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Sinnvolle Wild-Winterfütterung kann nur unter entscheidenden Bedingungen funktionieren – Helfen Sie bitte mit!

Die Wilddichte hat sich weitgehend nach dem natürlichen Äsungsangebot (Nahrung) im Lebensraum zu richten. Für den Jäger bedeutet das unter anderem, dass er die Aufgabe zur Bestandesregulierung hat. Und wenn wir mit offenen Augen gerade jetzt, im Herbst, durch die Natur gehen, sehen wir die Eigenheiten der Kulturlandschaft: Die Felder und Wiesen sind großteils abgeerntet und „leer“ geworden; es herrscht Winterruhe.
Für unser heimisches Wild bedeutet das, dass es sich in den Wald zurückziehen muss, wo es Nahrung und Deckung findet – sogenannte Einstände. Um dem Wild mehr Lebensraum außerhalb des Waldes zu bieten, werden von den Bauern und der Jägerschaft Begrünungsflächen und Wildäcker angelegt.
Eine weitere Maßnahme in unserem Revier ist die Vorlage von heimischem, artgerechtem und wiederkäuergerechtem Futter in den verschiedenen Einständen zu dieser Zeit, um den Verbisseinfluss im Wald so gering wie möglich zu halten.
Deshalb bitten wir alle anderen Naturnutzer, wie Nordic-Walker, Spaziergeher, Langläufer oder Schneeschuhwanderer usw. ebenfalls darauf zu achten, die Einstandsgebiete (z.B. Jungwaldkulturen) oder beruhigte Zonen nach Möglichkeit nicht zu durchqueren und somit Störungen fernzuhalten.

In unserem Revier wird zum Schutz unseres freilebenden Wildes und unserer Kulturlandschaft auf sinnvolle Hegearbeit großen Wert gelegt – Helfen Sie uns bitte dabei.

 

Ehrenamtliche und unentgeltliche Leistung für die Bevölkerung

Viele Österreicher engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig im Sozial- und Gesundheitsbereich, bei der Katastrophenhilfe, oder bei der Rettung und Feuerwehr. Nur selten wird bei der Aufzählung der unentgeltlichen und ehrenamtlichen Leistungen für die Gesellschaft auch die freiwilligen Leistungen der Jäger erwähnt, und das völlig zu Unrecht…

Vor allem am Beispiel von Wildunfällen erkennt man, welch wichtige Aufgabe wir Jäger für die Gesellschaft übernehmen.

Unter einem Wildunfall versteht man einen Verkehrsunfall, der entweder aufgrund einer Kollision mit einem (jagdbaren) Wildtier oder aufgrund eines durch ein (jagdbares) Wildtier veranlasstes Ausweichmanöver passiert. Jeder Unfall mit einem Wildtier muss in Österreich bei der Polizei oder beim zuständigen Jäger gemeldet werden.

Nach der erfolgten Meldung beginnt die ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit eines Jägers, den das Jagdgesetz sogar verpflichtet, zu handeln.

Nach der Anfahrt zum Unfallort bietet sich dem Jäger oft ein trauriges Bild. Schwer verletztes Wild muss gemäß Tierschutzgesetz erlegt werden. Verletztes Wild, das sich vom Unfallort wegschleppt, wird mit extra dafür ausgebildeten Jagdhunden gesucht, bevor es von Schmerzen und Qualen erlöst werden kann. Bei bereits toten Tieren sind die erforderlichen Maßnahmen einer Jägerin oder eines Jägers auch nicht angenehm, so „darf“ er bei Frontalkollisionen oft zerfetzte und abgetrennte Körperteile einsammeln.

Für diese Dienstleistung an der Gesellschaft stehen Jägerinnen und Jäger täglich und rund um die Uhr zur Verfügung.

Da Unfälle mit Wildtieren meist an stark befahrenen Straßen passieren, ist die Tätigkeit des Bergens bzw. die Suche nach verletzten Tieren mit erheblichen Gefahren verbunden.

Bei Einsätzen in der Nacht ist die Gefahr für Jäger und Jagdhunde deutlich höher. Es ist leider nicht selten, dass trotz abgesicherter Unfallstellen und Warnwesten für Jäger und Jagdhund Autos mit hoher Geschwindigkeit am Unfallort vorbeirasen und die Beteiligten gefährden!

Nach dem Bergen des verunfallten Wildes ist die Arbeit des Jägers aber noch lange nicht beendet. Zu Dokumentationszwecken muss der Jäger z. B. den linken Unterkieferast von Rehen entnehmen um das Alter des Rehs zu bestimmen. Danach muss dieser Kieferteil präpariert und als Nachweis aufbewahrt werden.

Dass das ursprünglich wertvolle Wildfleisch in der nächsten Tierkörperverwertung entsorgt werden muss, versteht sich von selbst. Jäger verlieren nicht nur wertvolles Wildbret, sondern auch reproduktionsfähige Wildtiere.

Laut österreichischer Jagdstatistik (veröffentlicht von Statistik Austria) fielen im Jagdjahr 2018/2019 über 75.000 Stück Wild dem Straßenverkehr zum Opfer. Das bedeutet, dass ca. alle 7 Minuten in Österreich ein Wildunfall passiert.

Feldhase nach Verkehrunfall

Im Durchschnitt wird pro Stück Verkehrsfallwild vom Jäger 1 ½ Stunden seiner Freizeit aufgewendet.

Bei diesen 1 ½ Stunden werden die Anfahrt zum Unfallort, die Suche, die vorgeschriebene Entnahme samt bürokratischen Aufwendungen, die offizielle Meldung, die Entsorgung des Wildbrets uvm. eingerechnet.

In der Schweiz (z.B. im Kanton Solothurn) gilt seit dem Jahr 2018 die Regelung, dass bei einem Unfall mit einem Wildtier, bei dem ein „Wildhüter“ benötigt wird, 200 Schweizer Franken von der Versicherung des Unfall-Verursachers bezahlt werden müssen.

