhaltigen Jagd sowie laut dem OÖ. Jagdgesetz müssen die Jägerinnen und Jäger nach bestem Wissen und Gewissen handeln und sie dürfen die Artenvielfalt in der Ausübung der Jagd nicht gefährden.

 

Weitere Informationen zum Fischotter finden Sie im Internet auf http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/jagdbare-tierarten-2/haar-raubwild/fischotter/

Der Luchs in Oberösterreich

Der 11. Juni ist der Internationale Tag des Luchses: Das scheue Raubtier entzückt und polarisiert. Denn für die einen ist er eine Bereicherung für die Natur und dient zum Erhalt der Artenvielfalt, für andere ist er eine Bedrohung, verscheucht und reißt das Rehwild. Die Experten, Bezirksjägermeister von Rohrbach Martin Eisschiel und Franz Wolkerstorfer, leidenschaftlicher Jäger in Schönegg, tauschen sich über die Pinselohren, die wieder vermehrt in Oberösterreich gesichtet werden, aus.

Martin Eisschiel

BJM Martin Eisschiel (Foto: Lukas Lindorfer)

 

Wie stehen Sie zum Luchs und zu dessen Rückkehr und Wiederansiedelung in Oberösterreich?

Martin Eisschiel: Ich stehe sehr positiv zur Wiedereingliederung des Luchses in unseren Lebensraum und sehe die scheuen Raubtiere als Bereicherung für die Natur. Die verschiedensten Projekte in den Nationalparks dienten und dienen dazu, dass sich die Tiere langsam und in einer geschützten Umgebung akklimatisieren konnten. Mittlerweile wandert die Luchspopulation aus den angrenzenden Nachbarländern, aber auch aus den Nationalparks in ganz Österreich herum und sucht sich selbst ihre lebenswerten Reviere. Sie kennen keine Grenzen. Diese Rücksiedlung der Luchse war ein wichtiger Schritt.

 

 

 

 

Franz Wolkerstorfer

Franz Wolkerstorfer (Foto: Alexander Kaiser)

 

Franz Wolkerstorfer: Grundsätzlich sehe ich es ebenso als sehr positive Entwicklung, dass sich der Luchs bei uns in Oberösterreich wieder ansiedelt. Es bedeutet, dass unsere Kulturlandschaft wieder einen Schritt in Richtung Ursprünglichkeit gemacht hat. Seine Rückkehr zeigt an, dass wir eine intakte Natur haben und das ist natürlich grundsätzlich gut – für Tiere, Pflanzen, Menschen und auch die Jagd.

Luchse sind scheue Tiere, die auch nur nachts unterwegs sind. Konnten Sie dennoch bereits einen Luchs mit eigenen Augen beobachten?

Martin Eisschiel: Ich hatte das große Glück und konnte vor einiger Zeit einen Luchs im Böhmerwaldgebiet beobachten. Ein faszinierendes Erlebnis.

Franz Wolkerstorfer: Sichtungen gab es bereits mehrere, auch ich durfte bei einem Ansitz auf Wildscheine in einer hellen Vollmondnacht den Luchs gemütlich über die Waldwiese spazieren sehen.

 

 

Könnten aufgrund der Rückkehr der Pinselohren auch Probleme auftreten?

Martin Eisschiel: Es könnte auch negative Auswirkungen geben, ja: eine „Überpopulation“ zum Beispiel. Bei einer zu hohen Population und den damit verbundenen vermehrten Rehrissen wird es sehr schwierig, die gesetzlich vorgeschriebenen Abschusspläne zu erfüllen. Denn das Rehwild wird immer mehr zurückgetrieben, es wird für uns Jäger unsichtbar und nachtaktiver. Dadurch wird die Jagd bedeutend schwieriger.

Franz Wolkerstorfer: Ich denke nicht, dass mit der Rückkehr der Pinselohren Probleme auftreten. Der Luchs ist nun eben ein natürlicher Konkurrent für uns Jäger. Allerdings ist das Revier eines Luchspärchens meist über 10.000 Hektar groß. Die Rehe schützen sich ja auch selbst, denn sie werden bei der Anwesenheit vom Luchs sofort vorsichtiger, ziehen unregelmäßiger aus und halten ihre gewohnten Wege nicht mehr ein.

