Jagdeinrichtungen im Revier überprüfen
Hochsitz, Jagdhütte und Co: Wissenswertes zu Reviereinrichtungen
Wer leidenschaftlicher Raubwild- und Schwarzwildjäger ist, der weiß, wie unangenehm und kalt einem der Wind am Ansitz um die Nase blasen kann. Um die Jagd mit all den zahlreichen Aufgaben, wie der Hege und Pflege des heimischen Wildes oder den Schutz des Waldes auszuführen und auszuüben, braucht es in den Revieren Einrichtungen, die die Jägerinnen und Jägern bei ihrer Arbeit unterstützen.
Zu den Reviereinrichtungen zählen unter anderem Jagdhütten, der Hochsitz bzw. Hochstand, Ansitzleitern, Salzlecken, Futterstellen oder Jagdsteige.
Nutzung der Jagdeinrichtungen
Jagdfremden Personen wie Freizeitsportlern, Wanderern oder Naturgenießern ist es untersagt, Reviereinrichtungen ohne eine Bewilligung des Jagdausübungs-berechtigten zu nützen. Diese Rechtsfolge sieht das Jagdgesetz in Oberösterreich vor. Der Hinweis auf diese Vorschrift muss nicht gesondert auf jagdlichen Einrichtungen ausgehängt werden. Hochstände dürfen nicht betreten oder zum Hinsetzen oder Ausruhen bestiegen werden. Auch ist es der nicht jagenden Bevölkerung nicht gestattet sich Zugang zu Jagdhütten zu verschaffen oder Futterstellen mit Bioabfällen zu befüllen. Verletzt sich eine jagdfremde Person zum Beispiel beim Aufstieg auf den Hochsitz oder am Stand selbst, übernimmt die Jägerschaft keine Haftung für den Unfall, auch dann nicht, sollten sich unbeaufsichtigte Kinder verletzen.
Schäden an Hochsitz und Co.
Vor allem im Winter und im Frühjahr zum Beginn der neuen Jagdsaison ist die Zeit, in der sämtliche Reviereinrichtungen überprüft, instandgehalten oder gegebenenfalls neu errichtet werden. Vor allem jagdliche Einrichtungen neben öffentlichen Straßen, Güter- oder Wanderwegen können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer, Erholungssuchende, Freizeitsportler oder für Jägerinnen und Jäger selbst werden. Schadhafte Reviereinrichtungen wie morsche Leitern, lose Dachschindeln, abstehenden Nägel oder verwucherte und bemooste Gerippe, sollten abgebaut bzw. erneuert werden. Weiß ein Jagdausübungsberechtigter etwa von einer schadhaften Leiter, könnte das in einem Gerichtsverfahren als „In kaufnehmen eines Schadens bei Dritten“ – als Mitverschulden – ausgelegt werden. Die Jägerinnen und Jäger sind daher sehr darauf bedacht, ihre Jagd- und Reviereinrichtungen stetig zu kontrollieren und im Falle einer Beschädigung zu reagieren.
Die Errichtung von Reviereinrichtungen
Laut dem oberösterreichischen Jagdgesetz braucht ein Jäger für die Errichtung, Erhaltung und die Benützung von jagdlichen Einrichtungen die Erlaubnis vom Grundeigentümer.
Vor der Errichtung einer Jagd- oder Fischerhütte, eines Hochstandes oder einer Kanzel sollte gemeinsam mit dem Grundeigentümer sowie mit der Jagdbehörde (mit dem zuständigen jagdfachlichen Amtssachverständigen) ein Reviergang gemacht werden und die baulichen Maßnahmen besprochen werden. In der Planung sowie bei der Errichtung von jagdlichen Einrichtungen müssen der Naturschutz sowie baurechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Die Land- und Forstwirte in Oberösterreich pflegen mit den Jägerinnen und Jägern eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit und setzen sich mit gemeinsamen Maßnahmen wie die Errichtung von Hochständen oder Futterstellen für den Natur- und Tierschutz ein.