Wenn wir dieses System auf Österreich übertragen würden, müssten die heimischen Versicherer ungefähr EUR 8,5 Mio. an Jagdgesellschaften überweisen – mit diesem Betrag könnte man ca. 170 Personen (Jahresbruttogehalt inkl. Dienstgeberbeiträge von EUR 50.000,- pro Person) ganztägig beschäftigen, die nichts anderes tun als Verkehrsfallwild (nur Schalenwild!) zu bergen/entsorgen etc.!

Bei dieser Berechnung sind jedoch „nur“ Verkehrsunfälle mit Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine etc.) berücksichtigt. Es fehlen bei dieser Rechnung etwa 30.000 Stück sonstiges Haarwild (Füchse, Dachse, Feldhasen uvm.) sowie Federwild (Fasane, Rebhühner etc.).

Wir Jäger übernehmen diese zum Teil gefährliche Aufgabe ehrenamtlich, unentgeltlich und rund um die Uhr.

Leider wird diese Leistung in unserer Gesellschaft nicht entsprechend geschätzt bzw. oft gar nicht wahrgenommen. Spätestens wenn man persönlich einen Unfall mit einem Wildtier verursacht hat, wird jeder froh sein, wenn Hilfe naht und notwendige Maßnahmen von ehrenamtlichen Mitmenschen getroffen werden.

… und es passiert alle 7 Minuten …

Gastautor Johann Silberschneider
aus St. Stefan ob Stainz

Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn – wieder geöffnet!

Das Museum ist seit 16. Mai 2020 unter Einhaltung der Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen wieder geöffnet.

Informationen für Ihren Museumsbesuch in Bezug auf das Coronavirus

Für Jagdbegeisterte, aber auch Nichtjagdbegeisterte, gibt es im Schloss Hohenbrunn in St. Florian die Möglichkeit, im Jagdmuseum in die Welt der Jagd einzutauchen. Dort werden dem Besucher auf 450 m² Ausstellungsfläche Natur, Wildtiere, Jagd und Jagdkultur aus mehreren Jahrhunderten nähergebracht.

Tradition trifft Moderne

Das Jagdmuseum dient der Pflege der  jagdlichen Tradition, der Verbreitung des Verständnisses und der Bewusstseinsschaffung für das Weidwerk. Es wird ausführlich über das Handwerk der über 19.300 oberösterreichischen Jägerinnen und Jägern informiert. Anhand von historischen und kunsthistorischen Objekten aus vier Jahrhunderten wie Waffen, deren Zubehör, Bildern und vielem  mehr, wird die Entwicklung der Jagd dargestellt und Interessierte werden auf eine Zeitreise mitgenommen. Vor wenigen Jahren wurde der Westtrakt renoviert. Im neuen Bereich erleben die Besucher Kurzfilme über unser heimisches Wild und verschiedenste Tierpräparate.

Schwerpunkte der Sammlung sind:

  • eine Sammlung von Jagdporzellan und die jagdkynologische Sammlung des Freiherr von Bistram. Letztere zeigt Hundehalsbänder (Halsungen) in vielen Variationen aus der Zeit von 1580 bis 1804
  • das wohl edelste der im Schloss ausgestellten Barockbilder ist „Die Bärenhatz“ des Spezialisten für Tiermalerei Franz Snyders aus Antwerpen (1579-1657)
  • Trophäen von Kaiser Franz-Josef
  • seltene Waffen

Das Jagdmuseum und seine Geschichte

Im Auftrag des Propstes Johann Baptist Födermayr wurde das Schloss Hohenbrunn nach den Plänen von Jakob Prandtauer von 1722 bis 1732 errichtet. Propst Födermayr verstarb leider kurz nach Fertigstellung des Schlosses, weswegen es niemals eine zweckmäßige Verwendung  fand. Es wurde auch nie wirklich „in Betrieb genommen“, wodurch es langsam verfiel. Durch die beiden Weltkriege scheiterten auch die Bemühungen,  das Gebäude zu erhalten. Glücklicherweise wurde von 1949 bis 1957 vom Stift St. Florian mit Hilfe des Bundesdenkmalamtes das Dach des Schlosses neu eingedeckt und somit vorm Verfall bewahrt. Nach weiteren 5 Jahren wurde das Schloss endlich vom Verein zur Rettung und Erhaltung des Schlosses Hohenbrunn gekauft und von 1962 bis 1967 saniert. Das barocke Schloss Hohenbrunn, das östlich des Stift St. Florians gelegen ist, gilt als die barocke Idealisierung der oberösterreichischen Vierkanthöfe.

 

Eckdaten zum Besuch im Jagdmuseum Schloss Hohenbrunn:

Öffnungszeiten

16. Mai 2020 bis 31. Oktober 2020
täglich 10:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitagnachmittag geschlossen

Eintritt

Erwachsene: € 3,00
Kinder 6 – 15 Jahren: € 1,00
Kinder unter 6 Jahren: Eintritt frei
Gruppenermäßigung (ab 10 Personen): € 2,00 (momentan ist aufgrund der Coronavirus Pandemie der Besuch einer größeren Gruppe nicht möglich)
Pflichtschulen: € 1,00 (pro Schüler)
Jäger mit gültiger Jagdkarte: Eintritt frei

Auskunft

Harald Moosbauer: 07224/20084 DW 12 oder 0699/1273 5735

Adresse

OÖ. Jagdmuseum
Schloss Hohenbrunn
Hohenbrunn 1
4490 St. Florian
Tel.: 07224/20084

 

 

Achtung Wildwechsel: Wildunfälle vermeiden

Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ereignen sich in Oberösterreich jährlich über 15.000 Unfälle mit Wildtieren – oder anders gesagt, alle 36 Minuten kollidiert ein Fahrzeug mit heimischem Wild. Nicht nur im Frühling sind Wildunfälle ein großes Thema, sondern auch gerade jetzt im Herbst. Gerade in der jetzigen Jahreszeit sind die Straßen oftmals nicht nur rutschig, sondern auch die Sicht durch Nebel und Regen sehr eingeschränkt. Aufgrund der kürzer werdenden Tage wird es früher dunkler und die Zeitumstellung spielt eine große Rolle: Wildtiere kreuzen oft um dieselbe Uhrzeit die Straße. Das heißt, dass die Tiere sich vor der Zeitumstellung an das Verkehrsaufkommen angepasst haben und die Straßenseiten meist wechseln, wenn weniger Verkehr ist. Verschiebt sich die Zeit eine Stunde nach hinten, so kreuzen die Wildtiere oftmals genau in der Hauptverkehrszeit die Straßen. Dadurch kommt es unter anderem in der Morgen- als auch in der Abenddämmerung vermehrt zu Unfällen.