Martin Eisschiel: In der momentanen Situation sehe ich die Population der Luchse im Bezirk Rohrbach bzw. dem Böhmerwaldgebiet als gesichert, aber auch als ausreichend an. Wir zählen circa fünf Tiere und bald ist die Zeit des Nachwuchses. Bei uns im Bezirk sind meiner Meinung nach, keine weiteren Auswilderungen nötig.

Franz Wolkerstorfer: Auch wenn es einige Rehrisse gibt oder geben wird, so fordert der Straßenverkehr wesentlich mehr Rehopfer als der Luchs reißt und an Nahrung braucht.

Martin Eisschiel: Die betroffenen Reviere, in welchen jedoch vermehrt Rehrisse vorkommen, werden immer unattraktiver für Pächter, da auch die Einnahmen durch den Wildbretverkauf fehlen.

Luchse sind ganzjährlich geschont. Wären Sie bei einer zu hohen Population und Problemen für einen Abschuss?

Franz Wolkerstorfer: Es darf zu diesem Zeitpunkt zu keinem Abschuss kommen. Wie bei allen jagdbaren Arten, soll es erst dann erlaubt sein die Luchse zu schießen, wenn es eine wirkliche „Überpopulation“ sowie eine Gefährdung gibt, und damit eben eine Bestandsregulierung notwendig wird.

Martin Eisschiel: Auch ich spreche mich klar gegen einen Abschuss in der momentanen Situation aus. Ich weise bei den Jagdleitersitzungen auch immer wieder auf den Schutzstatus des Luchses hin und kann mich auf die Gesetzestreue meiner Jäger verlassen. Sollte sich ein Jäger jedoch nicht daran halten, muss er natürlich die Konsequenzen selbst tragen und kann keine Nachsicht erwarten.

Wie wird die Rückkehr des Raubtiers in der Jägerschaft angenommen?

Martin Eisschiel: Der Luchs wird von der Jägerschaft als Teil der Natur gesehen und respektiert. Eine enge Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis des Naturschutzes und der Jägerschaft ist der Grundstein für die Akzeptanz dieser schönen Wildart in unseren Revieren.

Stellt der Luchs, der ja trotz allem ein Raubtier ist, eine Bedrohung für die Bevölkerung dar?

Franz Wolkerstorfer: Der Luchs verbreitet keine Angst in der Bevölkerung. Die allermeisten wissen auch Bescheid, dass er bei uns durch die Wälder streift. Es ist eher so, dass man darauf stolz ist, in einer Gegend zu wohnen, wo die Natur ursprünglich genug ist, dass sich auch der Luchs heimisch fühlen kann.

Der OÖ Landesjagdverband setzt sich gemeinsam mit der OÖ Landesregierung und diversen Naturschutzorganisationen verstärkt für die erfolgreiche und vor allem nachhaltige Besiedelung der Luchse in Oberösterreich ein. Umfangreiche Maßnahmen zur Information über die Pinselohren und Akzeptanzsicherung in der Jägerschaft sowie der breiten Öffentlichkeit, eine Intensivierung des Monitorings und konkrete Artenschutzmaßnahmen ermöglichen ein zukunftsgerichtetes Luchsmonitoring.

Mit dem Hund durch die Natur

Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem der die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann keineswegs Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen, wie Jagdterrier oder Rhodesien Ridgeback, stärker als so manche Erziehung und Hundetraining. Einige Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Wachtel oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden. Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.

 

Dürfen, sollen, müssen: Worauf Hundehalter zu achten haben

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportler, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, müssen nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtig sowie befolgt werden.

Hunde an die Leine

 

  • Im Wald

Im Wald sollten Hunde abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen.

 

  • Im Feld und auf der Wiese

Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer und im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.

Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.

 

  • Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.

 

 

Hundebesitzer aufgepasst: Viele Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer wissen nicht, dass berechtigte Jägerinnen und Jäger wildernde Hunde laut Gesetz erschießen dürfen. Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, ist es ihnen erlaubt, Hunde, die ihrem Halter davon gelaufen sind und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet, abseits öffentlicher Anlagen, Wild hetzen zu erschießen. Nur ausgebildete Jagdhunde, Blinden-, Polizei-, Hirtenhunde sowie sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind.