Mehr über jagdliche Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite des OÖ Landesjagdverbandes http://www.ooeljv.at/aktuelles/archiv/jagd-und-waffenrecht-4/

Die Jagd, die meist mit der Reduktion der Hasenbestände in Zusammenhang gebracht wird, hat jedoch nur sehr wenig Einfluss. In einigen Jagdrevieren wurde gänzlich auf die Bejagung der Hasen verzichtet und dennoch ging der Bestand weiter zurück. Der verantwortungsvolle Jäger erkennt wieviel Tiere er dem Bestand entnehmen kann, ohne ihn zu schädigen. Fördern muss die Jägerschaft den Hasenbestand mittels verstärkter Raubwildbejagung und mit Lebensraumverbesserungsmaßnahmen.
Plastik- und Glasflaschen bis hin zu Fast-Food-Verpackungen sowie Sperrmüll werden von den Menschen achtlos in der Natur entsorgt. Vor allem an Straßenrändern finden sich Zigarettenschachteln, Dosen und Verpackungsmaterialien, entlang von Wander- oder Radstrecken liegen Getränkeflaschen und Jausensackerl. Auch die Reviereinrichtungen an Lichtungen und mitten im Wald, die der Jägerschaft gehören, wie Hochstände, Futterplätze oder Jagdhütten, werden zu illegalen Müllablagerungsplätzen.
Wildäcker werden meist zwischen Ackerflächen oder Stilllegungsstreifen sowie an Gewässer- und Waldrändern angelegt. Richten Jägerinnen und Jäger einen Wildacker im Wald ein sollte dieser an einer sonnigen, ruhigen und ungestörten Lage nahe dem Gebiet angelegt werden, in denen das Wild seinen Einstand hat. Wildäcker in der Feldflur sollten in Regionen angebaut werden, die von Menschen selten aufgesucht werden. Gepflanzt werden entweder einjährige Wildäsungsflächen, die jedes Jahr wieder neu gesät werden müssen oder Daueräsungsflächen, die über mehrere Jahre Bestand haben und nur erneuert werden, wenn der Artenreichtum nachlässt und sich nur dominantes Unkraut durchgesetzt hat.
Die Viren können sehr lange im Kadaver erlegter oder verendeter Wildschweine verbleiben und die Seuche kann sich somit weiter in der Schwarzwildpopulation ausbreiten.
Sepp Brandmayr: Brauchtum und Tradition sind mit der österreichischen Jagd sehr eng verbunden. Zudem ist die Jagd eine wichtige Säule einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Nutzung. Daher ist es besonders wichtig, die Interessen der Jagd bestmöglich zu vertreten. Das gemeinsame Leben der erarbeiten Werte zeigt angesichts sich stark verändernder Umweltbedingungen auf, wie die Jagd in Österreich erhalten und weiter entwickelt werden kann und nun auch wird.
Fischotter wurden in der Vergangenheit stets bejagt. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert sogar sehr intensiv, da die Otterfelle von Kürschnern für Mützen, Kragen und Mänteln verarbeitet wurden. Ende des 19. Jahrhunderts förderten Länder wie die Schweiz oder auch Deutschland die Abschüsse von Fischottern mit hohen Prämien.
Die Jägerinnen und Jäger in Oberösterreich unterstützen die Fischerinnen und Fischer und vor allem die Fische.
In der Stadt gibt es doch keine Wildtiere? Und ob es die gibt: Steinmarder beschädigen die Kabel der Autos und Rehe naschen Rosenknospen im Garten, in Deutschland verwüsten Waschbären Dachböden und Wildschweine graben Spielplätze um. Auch nehmen Feldhasen oftmals Friedhöfe oder Parks für sich ein. In diesen Fällen wird die Jagd benötigt, um für ein gemeinsames Miteinander einzutreten. „Stadtjäger“, wie die Weidmänner und Weidfrauen in den großen Städten auch genannt werden, sind daher unverzichtbar.