Vor allem für Rehe, Feldhasen und Fasane – jene Wildarten, die am häufigsten unter die Räder kommen – ändern sich im Herbst die Lebensräume. Auch Äsungsflächen, also Nahrungsplätze, sind plötzlich in anderen Bereichen für unsere heimischen Wildtiere zu finden. Aufgrund dessen überquert das Wild nun vermehrt die Straßen.

Feldhase nach Verkehrunfall

Was kann man nun als Autofahrer tun, um Wildunfälle bestmöglich zu vermeiden?

Um Wildunfälle zu vermeiden, gilt es, die bekannten Warnzeichen „Achtung, Wildwechsel!“ zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist auf den Straßen entlang von Waldrändern und hohen Feldern geboten. Auch eine angepasste Geschwindigkeit sowie eine vorausschauende und bremsbereite Fahrweise helfen, Kollisionen zu vermeiden. Ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug einzuhalten sorgt zudem für mehr Zeit bei einem möglichen Bremsvorgang.

 

Achtung: Wild quert selten einzeln die Straße, dem ersten Tier folgen meist weitere. Fahren Sie also nach Auftauchen eines Wildtieres langsam und stets bremsbereit.

 

  

Wie soll ich mich verhalten, wenn Wild auf die Straße springt?

Zuerst ist es wichtig, das Gas wegzunehmen, abzublenden und mehrmals kurz die Hupe zu betätigen. Auf keinen Fall darf die Lichthupe verwendet werden, da man mit den Scheinwerfern die Tiere irritiert und diese somit vor Schreck stehen bleiben. Wenn es die Verkehrssituation zulässt, sollte abgebremst werden. Riskante Ausweichmanöver oder abrupte Vollbremsungen sind unbedingt zu vermeiden, da die größte Gefahr durch das Verreißen des Fahrzeuges droht.

Gut zu wissen:  Die gewaltigen Kräfte, die bei einer Kollision mit Wild auf das Fahrzeug einwirken, werden häufig unterschätzt. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 kg Körpergewicht auf ein 50 km/h schnelles Auto beträgt 2.000 kg, also 2 Tonnen! Ein Reh bringt es auf immerhin auch noch 800 kg!


Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden:

Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls Verletzte versorgen. Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt mitunter auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann die zuständige, örtliche Jägerschaft, die sich – sofern notwendig – mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. Keinesfalls darf getötetes Wild mitgenommen werden. Dies gilt als Wilderei und ist strafbar!

 

Interaktive Karte Doris hilft, Unfälle zu vermeiden
Um Wildunfälle zu dokumentieren und in der Folge vorzubeugen, hat das Land Oberösterreich eine interaktive Karte in ihrem Serviceportal „Doris“ ins Leben gerufen. Auf dieser Karte ist Oberösterreichs Unfallstatistik – inklusive aller Wildunfälle – erfasst. Autofahrerinnen und Autofahrer können somit leicht erkennen, ob und wo auf den von ihnen gefahrenen Strecken vermehrt Wildunfälle passieren. Finden können Sie die Karte unter www.doris.at/themen/verkehr/unfall.aspx

Berufsjäger: „Kein Beruf, sondern Berufung!“

Interview mit Wildmeister Helmut Neubacher

WM Helmut Neubacher

 

 

Helmut Neubacher, Wildmeister und Obmann des oberösterreichischen Berufsjägerverbandes, arbeitet bei einer Forstverwaltung im Almtal und freut sich seit 37 Jahren täglich, in die Arbeit gehen zu können. In einem Interview gibt er Einblicke in den Alltag eines Berufsjägers.

 

 

  • Herr Neubacher, wie läuft ein Tag für Sie als Berufsjäger ab?

Als Berufsjäger richtet man sich nicht nach fixen Zeiten. Viel eher wird meine Arbeitswoche durch das Treiben der Natur bestimmt. Es geht beispielsweise um den Sonnenaufgang. Im Sommer starte ich demnach mit der Pirsch – also der eigentlichen Jagd – ganz früh, circa um vier Uhr morgens. Im Winter ist das anders, da jage ich eher am späteren Morgen und tagsüber. Wobei die Jagd selbst vielmehr durch die ständige Beobachtung des Wildes geprägt ist, als vom eigentlichen Akt des Erlegens. Danach erledige ich andere Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Kontrolle und Instandhaltung von Steigen, Salzlecken, Hochständen, eigentlich aller jagdlichen Einrichtungen.

 

  • Was zeichnet dieses Berufsbild besonders aus?

Da man als Berufsjäger weder fixe Arbeitszeiten noch fixe Arbeitstage kennt, lebt man quasi im Rhythmus der Natur und verbringt den Großteil seiner Zeit im Wald. Dies setzt eine gewisse Flexibilität voraus, aber auch eine hohe Identifikation mit dem eigenen Tun. Dieses Berufsbild ist in meinen Augen daher weniger ein klassischer Beruf, als vielmehr eine Berufung, der man nur mit Leidenschaft und großem persönlichen Engagement entsprechen kann.

 

  • Was sind die Aufgaben eines Berufsjägers?

Die Tätigkeiten eines Berufsjägers werden grundsätzlich von den Zielvorgaben seines Arbeitgebers bestimmt. Im Grunde genommen geht es immer um die Regulierung von Wildbeständen. Um hierbei erfolgreich zu sein, erfordert dies eine Menge an „Zuarbeiten“. Also die ständige Kontrolle des Vegetationszustandes im Wildlebensraum, die Instandhaltung der jagdlichen Infrastruktur, die Wildtierfütterung im Winter als auch das Besorgen oder Herstellen der Futtermittel. Genau diese Tätigkeiten sind sehr wichtig, um der Verantwortung gegenüber dem Wald und dem Wild gerecht zu werden. Die eigentliche Jagd, hierin auch die Jagdgästeführung, ist dabei eine Aufgabe von vielen, wenn auch eine Wesentliche.