 

Anzumerken ist jedoch, dass keine Jägerin und kein Jäger gerne auf Hunde zielt oder schießt, doch wenn diese dem Wild oder auch Menschen Schaden zufügen, ist deren Schutz die gesetzliche Pflicht des Weidmanns.

 

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2013/11/Jagdrecht-16-Anlage-2.4.pdf sowie unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/wildschutz/ oder im OÖ Hundehaltegesetz unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

Mountainbiker und Jäger

Gemeinschaftliche Nutzung des Lebensraumes Wald

Bergaussicht WaldImmer mehr Freizeitsportler und –nutzer zieht es hinaus in unsere schöne Natur und in die oberösterreichischen Wälder. Vor allem jetzt im Sommer halten sich Mountainbiker und Radfahrer sowie Wanderer häufig draußen im Wald auf, um Erholung zu suchen und ihren oftmals stressigen Alltag auszugleichen. Die überwiegende Mehrheit der Naturliebhaber achtet dabei respektvoll auf die Lebensräume, wie Wald, Feld sowie Wiesen und hält sich an die Verhaltensregeln im Wald, um das Wild nicht in ihrem Lebensraum aufzuscheuchen. Damit ein jeder, Mensch und Tier, die Natur nachhaltig genießen, setzen wir Jäger uns für ein harmonisches Miteinander ein.

 

 

Die erlaubte Nutzung der Waldwege

Im Forstgesetzt ist geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und nutzen darf. Jedoch gibt es wie immer auch einige Ausnahmen. So ist zum Beispiel das Befahren, dazu zählen auch das Radfahren und Mountainbiken, nur mit einer Erlaubnis des Waldeigentümers beziehungsweise des Forststraßenerhalters gestattet.

Diese Zustimmung kann an einzelne Personen ergehen oder auch allgemein gültig sein und zum Beispiel mittels Beschilderungen vor Ort, an Bäumen oder Zäunen erteilt werden.

In Österreich hat sich das Mountainbiken zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung entwickelt. Am liebsten wird dabei in der Natur, über Stock und Stein, gefahren. Das Abenteuer Mountainbiking kann aufgrund des Durchquerens der heimischen Wälder aber auch illegal sein. Diesen illegalen Radfahrern drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.

 

Projekte für mehr Miteinander

Für einen unbeschwerten Mountainbike-Ausflug in Oberösterreichs Wäldern ist vom Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich ein spezielles „Vertragsmodell“ sowie eine eigene Initiative entwickelt worden. Dafür wurden Vereinbarungen mit den Waldeigentümern getroffen, dass Forststraßen für Radfahrer sowie für das Mountainbiking freigegeben werden. Jedoch nur für jene Strecken und Wege, die für eine vermehrte Nutzung, durch den Menschen, wild ökologisch vertretbar sind.

 

Im Rahmen dieses Vertragsmodells wurden auch Verhaltensregeln aufgestellt, um ein harmonisches Miteinander im Wald, zwischen den Freizeitnutzern, den Jägern sowie den Waldbesitzern, zu regeln. Die „Fair Play“-Regeln sind praktische Tipps für das Radfahren im Wald und sollten von bewussten Waldnutzern beherzigt werden.

 

  1. Fahre nur auf gekennzeichneten, markierten und freigegebenen Wegen
  2. Beim Biken sind die Ruhezeiten der Wildtiere, frühmorgens und abends, einzuhalten
  3. Hinterlasse keine Spuren wie Müll
  4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle und fahre nicht über frisch gepflanzte Bäume oder Sträucher
  5. Respektiere andere NaturnutzerInnen und behindere oder bringe Wanderer, Spaziergeher oder andere Radfahrer nicht in Gefahr
  6. Nimm Rücksicht auf die Tiere. Freizeitnutzer sind Gäste im Wald
  7. Handle verantwortungsvoll
  8. Tu dir und der Umwelt was Gutes

 

Jeder ist Verantwortlich

Die sportlichen Aktivitäten der zahlreichen Freizeitnutzer im Wald beeinflussen das Verhalten und die Physiologie der heimischen Wildtiere. Jedes Verhalten, sei es angepasst oder auch nicht, wirkt sich auf die Natur aus. Die stark, unkontrollierte Landnutzung von Freizeitsportlern, zum Beispiel während der Ruhezeiten in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, stresst die Wildtiere und scheucht sie oft unnötig auf. Auf der Flucht könnten sich die Tiere schwer verletzen. Häufige Störungen können einen Herzstillstand verursachen und bis zum Tod führen. Aber nicht nur das Wild leidet, wenn unachtsame Freizeitnutzer wie Mountainbiker durch den Wald fahren. Auch forstwirtschaftlich interessante Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen, denn das gehetzte Wild frisst aus Mangel an geeigneten Möglichkeiten anderer Nahrungsaufnahmen junge Triebe und dies führt zu verstärktem Verbiss und somit zu Schäden im Wald .

