In jeder Region bieten Jäger ihr frisches Wildbret zerlegt, portioniert und verpackt zum Kauf an. Hier unterscheidet man übrigens das Wildbret vom Wildfleisch, welches von Tieren aus Gatterhaltung stammt.
Erhältlich ist dieses meist direkt vom Jäger, vom örtlichen Fleischhauer oder im Ortsladen. Auskunft kann hier die Gemeinde/der Jagdleiter geben und die einschlägigen Webseiten, auf denen die Anbieter gelistet sind.
Wildbret von Tieren aus der heimischen Region stammt garantiert aus freier Natur. Je nach Region können Sie fast das ganze Jahr Reh, Wildschwein, Hirsch, Gämse, Hase, Fasan oder auch Ente beziehen. Viele bieten neben dem rohen Fleisch auch weitere Produkte an, wie Wildwurst, Schinken, Salami, u. v. m.
Viele der Jagdkarten-Inhaber kommen aus dem urbanen Raum. Gerade die Bevölkerung aus der städtischen Umgebung interessiert sich zunehmend für ein nachhaltiges Leben und sucht den Zugang zum Wissen über Natur sowie Tierwelt und hat Sehnsucht nach einem naturnahen Leben. Für viele ist der Umgang mit dem Lebensmittel Fleisch ein wichtiger Aspekt, um den Jagdschein zu machen. Die Ausbildung zum Jäger bietet dafür eine optimale Basis.
Wichtig ist aber, dass die Bevölkerung am Land, allen voran die Bauern, die Jagdprüfung machen und die Jagd auch ausüben, denn das Jagdrecht ist mit dem Grundbesitz untrennbar verbunden. Etwaige Probleme, die mit Wildtieren in unserer Kulturlandschaft entstehen können, können somit vor Ort schnell entschärft werden.
Grundsätzlich ist das Wildern in Österreich eine Ausnahme und dennoch gibt es leider gelegentlich Vorfälle, wenn auch wenige. Zum Glück ist das Wildern auf geschützte Tierarten eine Seltenheit. Als Wilderer-Hochburg gilt das Salzkammergut. Dort hat das Wildern eine lange Tradition. Die Landesjagdverbände und die Jägerschaft distanzieren sich von solch unehrenhaftem Verhalten, denn Hunger und Auflehnung gegen den Adel als ursprüngliche Antriebe sind nicht mehr aktuell.
Wenn mit bleihaltiger Munition geschossen wird, kann diese in Boden, Wasser und Fleisch gelangen. Wildbret kann durch Abrieb vom Geschoss Spuren von Blei enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland vertritt in Studien die Ansicht, dass bei Normalverzehrern ein gesundheitliches Risiko durch den Verzehr von Wildbret unwahrscheinlich sei. Ein Bundesgesetz schränkt dennoch sicherheitshalber die Verwendung von Bleischrot über Wasserflächen zunehmend ein, um Wasservögel, die Schrot unter Umständen als Magensteinchen aufnehmen, zu schützen. Außerdem verwenden immer mehr Jäger, dort, wo es aus Tierschutz- und technischen Gründen möglich ist, bleifreie Munition.
Denn seit einigen Jahren gibt es für die Jagd zugelassene bleifreie Munition.
Interessant: Norwegen hat im Februar 2015 das vorher bestehende Verbot bleihaltiger Munition aufgehoben, weil eine Belastung der Umwelt durch Bleigeschosse nicht nachgewiesen werden konnte.
Der Begriff „Weidgerechtigkeit“ beschreibt seit jeher fachgerechte und verantwortungsvolle Verhaltensnormen von Jägern (und Anglern) rund um die Hege und Bejagung des Wildes. Eine weidgerechte Jagd fordert stets hohe Ansprüche gegenüber dem Wild, der Natur und der Gesellschaft.
Die Weidgerechtigkeit besteht aus diesen Aspekten:
Die Regeln der Weidgerechtigkeit sind nicht starr fixiert, sondern in stetiger Weiterentwicklung. Damit ist die Weidgerechtigkeit schon jeher ein Vorläufer des modernen Tierschutzes. Der Begriff Weidgerechtigkeit ist in den Jagdgesetzen formuliert. Die Weidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind.