 

  • Welche Ausbildung benötigt man, dass man die Jagd als Beruf ausüben darf?

In Österreich wird aktuell an einem einheitlichen Ausbildungsmodell für diesen Berufsstand gearbeitet. Derzeit ist es noch so, dass in Oberösterreich vor Beginn der zweijährigen Lehre zum Berufsjäger einen Besuch der ebenfalls zweijährigen Forstschule empfohlen wird. Nach der anschließenden, eigentlichen Berufsjägerlehre wird vor der Landesregierung die Prüfung zum Berufsjäger abgelegt. Für die Berufsjäger gibt es nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung die Möglichkeit, bei zwei verschiedenen Arbeitgebertypen zu arbeiten: Einerseits in Eigenjagdgebieten, wo der Grundeigentümer selbst das Jagdausübungsrecht inne hat oder andererseits bei einem Jagdpächter.

 

  • Wie groß ist ein zu betreuendes Revier?

Diese liegen deutlich über 1.000 Hektar – ein typisches Berufsjägerrevier hat ungefähr 1.500-2.500 Hektar. Das entspricht circa einer Fläche von 2.500 Fußballfeldern. Hierbei sollte nicht übersehen werden, dass die meisten Berufsjäger im Gebirge beheimatet sind. Was wiederum bedeutet, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in den überwiegenden Fällen zu Fuß unterwegs sind.

 

  • Wie viele Berufsjäger gibt es derzeit in Österreich?

Derzeit gibt es circa 500 im Dienst stehende Berufsjäger österreichweit. Auf Oberösterreich kommen 40 Berufsjägerinnen und Berufsjäger.

 

  • Was sind die Beweggründe, Berufsjäger werden zu wollen?

Viele Berufsjägerinnen und Berufsjäger kommen über Umwege zu ihrem Beruf: Die meisten haben in jungen Jahren oft einen Ausbildungsweg gewählt, der im Grunde wenig mit der Jagd zu tun hat. Dennoch besteht das Interesse bei vielen schon von klein auf oder ist mitunter bereits durch das familiäre Umfeld geprägt. Einige der zukünftigen Berufsjägerinnen und Berufsjäger haben auch bereits in der Jugend die Jagdprüfung abgelegt und sind in ihrer Freizeit bereits zur Jagd gegangen. Ausschlaggebend für die Entscheidung, beruflich auf die Pirsch gehen zu wollen, ist oftmals die Nähe zum Wildtier und seinem Lebensraum. Daraus resultiert oft der Wunsch genau diesem Umfeld sein Berufsleben zu widmen, um sich praxisnahe für Wild und Wald einsetzen zu können.

 

  • Wieso haben Sie sich für diesen Beruf entschieden?

Ich habe meine Kindheit und Jugend ausschließlich im Wald verbracht. Mit 14 habe ich dann eine Ausbildung zum Maschinenbauer begonnen und auch abgeschlossen. Allerdings ist einem mit 14 nicht immer klar, was man im Leben überhaupt machen möchte. Mir wurde erst durch die eingeschlagene technische Ausbildung bewusst, dass es ohne den Wald nicht geht. Den Beruf „Berufsjäger“ vor Augen, habe ich dann zuerst die Forstwartschule besucht und mit 22 an der Oö. Landesregierung die Prüfung zum Berufsjäger abgelegt. Mittlerweile habe ich 37 Jahre ausschließlich der Berufsjagd gewidmet. Die Richtigkeit meiner Entscheidung drückt sich in nichts besser aus, als dass es für mich, auch nach so langer Zeit, eine besondere Freude ist, meine Arbeitsstätte, den Wald, täglich aufsuchen zu können.

 

„Fragen zur Jagd“ dankt WM Helmut Neubacher für das Interview.

Wie kann der Wald uns vor Lawinen schützen?

Lawinen haben gerade jetzt in den schneereichen Wintermonaten Hochsaison. Neben dem vom Menschen erbauten Lawinenschutz, bietet vor allem der Wald seit jeher zusätzliche Sicherheit beim Abgang einer Lawine. Respektvolles Verhalten im Hochgebirgsforst ist daher von besonderer Bedeutung. Der OÖ Landesjagdverband hat mit Forstexperte und Jäger Klaus Schachenhofer über dieses wichtige Thema gesprochen.

 

Wie entstehen überhaupt Lawinen im Gebirge?

Schachenhofer: Eine Lawine entsteht, wenn sich die Schneeoberfläche löst und den Berghang hinabrutscht. Damit eine Schneemasse derart an Haftung verliert, braucht es eine gewisse Hangneigung. Form und Ausrichtung des Hanges können den Abgang ebenfalls beeinflussen. Weiters ist die Mächtigkeit und Schichtung der Schneedecke ein Faktor für den natürlichen Abgang einer Lawine. Eine Lawine kann jedoch auch unerwartet entstehen, indem ein Schneebrett unbeabsichtigt von Skitourengehern, Wanderern aber auch von Wild losgelöst wird. Hat sich die Lawine dann gelöst, wird der Abgang in drei Zonen unterteilt: Die Abbruchzone, die Sturzbahn und zuletzt die Auslaufzone.

 

Wie beeinflussen unsere heimischen Wälder nun einen Lawinenabgang?

Schachenhofer: Prinzipiell kann der Wald eine Lawine nur in der Abbruchzone und der Auslaufzone beeinflussen. Befinden sich in der Abbruchzone keine Bäume entsteht eine homogene Schneedecke. Das heißt, sie ist über die gesamt abgehende Fläche gleich dick und hat eine gleichmäßige Spannung. Dadurch entsteht eine hohe Erosionsenergie, sodass Bäume in der Sturzbahn die Lawinen nicht aufhalten können. Erst in der Auslaufphase kann der Wald die Lawine abbremsen. Befinden sich andererseits Bäume in der Abbruchzone, laufen die Schneemassen nicht einheitlich hinab und es entsteht eine heterogene Schneedecke. Spannungsverläufe können sich dann nicht mehr so schnell entladen, somit bremsen Bäume die Lawine schon früher effizient ab.