 

Fairness und eine gegenseitige Rücksichtnahme bilden daher die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Mit gemeinsamen Verhaltensregeln wird der Wald auch weiterhin einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bieten.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/medien/artikel-fur-regionalzeitungen/winterliche-freitzeitaktivitaten-und-wildtiere/ und die offiziellen Mountainbike-Strecken in Oberösterreich finden Sie hier http://www.oberoesterreich.at/aktivitaeten/sommer/mountainbiken.html?utm_source=Domain&utm_medium=Weiterleitung&utm_term=www.biken.at&utm_content=Domain-Weiterleitung&utm_campaign=Biken+Weiterleitung

Schutzwald

Schutzwald: Gemeinsame Verantwortung für unseren Lebensraum

Jagd erfordert Verantwortung. Die oberösterreichischen Weidmänner sind sich in ihrem Tun dieser Verantwortung für die heimischen Wildtiere und deren Lebensräume wie Wiese, Feld und Wald bewusst. Ein gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag an den OÖ Landesjagdverband mit seinen Mitgliedern sowie an die Forstwirtschaft ist daher auch die Sicherung der vielfältigen Schutzfunktionen unserer heimischen Wälder.

Neben dem unmittelbaren Schutz des Bodens, sichern Schutzwälder in den Bergen v.a. Siedlungen und Verkehrswege gegen Steinschlag, Erdrutsch und Lawinen. Schlägerungen sind in einem Schutzwald nicht gänzlich verboten und in manchen dicht bewachsenen Beständen sogar notwendig, um diese Schutzfunktionen nachhaltig aufrecht zu erhalten und – wo notwendig – verbessern zu können. Das Ziel ist, Waldbestände an sensiblen Standorten zu erhalten und zu verjüngen. Bei der Bewirtschaftung in diesen Wäldern ist noch mehr auf ein ökologisches Gleichgewicht zwischen Natur, Tier und Mensch zu achten.

 

Die Jagd in den Schutzwäldern

Um die Nutz- und Schutzwirkung sowie den Erholungs- und Wohlfahrtsfaktor bestmöglich zu gewährleisten ist eine auf die jeweilige Lebensraumtragfähigkeit abgestimmte Wilddichte anzustreben. Dazu werden ständig maßgeschneiderte und lokale Konzepte für Problemgebiete, welche zum Beispiel unter vermehrtem Wildeinfluss (Verbiss, Schälung) leiden, erarbeiten. Die jagdlichen Maßnahmen sind auf die lebensraumorientierte und wildökologische Raumplanung abgestimmt. Ein konkretes Planungsmodell, das sämtliche Einflüsse der Land- und Forstwirtschaft, des Tourismus´, von lokalen Freizeitnutzern und der Jagd beinhaltet, aber auch die Wildtierlebensraumansprüche (Ruhezonen) berücksichtigt, sollte daher als interdisziplinäres Planungsorgan unbedingt angestrebt werden. Um diese Strategien tatsächlich erfolgreich umzusetzen braucht es natürlich die Bereitschaft der regionalen Jägerschaft, aber auch der anderen Raumnutzer wie Grundeigentümer und Touristiker in den betroffenen Gebieten.