Wer jagen will, benötigt dafür eine Jagdkarte. Eine umfangreiche Ausbildung zum Jäger ist wichtig, da man sehr viel Verantwortung trägt. Die Kosten für Kurs, Unterlagen, Prüfung, Jagdkarte, etc. variieren zwischen den Bundesländern. Generell kann man mit € 500,00 bis € 1.000,00 für die Ausbildung rechnen. Das beinhaltet meist über 150 Stunden Theorie und Praxis, die mehrmals wöchentlich über einen Zeitraum von vier und sechs Monaten absolviert werden.
Der Lehrplan zum Jäger sieht dabei folgende Inhalte und Fachgebiete vor:
Praktische Ausbildung:
Erfreulicherweise steigt die Anzahl der Jäger jährlich. Im Jahr 2015/2016 wurden insgesamt 123.000 Jagdkarten ausgestellt. Somit besitzen 1,4 % der Bevölkerung eine gültige Jagdkarte.
Jäger kommen aus allen Berufsgruppen und gesellschaftlichen Schichten. Der Anteil der Frauen liegt bei ca. 8 %. Umgerechnet kommt man auf 69 Personen, also ein Jäger und die Jagd ist kein unwesentlicher Wirtschaftsfaktor für Österreich. Für Jagdpacht, Jagdkarten, div. Abgaben, Gehälter im Jagdwesen und persönliche Ausrüstung der Jäger (Bekleidung, Optik, Weiterbildung, Waffen, Munition) wurde 2016 ein Gesamtumsatz von € 475 Millionen erreicht.
Jäger und Berufsjäger sind verpflichtet, die behördlich vorgegebenen Abschusspläne einzuhalten. Den Wildbestand durch Jäger aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren und zu bejagen, liegt auch im öffentlichen Interesse. Zu hohe Wildbestände stellen eine Gefahr für den Wald dar. Eigentümer sind daher verpflichtet, die Jagd durch Dritte auf ihren Grundstücken zu dulden. Als Eigentümer kann man die Jagd auf dem eigenen Grundstück nur ablehnen, indem man eine feste Umfriedung errichtet.
Im Hausgarten wird also in der Regel nicht gejagt, und wenn dies notwendig ist, wird der Jagdleiter oder der zuständige Revierjäger an Sie herantreten und fragen.
Der Jagdhund ist für den Jäger ein wichtiger, aktiver Gehilfe bei der Ausübung der weidgerechten (entspricht dem Tier-, Natur- und Umweltschutz und darüber hinaus einer jahrelang gewachsenen Praxis) Jagd und für viele unverzichtbar. Gewisse Jagdhunderassen werden für unterschiedliche Einsatzgebiete genutzt: z. B. Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde.
Jagdhunde setzen sich auch vielen großen Verletzungsgefahren aus, sei es bei der Baujagd unter der Erde, an wehrhaftem Raubwild und gefährlichem Schwarzwild oder bei der Nachsuche im Feld- und Bergrevier. Auch der Straßen- und Bahnverkehr ist bei der Arbeit der Jagdhunde ein wesentlicher Gefährdungsmoment. Wenn Sie also beobachten, dass sich ein Wildtier oder ein Jagdhund in der Nähe der Straße befindet, reduzieren Sie bitte die Geschwindigkeit.
In Österreich werden jährlich knapp 780 000 Stück Wild erlegt. Davon entfallen rund 630 000 Stück auf Haarwild und 150 000 auf Federwild. Während Nutztiere wie Kühe, Schweine, Hühner, aber auch Hasen oder Enten meist auf zu engen Räumen gehalten werden, lange Transportwege auf sich nehmen müssen und in ungewohnter Umgebung geschlachtet werden, ist für das Wild der Tod durch die Jagd stressfrei und unbemerkt. Bei einer Schussabgabe trifft das Geschoß mit tödlicher Energie auf den Wildkörper. Trotz Sorgfalt der Jäger kann es immer wieder vorkommen, dass ein Schuss nicht tödlich sitzt. Es muss vom Jäger daher verfolgt und zügig zur Strecke gebracht werden. Dies nennt man Nachsuche und wird hauptsächlich mit einem gut ausgebildeten Jagdhund durchgeführt, um das Wild rasch zu finden. Dies gilt übrigens auch für angefahrenes Wild. Eine rasche mit möglichst genauer Ortsangabe durchgeführte Meldung bei der Polizei (Notruf 133) durch den Autofahrer ist daher oberstes Gebot. Die Polizei informiert dann unverzüglich den zuständigen Jäger, der das Tier schnell von seinen Qualen erlöst.
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