 

Welche Bäume sind besonders für das Abbremsen von Lawinen geeignet?

Schachenhofer: In der Abbruchzone sind Fichten sehr nützlich. Aufgrund ihrer großen Oberfläche und immergrünen Beschaffenheit beeinflussen sie den Spannungsverlauf einer Schneedecke erheblich. In der Auslaufzone sind vor allem Lärchen oder auch tiefwurzelige Laubbaumarten hilfreich. Sie können sich durch ihren kräftigen Bau gegen die Lawine stemmen. Aufgrund der Schäden, die durch eine Lawine entstehen, brauchen diese Bäume auch eine Rinde mit gutem Wundheilungsvemögen. Laublose Bäume haben dabei einen großen Vorteil, da der Wind durch die Baumkronen fegen kann und somit weniger Schaden entsteht.

Schutzwald

 

Auf was muss man nun als Wintersportler oder Wanderer im Wald achten, wenn viel Schnee liegt?

Schachenhofer: Für alle Naturraumnutzer im alpinen Gelände ist es wichtig, auf den respektvollen Umgang mit den Wäldern zu achten, da dieser als effizienter und langfristiger Lawinenschutz erhalten bleiben muss. Gekennzeichnete Gehwege oder Skitour-Routen sollten nie einfach verlassen werden. Die Initiative „Respektiere deine Grenzen“ weist die Menschen auf die Bedürfnisse unserer Natur hin und stellt sich schützend vor die sensible Flora und Fauna. Nur so kann unsere Alpenlandschaft auch für nachfolgende Generationen unbeschadet erhalten bleiben.

Die Jagd in der Stadt

Stadt, Land, Fluss – Jagd und Wild

Rehsprung Pöstlingberg_L.SchmidIn der Stadt gibt es doch keine Wildtiere? Und ob es die gibt: Steinmarder beschädigen die Kabel der Autos und Rehe naschen Rosenknospen im Garten, in Deutschland verwüsten Waschbären Dachböden und Wildschweine graben Spielplätze um. Auch nehmen Feldhasen oftmals Friedhöfe oder Parks für sich ein. In diesen Fällen wird die Jagd benötigt, um für ein gemeinsames Miteinander einzutreten. „Stadtjäger“, wie die Weidmänner und Weidfrauen in den großen Städten auch genannt werden, sind daher unverzichtbar.

Auf der Website www.fragen-zur-jagd.at  hat der OÖ Landesjagdverband einige Themen und Fragen der nicht jagendenden Bevölkerung zum Thema: Die Jagd in der Stadt aufgegriffen.

 

Gibt es Jäger nur am Land oder auch in der Stadt?

Beim Gedanken an die Jagd sowie an Jägerinnen und Jäger kommen Bilder von weitflächigen Gebieten in den Sinn, die von zahlreichen Wildtieren in unterschiedlichsten Lebensräumen bewohnt werden. Statistiken des OÖ Landesjagdverbandes zeigen, dass 95 Prozent der 19.100 Weidmänner und Weidfrauen in Oberösterreich den vielfältigen Aufgaben in ländlichen Revieren nachgehen. Doch der Anteil der Jäger in den großen Städten ist ebenso beachtlich. So sind in der Landeshauptstadt Linz 656, in Steyr 164 und in Wels 242 Jägerinnen und Jäger aktiv tätig.

 

Was sind die Aufgaben der „Stadtjäger“?

In jeder Stadt befinden sich kleinere Wälder, größere Wiesengebiete oder anders landwirtschaftlich genutzte Flächen und genau hier findet die Jagd statt. Auch kann es vorkommen, dass in Gebieten, wo eigentlich die Jagd ruht, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in öffentlichen Parks und Anlagen die Jagd ausgeübt werden muss. In den Städten sind die Aufgaben für die Jäger damit ebenso Vielfältig wie am Land:

 

Fallwild

Nicht nur auf Landstraßen, sondern auch im dicht und gut ausgebauten Stadtstraßennetz fällt Wild dem starken Verkehr zum Opfer. Die Jägerinnen und Jäger sind bei Wildschäden über die Polizei zu informieren. Auch werden Wildwarngeräte von der Jägerschaft an besonders gefährlichen Straßenabschnitten in den urbanen Regionen angebracht.

 

Raubwildbejagung

Seit Jahrzehnten stehen dem Fuchs, dem Dachs oder auch dem Marder in unseren Breiten keine natürlichen Feinde mehr gegenüber. Die Tollwut wurde ja ausgerottet. Die hohe Anpassungsfähigkeit vor allem von Meister Reinecke, verhilft dem Fuchs auch dazu, dass er in dichtbesiedelte Wohn- und Industriegebiete und in Großstädte vordringt. Auch finden die Wildtiere in der Stadt leicht Nahrung, wie Abfälle aus Biotonnen, Stadttauben, Ratten oder Mäuse. Die Jagd ist hier der einzige Regulator für das Raubwild. Die Bejagung des Fuchses, aber auch der anderen größeren und kleineren Raubtiere findet oft mittels Lebendfallen statt. Die Jägerinnen und Jäger sind darauf bedacht, die Tiere in diesen Fallen weidgerecht einzufangen und zu töten.

 

Dialog mit Freizeitnutzern

Die städtische Bevölkerung sucht zunehmend Erholung in den Wäldern und in der Natur. So am Bauern- oder Pöstlingberg, auf der Urfahraner Donaulände oder in den Traunauen Ebelsberg in Linz oder am Traunufer in Wels. Mit dieser verstärkten Nutzung entsteht ein neues Miteinander zwischen den Menschen und den Wildtieren wie Reh, Hase und Co. Daher braucht es auch in den Städten die Weidmänner und Weidfrauen um den aktiven Dialog mit der nicht jagenden Bevölkerung zu führen und diese für die Bedürfnisse der heimischen Wildtiere, aber auch für den Lebensraum zu sensibilisieren. Achten Freizeitnutzer auf die vorgegebenen Regeln und Gesetze, dann entsteht untereinander und auch mit den Tieren ein harmonisches Miteinander.