 

Zusammenarbeit für erfolgreichen Schutz

Konkrete jagdliche Maßnahmen, wie eine Regulation und eventuell auch Reduktion des Wildes sowie die gezielte Lenkung von Reh, Hirsch und Co. Können nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten ihren gleich wichtigen Beitrag leisten. Dies kann unter Umständen auch Verzicht und Rückzug bei den jeweiligen Nutzungsansprüchen bedeuten…

Die oberösterreichische Jägerschaft trägt mit ihrem hohen Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Natur und dem Lebensraum Wald sowie mit fachlich korrekten Lösungen zur nachhaltigen Erhaltung und Verbesserungen von Schutzwäldern bei. Ihr wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Förderung von Schutzwäldern kann in seiner Umsetzung jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern bedarf geradezu der Mitwirkung aller anderer Akteure im sensiblen Lebensraum Schutzwald.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/jagdbezirke/vocklabruck/bedeutung-der-jagd-fur-den-bezirk/forstabteilung-hr-di-leopold-hofinger/

Wieder vermehrte Luchsmeldungen in Oberösterreich

Luchs im Schnee_J Thurner

Ein Gastkommentar von Mag. Christopher Böck, Geschäftsführer des OÖ. Landesjagdverbandes:

Sie sehen aus wie kuschelige Hauskatzen, haben es aber faustdick hinter ihren Pinselohren – die Luchse. Ja, sie sind wieder da. Nachdem die Luchse, gemeinsam mit anderen Großraubtieren, wie Wölfe und Braunbären, im 19. Jahrhundert bei uns ausgerottet wurden, gab es gegen Ende des 20. Jahrhunderts einige Versuche die Tiere wieder anzusiedeln. So wurden damals 17 Luchse aus den slowakischen Karparten eingefangen und im Gebiet des heutigen Sumava Nationalparks in Südböhmen mit behördlicher Genehmigung wieder freigelassen. Ab 1990 breitete sich die Population dann zunehmend auch über die Grenzen Tschechiens hinweg aus, sodass seit Mitte der 1990er Jahre einige Luchsnachweise auch im Mühlviertel gelangen.

Weiterlesen

Vogelgrippe – Keine Gefahr für Menschen

Ein Gastkommentar von Mag. Christopher Böck, Geschäftsführer des OÖ. Landesjagdverbandes zum Thema „Vogelgrippe“:

In Gmunden wurde diese Woche von Bauarbeitern eine verendete Möwe gefunden und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling testete das Tier positiv auf den H5N8-Virus, die sogenannte Vogelgrippe. Vorsorglich wurden jetzt weitere Gemeinden in Oberösterreich, wie in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf, als Risikogebiete eingestuft.

 

Das wichtigste jedoch zuerst: Der H5N8-Virus stellt keine Gefahr für unsere Haustiere, wie Hund und Katze, und vor allem für Menschen dar! Es sind auch noch keine Erkrankungen damit weltweit bekannt. Eine Übertagung der Vogelgrippe kann im äußersten Fall durch infiziertes Gefügelfleisch vorkommen; dies ist jedoch bei guter Küchenhygiene und einem ausschließlichen Verzehr von durchgegartem Geflügel sehr unwahrscheinlich. Unter diesen Voraussetzungen kann zu Weihnachten völlig unbedenklich die Weihnachtsgans oder -wildente genossen werden.

 

Um jedoch eine Ansteckung der Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, werden diese nun ausschließlich im Stall gehalten und es gelten noch strengere Hygienevorschriften. Bislang ist jedoch bei Hausenten, Hühner und Co. noch keine Infektion gemeldet worden, doch Vorsicht ist geboten.

 

Regeln und Maßnahmen für Nutztiere

  • Geflügel muss dauerhaft in Stallungen untergebracht sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
  • äußerst genau Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeflächen und Geräte.
  • Meldepflicht beim Amtstierart, der Bezirkshauptmannschaft sowie der AGES (Agentur für Ernährungssicherheit), falls sich bei Hühnern, Puten, Enten oder Gänsen ein Gewichtsverlust, Mattigkeit, ein Rückgang der Legeleistung, struppiges Gefieder, Husten, Niesen, rasselnden Atemgeräusche, tränende Augen oder Schleimabsonderungen aus dem Schnabel zeigen.

 

Wir, die oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger, sind in den Wasserwild-Revieren zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Denn gerade Gewässer stellen „neuralgische Punkte“ dar, an denen sich Zugvögel im Winter in großen Gruppen ansammeln. Durch die ins Wasser abgegebenen Exkremente ist damit auch die Ansteckungsgefahr erhöht. Sollten wir tote Wildvögel auffinden, wird dies sofort an die Amtstierärzte gemeldet.

Sollten Ihnen verendete Wildvögel auffallen, so melden Sie dies bitte entweder unter , 07224/ 200 83 oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.