 

Warum kommen immer mehr Wildtiere in die Stadt?

Immer mehr Wildtiere entdecken die Stadt für sich. Viele kommen nur nachts während ihrer Sparziergänge in die Wohngebiete am Stadtrand, wie Wildschweine. Andere Tiere wie Marder, Igel oder Echsen haben sich in Dachböden, Gartenhäuschen oder Parks eingenistet. Vor allem die intensiv genutzte Kulturlandschaft, aber auch Küchenabfälle, Mäuse und die Vielfalt der Gärten locken die Tiere in die städtischen Wohngegenden. Sind die Bedingungen zur Vermehrung gut, gibt es zahlreichen Nachwuchs. Dieser braucht neue Reviere und weicht in die Städte aus. Die Jägerinnen und Jäger agieren zum Schutz der Tiere, aber auch zum Schutz der Bevölkerung. Die Jägerschaft ist bestrebt mit Lebensraumverbesserungen, wie Hecken- und Wildackerpflanzungen, die Tiere wieder in ihre gewohnte Umgebung zu leiten. Dabei wird dem Wild auch Nahrung zur Verfügung gestellt und Schäden in der Forstwirtschaft, wie durch das Abfressen der Jungbaumtriebe, können verhindert werden. Neben der Hege der Lebensräume müssen auch Populationen sowie natürliche Raubfeinde reguliert werden.

 

Woher soll man Wildbret beziehen, wenn man in der Stadt wohnt?

In den ländlichen Regionen bieten Jägerinnen und Jäger frisches Wildbret zerlegt, portioniert und verpackt zum Kauf an. Erhältlich ist dieses meist direkt beim Jäger oder vom örtlichen Fleischhauer. Fleisch von Reh, Wildschwein, Hirsch, Gämse, Hase, Fasan oder auch Ente kann beinahe das ganze Jahr über bezogen werden. Neben dem Fleisch werden auch verarbeitete Produkte, wie Wildwurst, Schinken, Salami und vielen weiteren Spezialitäten immer beliebter. Auskunft über Bezugsquellen von biologischem und heimischen Wildbret gibt die Gemeinde oder der Jagdleiter. Die Wildbretvermarktung ist auch ein wesentlicher Schwerpunkt der „Stadtjäger“. Bei den nachstehenden Kontakten können Sie frisches Wildbret erwerben:

 

Bezirke Linz und Linz-Land:

Jagdgesellschaft Ansfelden

  • Hannes Langmayr, Tel: 0676/545 97 67

Wildart: Reh

 

Jagdgesellschaft Hofkirchen

Wildart: Reh, Fasan und Hase

 

Jagdgesellschaft Enns

Wildart: Reh, Fasan und Hase

  • Jagdleiter DI Karl Zittmayr, Tel: 0664/ 452 35 36

Wildart: Reh, Fasan und Hase

 

Jagdgesellschaft Kronstorf

Wildart: Reh, Fasan und Hase

 

Jagdgesellschaft Neuhofen

  • Karl Gundendorfer, Tel: 0676/471 00 00

Wildart: Reh, Fasan und Hase

  • Karl Rogl, Tel: 0650/330 78 98

Wildart: Reh, Fasan und Hase

 

Jagdgesellschaft Oftering

  • Anton Hainzl, Tel: 0664/73 66 26 81

Wildart: Reh, Fasan und Hase

Wildart: Reh, Fasan und Hase

 

Eigenjagd Tillysburg

Wildart: Reh, Hase, Fasan

 

Bezirke Steyr und Steyr-Land

Wildart: Reh, Hirsch, Niederwild (Hase und Fasan), Schwarzwild (Wildschwein), Gams

  • Michael Grims, Tel: 0650/283 37 76,

Wildart: Reh, Hirsch, Niederwild (Hase und Fasan), Schwarzwild (Wildschwein), Gams

Wildart: Reh, Hirsch, Niederwild (Hase und Fasan), Schwarzwild (Wildschwein), Gams

 

Bezirke Wels und Wels-Land

Jagdgesellschaft Sipbachzell

  • Alfred Weinbergmair, Tel: 0699/11 41 09 02,

Wildart: Reh

Jagdgesellschaft Thalheim bei Wels

  • Hannes Pühringer, Tel: 0680/210 59 01

Wildart: Reh, Fasan, Hase, Ente

 

Weitere Wildbretlieferanten in Ihrer Region finden Sie im Internet auf www.wildbret.at und auf www.ooeljv.at/jagd-in-ooe/wildbret-rezepte/wildbret-direkt-vom-jager/

Drohnen für die Jagd

Mit Drohnen in luftigen Höhen unterwegs  

Kitzrettung vor der Mahd_Dr. Moser

 

Als fliegende Jagdhelfer werden von den Jägern immer öfter sogenannte Drohnen und kleinere Fluggeräte eingesetzt. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das vom Boden aus mit einer Fernsteuerung oder durch einen Computer bedient wird. An den Flugobjekten sind auch Kameras montiert, die Bild- und Videoaufnahmen aufzeichnen. Das Jagdrevier zeigt sich damit aus einer ganz neuen Perspektive.

 

 

Drohneneinsatz in der Jagd

Ein Blick aus der Luft eröffnet der Jägerschaft neue Perspektiven, auch im vertrauten Jagdrevier. Daher werden ab und zu auch Drohnen zur Jagd und im Rahmen der facettenreichen Aufgaben der Jägerinnen und Jäger eingesetzt:

 

  • Kitzrettung

Drohnen kommen im heutigen Jagdalltag bei der Kitzrettung im Frühsommer zum Einsatz. Dabei fliegen die Objekte bis 100 Meter über die Wiese und suchen mittels Wärmebildkameras nach Rehkitzen, die im hohen Gras liegen und sich verstecken. Wenn die Kamera ein Kitz erspäht, wird das Bild auf einem Bildschirm am Boden angezeigt. Der Jäger geht dann vorsichtig hin, hebt das Kitz aus dem Gras und setzt es, in angemessener Entfernung zur Wiese, die gemäht wird, in einer Schachtel zum Schutz des Kitzes ab. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras bringt große Erfolge und vielen Kitzen ist damit das Überleben sicher – gelebter Tierschutz also.

https://www.fragen-zur-jagd.at/aus-dem-jagdleben/2017/kitzrettun-zur-maehzeit/

 

 

  • Zurück in den Lebensraum

Aufgrund des teilweisen starken Anstiegs der Wildschwein-Population, wird der Bestand des Schwarzwildes mittels Drohnen beobachtet. Mit den Luftaufnahmen werden die Sauen deutlich im hohen Mais wahrgenommen. Die Drohne beunruhigt mit den Fluggeräuschen das Wild. Die Tiere ziehen sich aus den Feldern, in denen sie Nahrung suchen und erhebliche Schäden anrichten können, wieder in ihren geschützten Lebensraum zurück. So werden die Tiere vom Feld zurück in den Wald „getrieben“. Während dieser Aktion kann es durch Jägerinnen und Jäger auch zur Regulation des Schwarzwildbestandes kommen.

 

  • Falknerei

Die modernste Technik wird aber auch in der Falknerei eingesetzt. Die Vögel erlernen ihre Aufgaben immer häufiger unter der Anwendung von Drohnen. Um Geschicklichkeit, Kraft und Schnelligkeit zu trainieren und zu fördern, wird als sogenanntes Trainingsgerät ein Federspiel für Flugwildjäger eingesetzt. Dabei wird die Attrappe an die Drohne gehängt und Habicht, Falke und Co. müssen hinterher. Für die Bodenjäger wird hingegen ein Hasenbalg eingesetzt. Diese Beuteattrappen werden an Drohnen befestigt, da die Beutetiere noch besser nachgeahmt werden können.

https://www.fragen-zur-jagd.at/aus-dem-jagdleben/2017/falknerei-ist-zucht-schutz-jagd-und-kulturerbe/

 

 

Die Drohne abseits der Jagd – bitte beachten!

Zahlreiche Kinder- und auch so manche Erwachsenenaugen strahlten wohl heuer beim Öffnen der Geschenke ganz besonders: Zu Weihnachten lagen viele Spielzeugdrohnen und andere Fluggeräte unter dem Christbaum. Seit einigen Jahren erfreut sich dieses Spielzeug immer größerer Beliebtheit. Wer eine Drohne geschenkt bekommt und diese gleich ausprobieren möchte, sollte aber einige Dinge beachten. Vor allem wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, gilt es bestimmte Richtlinien einzuhalten.

 

Eine Bewilligung wird benötigt, wenn …

Alle Drohnen mit Kamera, die schwerer als 250 Gramm sind, brauchen eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen zudem nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von 150 Metern verwendet werden, brauchen eine Versicherung und es gibt strenge Richtlinien, wo mit diesen Drohnen geflogen werden darf.

 

Der Pilot einer Drohne hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb der Flugmodelle keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden.

Laut Austro Control, der Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt, gibt es auch Lufträume, die nicht für das Fliegen mit Drohnen zugelassen sind, wie in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen.

 

Eine Bewilligung wird nicht benötigt, wenn …

Spielzeugdrohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und über eine Kamera verfügen, brauchen keine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Jedoch dürfen diese eine Flughöhe von 30 Meter nicht überschreiten und nur auf Sicht geflogen werden.

 

Drohnen, die gegen Entgelt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden, wir zum Beispiel für Foto- und Filmaufnahmen, brauchen keine Bewilligung der Austro Controll.

 

Austro Control: Genehmigung einholen

Die Bewilligung, eine Drohne zu lenken, ist befristet und mit einigen Auflagen wird diese dann von der Austro Control erteilt. Zu achten ist darauf, dass niemand gefährdet oder verletzt, und dass nichts beschädigt wird. Eine Drohne darf keine Bilder von Personen aufnehmen, die dies nicht möchten. Bei allen Drohnen mit Kamera ist der Personenschutz einzuhalten. Nutzer müssen sich auch darüber informieren, ob der Grundstückeigentümer einverstanden ist, dass von seinem Grundstück aus gestartet wird.

 

Das brauchen Sie für die Einholung der Genehmigung:

  • Das Antragsformular unter https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/releases/de/upload/5_Antragsformular.pdf downloaden und ausfüllen
  • Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges (Foto-Dreiseitenansicht)
  • Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.); diese Informationen sind der der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen.
  • Versicherungsbestätigung – Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen, auch unserem Partner, der OÖ Versicherung, angeboten (Deckungssumme mind. € 750.000.-).
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten – Mindestalter 16 Jahre

 

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular samt Anhängen an Die Genehmigung wird Ihnen zugeschickt. Die Kosten für eine Bewilligung, die auf ein Jahr befristet ist, belaufen sich auf rund 330 Euro.

 

Weitere Informationen über die Anmeldung der Drohne finden Sie unter https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz

 

Versicherung für den Fall der Fälle

Sollte eine Drohne abstürzen oder außer Kontrolle geraten, ist das Gefahrenpotenzial groß und kann erhebliche Personen- oder Sachschaden verursachen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Sollte der Betreiber und Pilot der Drohne in unerlaubten Gebieten und Höhen fliegen, wird allerdings auch die Versicherung aussteigen und im Schadensfall kein Geld aufbringen. Achtung: In einer herkömmlichen Haushaltsversicherung oder in einer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch die Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen nicht inkludiert und mitversichert.

 

Mer zum Thema: Drohnen in der Jagd finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/voraussetzung-zur-verwendung-von-drohnen-bei-der-jagd/

Mit dem Hund durch die Natur

Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem der die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann keineswegs Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen, wie Jagdterrier oder Rhodesien Ridgeback, stärker als so manche Erziehung und Hundetraining. Einige Hundehalter unterschätzen den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Wachtel oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden. Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.

 

Dürfen, sollen, müssen: Worauf Hundehalter zu achten haben

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportler, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, müssen nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtig sowie befolgt werden.

Hunde an die Leine

 

  • Im Wald

Im Wald sollten Hunde abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen.

 

  • Im Feld und auf der Wiese

Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer und im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.

Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.

 

  • Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.

 

 

Hundebesitzer aufgepasst: Viele Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer wissen nicht, dass berechtigte Jägerinnen und Jäger wildernde Hunde laut Gesetz erschießen dürfen. Wenn bestimmte Tatbestände vorliegen, ist es ihnen erlaubt, Hunde, die ihrem Halter davon gelaufen sind und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet, abseits öffentlicher Anlagen, Wild hetzen zu erschießen. Nur ausgebildete Jagdhunde, Blinden-, Polizei-, Hirtenhunde sowie sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind.

 

Anzumerken ist jedoch, dass keine Jägerin und kein Jäger gerne auf Hunde zielt oder schießt, doch wenn diese dem Wild oder auch Menschen Schaden zufügen, ist deren Schutz die gesetzliche Pflicht des Weidmanns.

 

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/wp-content/uploads/2013/11/Jagdrecht-16-Anlage-2.4.pdf sowie unter http://www.ooeljv.at/wild-und-natur/wildschutz/ oder im OÖ Hundehaltegesetz unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

Mountainbiker und Jäger

Gemeinschaftliche Nutzung des Lebensraumes Wald

Bergaussicht WaldImmer mehr Freizeitsportler und –nutzer zieht es hinaus in unsere schöne Natur und in die oberösterreichischen Wälder. Vor allem jetzt im Sommer halten sich Mountainbiker und Radfahrer sowie Wanderer häufig draußen im Wald auf, um Erholung zu suchen und ihren oftmals stressigen Alltag auszugleichen. Die überwiegende Mehrheit der Naturliebhaber achtet dabei respektvoll auf die Lebensräume, wie Wald, Feld sowie Wiesen und hält sich an die Verhaltensregeln im Wald, um das Wild nicht in ihrem Lebensraum aufzuscheuchen. Damit ein jeder, Mensch und Tier, die Natur nachhaltig genießen, setzen wir Jäger uns für ein harmonisches Miteinander ein.

 

 

Die erlaubte Nutzung der Waldwege

Im Forstgesetzt ist geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und nutzen darf. Jedoch gibt es wie immer auch einige Ausnahmen. So ist zum Beispiel das Befahren, dazu zählen auch das Radfahren und Mountainbiken, nur mit einer Erlaubnis des Waldeigentümers beziehungsweise des Forststraßenerhalters gestattet.

Diese Zustimmung kann an einzelne Personen ergehen oder auch allgemein gültig sein und zum Beispiel mittels Beschilderungen vor Ort, an Bäumen oder Zäunen erteilt werden.

In Österreich hat sich das Mountainbiken zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung entwickelt. Am liebsten wird dabei in der Natur, über Stock und Stein, gefahren. Das Abenteuer Mountainbiking kann aufgrund des Durchquerens der heimischen Wälder aber auch illegal sein. Diesen illegalen Radfahrern drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.

 

Projekte für mehr Miteinander

Für einen unbeschwerten Mountainbike-Ausflug in Oberösterreichs Wäldern ist vom Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich ein spezielles „Vertragsmodell“ sowie eine eigene Initiative entwickelt worden. Dafür wurden Vereinbarungen mit den Waldeigentümern getroffen, dass Forststraßen für Radfahrer sowie für das Mountainbiking freigegeben werden. Jedoch nur für jene Strecken und Wege, die für eine vermehrte Nutzung, durch den Menschen, wild ökologisch vertretbar sind.

 

Im Rahmen dieses Vertragsmodells wurden auch Verhaltensregeln aufgestellt, um ein harmonisches Miteinander im Wald, zwischen den Freizeitnutzern, den Jägern sowie den Waldbesitzern, zu regeln. Die „Fair Play“-Regeln sind praktische Tipps für das Radfahren im Wald und sollten von bewussten Waldnutzern beherzigt werden.

 

  1. Fahre nur auf gekennzeichneten, markierten und freigegebenen Wegen
  2. Beim Biken sind die Ruhezeiten der Wildtiere, frühmorgens und abends, einzuhalten
  3. Hinterlasse keine Spuren wie Müll
  4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle und fahre nicht über frisch gepflanzte Bäume oder Sträucher
  5. Respektiere andere NaturnutzerInnen und behindere oder bringe Wanderer, Spaziergeher oder andere Radfahrer nicht in Gefahr
  6. Nimm Rücksicht auf die Tiere. Freizeitnutzer sind Gäste im Wald
  7. Handle verantwortungsvoll
  8. Tu dir und der Umwelt was Gutes

 

Jeder ist Verantwortlich

Die sportlichen Aktivitäten der zahlreichen Freizeitnutzer im Wald beeinflussen das Verhalten und die Physiologie der heimischen Wildtiere. Jedes Verhalten, sei es angepasst oder auch nicht, wirkt sich auf die Natur aus. Die stark, unkontrollierte Landnutzung von Freizeitsportlern, zum Beispiel während der Ruhezeiten in den frühen Morgen- und späten Abendstunden, stresst die Wildtiere und scheucht sie oft unnötig auf. Auf der Flucht könnten sich die Tiere schwer verletzen. Häufige Störungen können einen Herzstillstand verursachen und bis zum Tod führen. Aber nicht nur das Wild leidet, wenn unachtsame Freizeitnutzer wie Mountainbiker durch den Wald fahren. Auch forstwirtschaftlich interessante Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen, denn das gehetzte Wild frisst aus Mangel an geeigneten Möglichkeiten anderer Nahrungsaufnahmen junge Triebe und dies führt zu verstärktem Verbiss und somit zu Schäden im Wald .

 

Fairness und eine gegenseitige Rücksichtnahme bilden daher die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Mit gemeinsamen Verhaltensregeln wird der Wald auch weiterhin einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bieten.

 

Mehr zum Thema finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes unter http://www.ooeljv.at/medien/artikel-fur-regionalzeitungen/winterliche-freitzeitaktivitaten-und-wildtiere/ und die offiziellen Mountainbike-Strecken in Oberösterreich finden Sie hier http://www.oberoesterreich.at/aktivitaeten/sommer/mountainbiken.html?utm_source=Domain&utm_medium=Weiterleitung&utm_term=www.biken.at&utm_content=Domain-Weiterleitung&utm_campaign=Biken+Weiterleitung